Sperrzeit Agentur für Arbeit?
Guten Tag
Ich sollte am 16 October an der Maßnahme teilnehmen . Ich habe mich da nicht gemeldet weil ich eine Stelle für meiner Ausbildung gefunden habe .
Ich habe heute einen Brief vom agentur für Arbeit bekommen.darauf steht Sie haben die Teilnahme an der Beruflichen eingliederungsmaßnahme abgelehnt .
Das Angebot war für Sie zumutbar. Ich müss nun prüfen ,ob vom 25 September bis zum 15.October eine sperrzeit eingetreten ist.
Danach steht ,während einer sperrzeit steht Ihnen kein Arbeitslosengeld zu, wenn ich keine wichtigen Grund habe .
Ich möchte wissen, ob ich dort sage ,dass ich eine Stelle gefunden habe , nur sollte warten dass ich einen Termin dort mache , weil die Frau die dort arbeite ,war bis 25 October im Urlaub. Ist das ein Grund ? Wenn nicht dann was passiert .
2 Antworten
Teile mit das du eine stell zum hast damit hat sich das Dan erledigt es sei den die wäre erst im nächsten Jahr!
Wann hättest du dich denn da melden sollen, wann beginnt deine Ausbildung und hast du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung in der du arbeiten könntest ?
Selbst wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, wäre es dir zumutbar gewesen an der Maßnahme bis zum Beginn deiner Ausbildung teilzunehmen.
Deshalb kann es durchaus sein das du wie von deiner SB - geschrieben eine Sperrzeit bekommst, denn alleine das du eine Ausbildungsstelle gefunden hast ist kein wichtiger Grund sich nicht zu melden und zumindest bis zum Beginn der Ausbildung an der Maßnahme teilzunehmen.