Ummeldung vergessen?
Mein Sohn ist seid zwei Jahren in umgezogen.Leider hat er versäumt sich umzumelden und ist noch bei uns gemeldet wo er sich auch sehr oft aufhält.Meine Frage ,was für eine Strafe kommt Herr auf der Behörde auf ihn zu?
4 Antworten
Ob die Meldebehörde ein Bußgeld verlangt, und wie hoch dieses ist, legt jede Behörde selbst fest. In Stadt A kommst du ohne Bußgeld davon, in Stadt B wirst du für die 2 Jahre 250 EUR los.
Wir legen fürs erste Jahr ein Bußgeld von 60 EUR fest und für jedes weitere nochmal 30 EUR. Mit Auslagen bekommst von uns dann einen Bußgeldbescheid über 118,50 EUR.
Einfach beim Anmelden reumütig zeigen und sich entschuldigen, sagen, dass man es total vergessen hat usw. Der Ton macht die Musik!
Danke erstmal !Ich war gestern auf dem Einwohnermeldeamt .Habe so getan als ob ich für eine Patientin frage.Die Dame war sehr nett und sagte ,dass man sich keine Sorgen machen brauche.Hier in Duisburg ist es nicht so streng.Hoffe das die Sachbearbeiterin an die mein Sohn gerät auch so denkt.
Hey, die Strafen haben sich teilweise geändert. Dieser Artikel fasst die neuen Regelungen alle ganz gut zusammen: https://www.nextg.tv/news/neues-bundesmeldegesetz-bei-verpasster-ummeldung-drohen-strafen-92791626.html
Also man sollte sich doch nicht im Vorfeld verrückt machen.Ich habe den Vermieter angerufen und er hat mir die Wohnbescheinigung auf das aktuelle Datum ausgestellt.Hab mich ganz schnell umgemeldet.Hab mich wochenlang vorher verrückt gemacht.
Dann soll er sich halt jetzt ummelden.