Sperrzeit für Arbeitslosengeld ALG1?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um Arbeitslosengeld (1) zu beziehen, muß man sich arbeitssuchend melden, sobald man von der drohenden Arbeitslosigkeit erfährt.

Tut man dies nicht, so droht eine Sperrzeit von meines Wissens nach 1 Woche.

Andernfalls sehe ich überhaupt keine Sperrzeit. Es sei denn, daß Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. In dem Fall betrüge die Sperrzeit bis zu 12 Wochen.