Status während Umschulung durch Afa?

3 Antworten

Du bist dann Umschüler und Anspruch auf BAB - oder Bafög - hast Du nicht, weil die Kosten schon durch die Agentur für Arbeit getragen werden.

Außerdem würde Bafög - nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht kommen.

Hast doch schon einen Vorteil, bekommst ja dein ALG - 1 für die ganze Dauer der Umschulung gezahlt, dazu Fahrkosten usw.dein ALG - 1 Anspruch verlängert sich dadurch je nach Dauer der Umschulung.

Denn unter 50 Jahren läge dein max. ALG - 1 Anspruch bei 12 Monaten und in einer Umschulung werden nur alle 2 Tage 1 Tag von deinem ALG - 1 Anspruch abgezogen und das max.so lange, bis Du nur noch 30 Tage ALG - 1 Anspruch übrig hast und die bleiben dann bis zum Abschluss deiner Umschulung erhalten, bekommst aber trotzdem weiter Geld in Höhe deines ALG - 1 gezahlt.

Solltest Du nach Abschluss der Umschulung nicht gleich einen Job finden, hättest Du dann noch Anspruch auf 1 Monat ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Auszubildender bzw. Umschüler :)


Schubidubi99 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 11:52

Okey danke.

Und hat man in einer Umschulung Anspruch auf Bafög/BAB?

Wahrscheinlich nicht, da es bereits durch die AfA läuft, korrekt?

DasOrakel  19.12.2023, 11:54
@Schubidubi99

Bei durch die Agentur für Arbeit finanzierten Maßnahmen besteht meines Wissens nach kein BAföG - Anspruch.

Zudem wäre dieser auf schulische Ausbildungen beschränkt, während eine kaufmännische Ausbildung keine rein schulische sein sollte.

Wie ist aber im Rahmen der Umschulung meine Bezeichnung? Schüler, Arbeitssuchender, Azubi, weder noch...

Ich kenne das noch als "Umschüler".


Schubidubi99 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 11:51

Das stimmt grundsätzlich, allerdings, wenn ich Sachen wie Bafög/BAB/Unterhalt und weitere Berechnungen durchführe, gibt es die Bezeichnung nirgends :/