Kann ich mich früher als Ende des Ausbildungsverhältnises für Arbeitslosengeld anmelden, damit ich sofort nach der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld bekommen?
Wenn ich mich vor 3 Monaten arbeitslos anmelde, dann beginnt die 3 monatige Sperrzeit, danach kann ich sofort Arbeitslosengeld bekommen? Oder muss ich mich zum Ende des Arbeitsverhältnises arbeitslos melden, dann beginnt Sperrzeit oder?
5 Antworten
Eine Sperrzeit wird nur verhängt, wenn man das Ende des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mit) zu verschulden hat.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld kann man frühestens stellen, wenn man arbeitslos ist.
Netter Versuch - es zählt aber der tatsächliche Stichtag der selbst verschuldeten Arbeitslosigkeit und das ist auch gut so.
Ohne offizielles Schreiben über das Ende deiner Ausbildung schickt dich das Amt direkt wieder nach Hause.
Und nein wenn du selbst kündigst kannst du die Sperrfrist so nicht umgehen.
Sperrzeit beginn nur, wenn Du grundlos kündigst.
Wie lange Du dich vorher Arbeitslos melden musst, sagt dir jedes Arbeitsamt.
Die Logik wird nicht funktionieren. Die Sperrfrist fängt mit Datum der Arbeitslosigkeit an, nicht mit der Arbeitslosmeldung.