Kann das arbeitsamt das Geld für eine bereits abgeschlossene Maßnahme zurück verlangen?

5 Antworten

Bildungsgutschein ohne Leistungsbezug ?

Nach 12 Jahren berufstätigkeit habe ich einen leistungsbezug. ich will nur keine Leistungen von der Aa. Eine Leistung würde von der Aa vorgeschlagen und erbracht.

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@David4478

Dein erworbener Anspruch hat damit doch nichts zu tun, diesen machst Du erst ab Antragstellung geltend und wenn Du gar keinen ALG - 1 Antrag gestellt hast, dann gibt es auch keine Leistungen und ohne das es Leistungen gibt, steht dir meines Wissens auch nichts von der Agentur für Arbeit zu, ob das nun Beiträge für die Kranken - und Rentenversicherung sind oder ein Bildungsgutschein.

Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen !

Sollte es diesen tatsächlich gegeben haben, dann muss es auch eine schriftliche Vereinbarung geben und darin sind dann auch die Bedingungen festgehalten.

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@isomatte

OK

Sorry

Nehme meine Aussage zurück, ist auch ohne Leistungsbezug möglich, dennoch muss es ja eine schriftliche Vereinbarung geben und wenn da keine weiteren Bedingungen enthalten sind, dann sollte es auch zu keiner Rückforderung kommen.

Eine Sperre nach § 159 SGB - lll kannst Du ja nicht bekommen, wenn Du keine Leistungen beantragt hast.

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Was dir "gefällt", ist nicht maßgeblich. Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehst, erhältst du keine Leistungen. Dann musst du dich auch selbst versichern. Die Krankenkasse meldet sich ganz sicher in den nächsten Tagen. Wenn du darauf nicht reagierst, bist du automatisch "freiwillig" versichert, und der Höchstbeitrag wird berechnet.

@ Derhans. Ich bin bereits selbst versichert und möchte keine Leistungen. Ich will mir selbst aussuchen wann und wo ich mich bewerbe. Die Frage war ob ich die bereits erbrachte Leistung der Aa zurück zahlen muss.

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@David4478

Das passiert nur, wenn du diese Ausbildung grundlos abbrichst, oder du wegen zu vielen Fehlstunden raus geworfen wirst.

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@DerHans

Die Ausbildung ist bereits erfolgreich beendet.

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Wenn Du keine Leistungen beantragst, kannst Du tun und lassen was Du willst ... Du musst aber dann auch Deine KV selbst zahlen

Nein was du hast das hast du

Du hast den Kurs erfolgreich abgeschlossen und gut

Der AA gefällt das nicht so ganz und ich soll jetzt an einer berufsförderung teilnehmen woraus sich mir der Sinn nicht ergibt.

Verzichte auf das Arbeitslosengeld ...

... und Du kannst Dein Vermögen auf den Kopf hauen, ohne dass sich das Arbeitsamt darum kümmert.