Sperrzeit für Arbeitslosengeld ALG1?
Ich bin seit ende Februar Arbeitslos habe das leider wegen einigen Problemen erst heute geschafft alles komplett abzuarbeiten ,,Arbeitlosenmeldung etc. Die frau am Schalter meinte das ich eine Sperrzeit bekomme für das ALG 1. Wie lange wäre diese?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, ALG I
Um Arbeitslosengeld (1) zu beziehen, muß man sich arbeitssuchend melden, sobald man von der drohenden Arbeitslosigkeit erfährt.
Tut man dies nicht, so droht eine Sperrzeit von meines Wissens nach 1 Woche.
Andernfalls sehe ich überhaupt keine Sperrzeit. Es sei denn, daß Du Deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. In dem Fall betrüge die Sperrzeit bis zu 12 Wochen.