Eigenbedarf Schadensersatz Was geht?

5 Antworten

Der Belegt ist ja sehr einfach zu erbringen, indem man schaut, wer der neue Bewohner ist.

Entscheidend ist ja nicht, wann sie genau ausgezogen ist, sondern ob sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf von Dir vorweisen kann.

Sie muss Umzugskosten und höheren Mietaufwand nachweisen. Das wird sie problemlos können.

Du wirst das zahlen müssen. Ist aber immerhin nett, dass die Mieterin nicht gleich zu Gericht gegangen ist.

Fubelt 
Fragesteller
 10.07.2021, 21:46

Kein Problem für mich zu zahlen. Dennoch bleibt die Vermutung, sie wohnt bei ihrem Freund. Mietfrei.

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AnglerAut  10.07.2021, 23:51
@Fubelt

Wenn sie angibt, dass sie bisher noch nichts gefunden hat und weiterhin sucht, dann kann da dennoch einiges auf dich zukommen, auch ein Makler, den sie einschaltet.

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Fubelt 
Fragesteller
 10.07.2021, 23:48

Und auch bleibt die Frage, wenn sie eine „Pauschale“ in Sachen Umzugskosten verlangt, ist das etwas, was ich zahlen muss oder die tatsächlichen Kosten.

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AnglerAut  10.07.2021, 23:52
@Fubelt

Die tatsächlichen Kosten, wobei sie da nicht den vollen Beweis erbringen muss. Gewisse kosten glaubt ihr das Gericht.

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Fubelt 
Fragesteller
 04.08.2021, 21:30
@AnglerAut

Also sie kann sich kosten „ausdenken“ und das Gericht wird ihr das glauben?

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Nein, andersherum. Ihr seid in der Bringschuld nachzuweisen, dass der Eigenbedarf tatsächlich existent war. Sie kann natürlich daran zweifeln, aber des "Frieden" wegens trotzdem ausgezogen sein, das per se macht sie nicht unglaubwürdiger. (Sinnvoll wärs aber halt wenn sie angibt wieso sie denkt es war vorgetäuscht)

Wenn sie nachweisen kann, dass Du oder Deine Verwandten nicht eingezogen seid, dann wird es teuer für Dich.

Du musst beweisen, dass da tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt.

wenn sie Dich verklagen will, muss sie auch Beweise liefern