Sperrfrist Eigenbedarfskündigung?
Hallo,
ein Zweifamilienhaus wird von den Erben verkauft.
Der neue Besitzer meldet Eigenbedarf an.
Tritt hier die 3 jährige Sperrfrist ein oder nur die normale Kündigungsfrist?
4 Antworten
Wir haben aktuell dieselbe Situation:
MFH komplett gekauft mit 3 Wohnungen, für unsere wird wohl Eigenbedarf gemeldet.
Bisher ist nichts passiert, unser aktueller Vermieter hat uns lediglich übder den Verkauf und den Eigenbedarf informiert.
Mich würde auch interessieren, was jetzt mit einer Sperrfirst ist. Die einen sagen "ja, andere "nein".
Hier z.B. ein "ja" https://www.mietrecht.com/sperrfrist-eigenbedarf/
aus welchem Grund sollte eine Sperrfrist vorliegen?
der Käufer kann die Eigenbedarfskündigung verschicken. die normalen Fristen gelten.
Ein Besitzer kann kein Eigenbedarf anmelden, er ist ja schon Besitzer, wenn er im Haus wohnt.
Das ist mir klar, um selber einzuziehen zu können bzw. die Familie muss er aber Eigenbedarf anmelden…
Ich denke er meint den Käufer, also den neuen Besitzer der die derzeit vermietete Immobilie nun selber bzw. für die Familie nutzen möchte…
https://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarf-nach-hauskauf/