Was tun bei Auszug ohne neue Wohnung (Meldepflicht)?
Hallo, ich ziehe aus dem Haus meiner Eltern aus und ziehe nun zu einem Freund, ich bin in dem Haus der Eltern aber alleine gemeldet und zahle somit auch alleine unter anderem GEZ. Da man sich aber nur mit neuem Wohnsitz abmelden kann wie ich gelesen habe, weiß ich nicht, was ich jetzt machen soll, denn ich bräuchte ja eine Vermieterbescheinigung o.ä., aber ich will ja nicht dort einziehen sondern nur vorübergehend "sein" bis sich bei mir weiteres ergibt, da sich meine Eltern getrennt haben. Was kann ich tun?
Liebe Grüße
Esco
6 Antworten
ich bin nach dem Tod meiner Mutter mit 16 aus der Wohnung meiner Mutter ausgezogen. Ich bin zur Gemeinde gegangen, habe meinen Auszug gemeldet und bekam dann eine ummeldebescheinigung. In dem stand dann halt nicht die neue Adresse, sondern dass ich wohnungslos bin. Das hab ich dann mit einer beglaubigten Kopie meines Ausweises an die GEZ geschickt, und ich war abgemeldet. Alles andere macht die GEZ selbst, weil die dann monatlich bei der Gemeinde anfragen, wo ich zuletzt gewohnt habe, ob sie was neues wegen einer Neuanmeldungen wissen. Mich können sie ja nicht direkt anschreiben.
denn ich bräuchte ja eine Vermieterbescheinigung o.ä.
Du brauchst die Wohnungsgeberbestätigung.
Wenn Du zu einem Freund ziehst ist der der Wohnungsgeber und muß dir die Bescheinigung ausstellen.
Hallo,
wenn du dich am neuen Ort nicht anmeldest, dann musst du weiter im Haus deiner Eltern angemeldet sein. Du brauchst ja einen Wohnsitz.
Ein Wohnsitz ist in DE nicht zwingend notwendig. Allerdings darf man dann aber wirklich nicht irgendwo in einer Wohnung "sein".
Doch, jeder braucht ein Wohnsitz. Selbst Obdachlose brauchen eine Meldeadresse (Krankenversicherung etc.).
Diese Frage beantwortet Dir Dein zuständiges Meldeamt. Die sind meist sehr freundlich, auch am Telefon!
du zahlst doch da keine GEZ gebühr ! die zahlt der Haushalt der eltern -- keine Person
Ich weiß zwar nicht, was das mit Verhältnissen zu tun hat, dass ich alleine im Haus meiner Eltern wohne, aber ok👀🤦♂️😂
Das ging aber so nicht aus der Frage hervor ! Leider . Erwähntest nur die Trennung !
Dann ist es immer noch so das nur für die Wohneinheit gezahlt wird .
Gebe als NEU die Geb-Nummer deines Freundes an !
Danke, damit geh ich dann zu meinem Bürgeramt und melde mich ab oder wie?