Eigenbedarf Schadensersatz Was geht?
Ich bin von meiner Ex-Mieterin wegen eines angeblich vorgetäuschten Eigenbedarfs auf Schadensersatz, nicht verklagt, aber über ihren Anwalt dazu aufgefordert worden. Die Sache liegt bei meinem Anwalt. Die Mieterin gibt an, von vornherein an den Eigenbedarf nicht geglaubt zu haben. Dennoch zog sie vorzeitig aus. Braucht sie Belege für ihre Ansprüche?
5 Antworten
Der Belegt ist ja sehr einfach zu erbringen, indem man schaut, wer der neue Bewohner ist.
Entscheidend ist ja nicht, wann sie genau ausgezogen ist, sondern ob sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf von Dir vorweisen kann.
Sie muss Umzugskosten und höheren Mietaufwand nachweisen. Das wird sie problemlos können.
Du wirst das zahlen müssen. Ist aber immerhin nett, dass die Mieterin nicht gleich zu Gericht gegangen ist.
Und auch bleibt die Frage, wenn sie eine „Pauschale“ in Sachen Umzugskosten verlangt, ist das etwas, was ich zahlen muss oder die tatsächlichen Kosten.
Also sie kann sich kosten „ausdenken“ und das Gericht wird ihr das glauben?
Nein, andersherum. Ihr seid in der Bringschuld nachzuweisen, dass der Eigenbedarf tatsächlich existent war. Sie kann natürlich daran zweifeln, aber des "Frieden" wegens trotzdem ausgezogen sein, das per se macht sie nicht unglaubwürdiger. (Sinnvoll wärs aber halt wenn sie angibt wieso sie denkt es war vorgetäuscht)
Wenn sie nachweisen kann, dass Du oder Deine Verwandten nicht eingezogen seid, dann wird es teuer für Dich.
Du musst beweisen, dass da tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt.
wenn sie Dich verklagen will, muss sie auch Beweise liefern
Kein Problem für mich zu zahlen. Dennoch bleibt die Vermutung, sie wohnt bei ihrem Freund. Mietfrei.