Zweitwohnsitz nach 1 Jahr noch nicht angemeldet, was jetzt?

2 Antworten

Erstmal keine Panik schieben ;)
Hat man sich nach 14 Tagen nach dem Umzug nicht neu umgemeldet oder den Zweitwohnsitz (wie in diesem Fall eine Mitstudenten) angemeldet drohen Bußgelder....

Das ist Fakt. Genau so ist es. § 54 des Bundesmeldegesetzes ermöglicht Bußgelder von bis zu 1.000 EUR wenn man einen Wohnsitz zu spät anmeldet.

VON BIS ZU.... Das ist also eine Höchstgrenze, und kein festgeschriebener Wert.

Ob ein Bußgeld in einem solchem Fall verhängt wird, und wenn ja, wie hoch dieses dann sein wird, entscheidet jede Meldebehörde für sich selbst.

Fakt ist aber auch, desto länger sie wartet, desto schlimmer wird es. Wenn die Meldebehörden Bußgelder ausstellen, dann werden die umso teurer, desto länger der Einzug bereits her ist.

Bei uns würde bei einem ganzen Jahr ein Bußgeld von 88,80 EUR anstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Definitiv sollte sie sich jetzt umgehend ummelden. Vom weiteren Warten wirds auch nicht legaler und die Sache nur schlimmer.

Ob sie Bußgeld zahlen muss und wenn ja in welcher Höhe liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters bez. den Bestimmjngen am wohnort, denn die unterscheiden sich in den Bundesländern.

Sie kann Glück haben, ein Kommilitone von mir hat bei 2 Jahren überzogen nir um die 100€ zahlen müssen. Andere bekommem schon bei kürzeren Versäumnissen deutlich höherer Bußgelder. Das hängt eben stark vom Faktor Sachbearbeiter ab, den hier ja niemand einschätzen kann.

Fakt ist aber, je länger sie wartet, umso wahrscheinlicher wird ein höheres Bußgeld

PissedOfGengar  05.07.2020, 09:07
 bez. den Bestimmjngen am wohnort, denn die unterscheiden sich in den Bundesländern

Da haben die Bundesländer nix mit am Hut. Ob ein Bußgeld erhoben wird, und wie hoch dieses im Rahmen der Möglichkeiten nach § 54 BMG sein wird, entscheidet jede Meldebehörde für sich selbst.

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