Ausgesteuert und nun?

3 Antworten

Du solltest nicht danach gehen, was du von irgendjemandem gehört hast.

Mache dich direkt bei den zuständigen Ämtern/Behörden kundig.

Da könntest du ggf. auch von der Krankenkasse Informationen bekommen.

Es ist schon richtig, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, um Anspruch auf ALG1 oder 2 zu haben.

In deinem Fall scheint es anders zu sein. Ganz klar ist mir das auch nicht, aber die Bundesagentur wird dich beraten.

Idealerweise führt der Weg aus der Krankheit wieder zurück ins Berufsleben. Allerdings ist dies nicht immer gewährleistet.
Bisweilen folgt auf die Krankheitsphase die Arbeitslosigkeit. Läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus, hat der Kranke Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).
Dieses wird bis zum Alter von 50 Jahren für 12 Monate gezahlt. Älter Personen bis 55 erhalten ALG I für 15 Monate, bis 58 Jahre 18 Monate und für über 58-Jährige sogar 24 Monate. Danach wird das Arbeitslosengeld II gezahlt (ALG II).

Von:

Lange Krankheit - was tun, wer zahlt? (krankenkassen.net)

Agamemnon712  22.04.2023, 06:43
Läuft das Krankengeld nach 72 Wochen aus, hat der Kranke Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I).

Dürfte hier nicht zutreffen, da FS wohl noch angestellt.

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Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, kannst Du grundsätzlich kein Arbeitslosengeld beantragen.

Ggf. Bürgergeld oder Soziahilfe.

Melde dich arbeitslos und stell dich mit dem Restleistungsvermögen der Agentur zur Verfügung.

Dann stellst du einen Rentenantrag wg Erwerbsminderung.

Dann bekommst du Alog im Zuge der Nahtlosigkeit.

Für die Altersrente helfen dir die Zeiten der Alo jedoch nicht, da diese nicht mehr zu den 45 Jahren zählen.

Wenn du also nicht arbeitest oder dir einen Minijob mit Beitragszahlung suchst, erreichst du deine 45 Jahre nicht