Berzahlt mir die Agentur für Arbeit eine Umschulung?

9 Antworten

Die Kosten für eine Umschulung werden nur dann übernommen, wenn Du in Deinem erlernten Beruf keine Arbeit mehr findest oder Du diese aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben kannst. Ist hier einer dieser beiden Faktoren gegeben?

Hallo  Matze1903fcc!

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für eine verkürzte Ausbildung i.d.R. dann, wenn ein triftiger Grund dafür vor liegt. Beispielsweise, wenn du einen körperlich anstrengenden Beruf erlernt hast, ihn aus Gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr ausüben kannst, beziehungsweise darfst - Bandscheibenvorfall zum Beispiel. Eine ähnliche Begründung wäre selbstverständlich eine Berufskrankheit. Eine Mehlstaub Allergie für einen Bäcker, oder eine Staub Allergie für Maler und Lackierer.

Die Arge hat aber einen Ermessensspielraum. Wenn du beispielsweise direkt gearbeitet hast, anstatt einen Beruf zu erlernen, kann sie dich dahingehend unterstützen, da es dir mit unter nicht leicht fallen wird eine Lehrstelle zu finden.

Wichtig hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass du bereits zwei volle Jahre Berufstätig gewesen sein musst.

So sind die Rahmenbedingungen für eine "einzelbetriebliche Umschulung" von der AA, wie die Leistungsträger anderer Institutionen eine Umschulung durchführen und unter welchen Bedingungen, ist mir leider nicht bekannt.

LG Menin

Die Voraussetzungen um eine Umschulung vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu bekommen sind in der Regel wie folgt:

- Man muss 4 Jahre in seinem erlerntem Beruf gearbeitet haben

- Man muss in Bezug von ALG oder Hartz IV sein

- Es muss erforderlich sein. z.B. eine Berufskrankheit oder ein Unfall die es nicht zulassen das man weiter in seinem Beruf arbeitet oder wenn es in dem erlernten Beruf keine Perspektive gibt.

Im Rahmen einer zweiten Ausbildung kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld oder Wohngeld geben.

Es wird keine Umschulung bezahlt, wenn man mit seinem Beruf nicht zufrieden ist oder etwas anderes machen möchte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe zwei Umschulungen erfolgreich abgeschlossen.

Wenn die Umschulung nicht zwingend notwendig ist, weil du z.B. in deinem erlernten Beruf nicht arbeiten kannst, zahlt das Arbeitsamt nichts für eine Umschulung. Das ist dein Privatvergnügen.

Hallo! Ich selbst mache grade eine Umschulung zur Kauffrau im Büromanagement . Diese bekomme ich vom Amt bezahlt. Dazu musste ich aber ein Gutachten vorlegen warum ich das brauche.. da ich aus gesundheitlichen Gründen meinen Beruf nicht mehr machen kann, habe ich sie bezahlt bekommen.

Man erhält dann einem Bildungsgutschein. Ebenso bekomme ich Weiterbildungsgeld im Monat, welches dem Arbeitslosengeld entspricht.

Wenn du keinen wichtigen Grundwie gesundheitliche Probleme hast, denke ich wirst du da nichts bekommen...