Gründungszuschuss bei Sperrzeit?
Kann man auch dann Gründungszuschuss kriegen , wenn nach Verstreichen einer Sperrfrist knapp weniger als 150 Tage Anspruch auf ALG1 bestehen, man aber gleichzeitig schon während der Sperrfrist gegründet hat? Die ALG Bezugsdauer ohne Sperrfrist würde 8 Monate betragen.
2 Antworten
Der Zug ist abgefahren.
Erstens ist das eine "Kann"-Leistung und
zweitens erfüllst du die Bedingungen nicht.
"[...]
Zum Zeitpunkt der Gründung müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen.
Wichtig: der Antrag auf Gründungszuschuss muss bei der Arbeitsagentur vor Ihrer Gründung gestellt werden."
Su solltest hierzu nochmal Rücksprache mit der AfA halten. Bevor Du diesen schritt gehst solltest du jedoch vorab mit Experten zum theme existenzgründung sprechen. Einige bieten kostenlose Informationsgespräche an. Infos z.b. unter www.beraterstudio.de