Gründungszuschuss bei Sperrzeit?

2 Antworten

Der Zug ist abgefahren.

Erstens ist das eine "Kann"-Leistung und

zweitens erfüllst du die Bedingungen nicht.

"[...]

Zum Zeitpunkt der Gründung müssen Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen.

Wichtig: der Antrag auf Gründungszuschuss muss bei der Arbeitsagentur vor Ihrer Gründung gestellt werden."

https://www.1a-startup.de/foerdermittel/gruendungszuschuss

Su solltest hierzu nochmal Rücksprache mit der AfA halten. Bevor Du diesen schritt gehst solltest du jedoch vorab mit Experten zum theme existenzgründung sprechen. Einige bieten kostenlose Informationsgespräche an. Infos z.b. unter www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung