Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?

2 Antworten

Ja, du hast anspruch auf Schdensersat. Umzugskosten mindestens.

Privatklage.

Evtl einen oder zwei der andern Mieter als Zeuge.

Kannst Du nachweisen das der Eigenbedarf vorgetäuscht war?

Der Grund kann nach deinem Mietende/Auszug weggefallen sein.