Ist man an die Arbeitsagentur sogar nach der Berufsausbildung abhängig?

6 Antworten

Was meinst du mit "bindend"? Wenn du nach der Ausbildung von irgendetwas gut leben willst, solltest du eine Arbeitsstelle annehmen.

Wenn nicht, dann hast du nach einer dualen Berufsausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld I, das allerdings nach deiner Ausbildungsvergütung berechnet wird, also ca. 60% deiner Netto-Ausbildunsgvergütung aus dem letzten Jahr. Damit kommst du wahrscheinlich nicht weit und musst auch zur Vermittlung von Arbitsplätzen zur Verfügung stehen.

Nach einer schulischen Ausbildung (ohne Vergütung und daher auch keine Beiräge zur Arbeitslosenversicherung bekommst du kein Arbeitslosengeld), maximal Bürgergeld, aber auch da musst du zur Vermittlung zur Verfügung stehen.

Eine "Abhängigkeit" von der Arbeitsagentur als Bundesbehörde besteht immer dann, wenn Du staatliche Gelder in Anspruch nimmst (Arbeitslosengeld, Zuschüsse oder Hilfen für u.a. Eingliederung Existenzgründung, Ausbildung, Weiterbildung usw.).

Wenn Du keine staatliche Unterstützung erhältst, sondern Dein Leben selbst mit Deiner Arbeit finanzieren kannst, dann bist Du auch nicht von der Arbeitsagentur abhängig.

Wenn Du nun also nach der erfolgten Ausbildung oder Schulung keine Arbeit findest oder keine Arbeit suchst und dann Arbeitslosengeld oder eine andere Unterstützung beantragst, dann geschieht das selbstverständlich unter den gegebenen Voraussetzungen (beispielsweise die Nachweispflicht, dass Du Dich um einen Job bemühst). Wenn Du keine Förderung beantragst, sondern beispielsweise vom Ersparten oder vom Geld Deiner Eltern lebst, dann bist Du auch nicht (zumindest nicht von der Arbeitsagentur) abhängig.

Du kannst ruhig "paar Monate Pause machen" -

Solange Du auf eigene Kosten pausierst.

Der Steuerzahler finanziert Die Deine Faulheit nicht.

Man ist immer abhängig so lange man Geld von einer Behörde kassieren will. Warum solltest du denn auch auf Kosten der Steuerzahler ein paar Monate Urlaub machen können?

Nun, wenn Stellen verfügbar sind nach der Ausbildung (oder dich der Ausbilder übernehmen will), dann musst du diese natürlich annehmen, ansonsten wird dir das Geld gestrichen.