Josef, Jonas
du musst ein konto haben
Das macht deutlich mehr Sinn wie ein Braunkohlekraftwerk.
Früher war es einfacher eine Arbeitsstelle zu finden. Die Arbeitslosigkeit war damals tendenziell gering. Arbeitskräfte wurden sogar selbst aus dem Ausland geholt (Südeuropa).
Heute besitzt fast jeder ein Handy. Das erleichtert heute die Kommunikation insbesondere bei der Absprache von Terminen. Früher hingegen musste man erst einen Festnetz-anschluss oder eine Telefonzelle aufsuchen. Der andere musste ebenfalls in der Nähe eines Festnetzanschlusses sein.
Urlaub auf dem Leuchtturm "Roter Sand"
https://rp-online.de/leben/reisen/deutschlands-einsamstes-hotel_aid-8744115
Schaust Du hier
https://www.youtube.com/watch?v=nIVYqnL9cvM
Ich war schon mal in Kalifornien.
https://api.metatravel-service.de/images/594289f2c7a61.jpg
Ich versuche das so einzurichten, dass ich zu Hause gehe. Auf der Arbeit sind die Toiletten (zumindest für mich) grenzwertig. Im Urlaub gehe ich meist nur in der Pension.
ein Kasten vernünftiges Bier
Es gibt einen Unterschied zwischen Erdgas (CNG) und Autogas (LPG). https://www.erdgas.info/erdgas-mobil/alternative-kraftstoffe/vergleich-cng-und-lpg/
mit einem Einwegbecher sicher nicht - wenn schon, dann mit Mehrweg
Im Zusammenhang mit einem entsprechenden Gaskocher darfst Du das auf jeden Fall. Nichts anderes machen ja auch viele Fernfahrer, die auf einem Rastplatz in ihrer Schlafkabine übernachten.
Ford Capri
Grundsätzlich fahre ich seit über 30 Jahren selbst Motorroller kenne hier auch eine ganze Reihe anderer Fahrer. Die meisten sind mit einer Kymco Grand Ding 125 sehr zufrieden.
https://www.kymco.de/service/news/kymco-news/news/kymco-grand-dink-125i-im-test/
Du musst lediglich die ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) mitnehmen. Das Schild solltest Du nach Unterzeichnung des Vertrags (und Bezahlung der Prämie) gleich mitnehmen können.
Staubsaugen geht ja noch, aber feucht wischen .....
ja, gibt es!
https://www.youtube.com/watch?v=VbCDxCDPMvw
Wenn gebaut wird halte ich eine Brücke für sinnvoller, da vermutlich kostengünstiger.
Die nennt man Schotten.
Gemäß § 13 Absatz 3a Pizza-Verordnung steht darauf eine Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monate!