Schadensersatzansprüche gegen den Erben?

4 Antworten

Bedingt. Wenn der Schadensersatzanspruch vor dem Tod des Erblassers besteht, ist es durchaus möglich, dass der Anspruch an die Erben gestellt werden kann. Dieser Anspruch muss den Erben allerdings bekannt gemacht werden, es könnte ja sein, dass sie genau deshalb das Erbe nicht antreten.
Einen Schadensersatzanspruch erst nach dem Tod des Erblassers geltend zu machen, ist nicht unmöglich, jedoch mit sehr hohen Hürden verbunden. Zum Beispiel müsste dafür nachgewiesen werden, dass den Erben der noch nicht geltend gemachte Schadensersatzanspruch schon irgendwie bekannt war, sie also mit solchen Ansprüchen rechnen mussten.

Ein bereits vollstreckbarer Titel zum Todeszeitpunkt des Erblassers ist ganz einfach Teil des Erbes. Und wenn dann vom Erbe nichts übrigbleibt, dann ist das eben so. Schulden werden vererbt wie Guthaben.

Man erbt nicht nur Vermögen, auch Schulden!

Also wurde er rechtskräftig zum Schadensersatz verklagt, muss das der Erbe nun zahlen.

Nur bei einem erfolgreichen Endurteil gegen den Erblasser zu dessen Lebzeiten.

Ja, der Erbe erbt auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Wenn also zu Lebzeiten ein Urteil gegen den erblasser ergeht, so haftet der Erbe nach dessen Tod