Bekomme ich eine Sperrzeit für mein Arbeitslosengeld I, wenn ich ein selbst gemeldetes Stellenangebot aufgrund des niedrigen Gehalts ablehne?


10.04.2023, 23:41

Lassen Sie uns die Frage etwas allgemeiner formulieren: Anders als in der Frage angegeben, nehmen wir an, dass ich kein anderes Stellenangebot habe, außer dem mit dem niedrigen Gehalt, so dass ich, wenn ich es ablehne, arbeitslos bleibe. das ist für den Fall, dass es für die Antwort, die Sie mir geben, wichtig ist.

3 Antworten

Wenn es um einen viel zu geringen Lohn im Vergleich zum vorherigen Einkommen geht, dann gibt es den Paragraf 140 SGB - lll.

Diesen kannst Du dir einmal aus dem Internet suchen und nachlesen, denn dieser regelt die zumutbare Beschäftigung.

Trifft das auf dich zu, dann kommt es nicht darauf an ob selber gesucht, oder als Stellenangebot mit Rechtsbehelfsbelehrung von der Agentur für Arbeit, dann darf es keine Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll geben, da das ein wichtiger Grund für eine Ablehnung wäre.

Falls die Probearbeit aufgrund eines Stellenvorschlages der Agentur für Arbeit zustande kam, kannst Du, wenn Du die Stelle ohne sog. wichtigen Grund ablehnst, sanktioniert werden.

isomatte  11.04.2023, 14:24

Bei der Agentur für Arbeit gibt es Sperrzeiten nach Paragraf 159 SGB - lll und keine Sanktionen.

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Das Probearbeiten dient ja dazu, beiden Seiten die Gelegenheit zu geben sich zu beschnuppern. Eine Sperrzeit gibt es nicht. Ich würde aber als Grund nicht zwingend das niedrige Gehalt angeben, wenn da nachgehakt wird. Du kannst ja sagen, dass es nicht gepasst hat bzw du dich nicht wohlgwfühlt hast und du etwas langfristiges suchst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ArbitsrchtDtail 
Fragesteller
 10.04.2023, 23:42

Oh... das ist gut... wenn das so ist... dann ist es gut...

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Nermin169  10.04.2023, 23:45
@ArbitsrchtDtail

Wichtig ist, deine arbeitsbereitsxhaft und willen zu zeigen. Immer diplomatisch arbeiten und nicht so viel über das Geld reden. Viel Erfolg

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