Status während Umschulung durch Afa?

3 Antworten

Du bist dann Umschüler und Anspruch auf BAB - oder Bafög - hast Du nicht, weil die Kosten schon durch die Agentur für Arbeit getragen werden.

Außerdem würde Bafög - nur in einer schulischen Ausbildung oder Studium in Betracht kommen.

Hast doch schon einen Vorteil, bekommst ja dein ALG - 1 für die ganze Dauer der Umschulung gezahlt, dazu Fahrkosten usw.dein ALG - 1 Anspruch verlängert sich dadurch je nach Dauer der Umschulung.

Denn unter 50 Jahren läge dein max. ALG - 1 Anspruch bei 12 Monaten und in einer Umschulung werden nur alle 2 Tage 1 Tag von deinem ALG - 1 Anspruch abgezogen und das max.so lange, bis Du nur noch 30 Tage ALG - 1 Anspruch übrig hast und die bleiben dann bis zum Abschluss deiner Umschulung erhalten, bekommst aber trotzdem weiter Geld in Höhe deines ALG - 1 gezahlt.

Solltest Du nach Abschluss der Umschulung nicht gleich einen Job finden, hättest Du dann noch Anspruch auf 1 Monat ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.

Auszubildender bzw. Umschüler :)

Schubidubi99 
Fragesteller
 19.12.2023, 11:52

Okey danke.

Und hat man in einer Umschulung Anspruch auf Bafög/BAB?

Wahrscheinlich nicht, da es bereits durch die AfA läuft, korrekt?

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Agamemnon712  19.12.2023, 11:54
@Schubidubi99

Bei durch die Agentur für Arbeit finanzierten Maßnahmen besteht meines Wissens nach kein BAföG - Anspruch.

Zudem wäre dieser auf schulische Ausbildungen beschränkt, während eine kaufmännische Ausbildung keine rein schulische sein sollte.

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Wie ist aber im Rahmen der Umschulung meine Bezeichnung? Schüler, Arbeitssuchender, Azubi, weder noch...

Ich kenne das noch als "Umschüler".

Schubidubi99 
Fragesteller
 19.12.2023, 11:51

Das stimmt grundsätzlich, allerdings, wenn ich Sachen wie Bafög/BAB/Unterhalt und weitere Berechnungen durchführe, gibt es die Bezeichnung nirgends :/

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