Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, Jobcenter oder Arbeitsamt?
Hallo,
ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir Antworten auf meine Fragen geben.
Durch meine Psychischen Erkrankungen konnte ich kaum Fuß fassen in der Arbeitswelt geschweige denn eine Ausbildung absolvieren. Ich komme meinem 30 Lebensjahr immer näher, fühle mich Perspektivlos und bekomme Zukunftsängste. Den Drang mein Leben zu ändern und die Wichtigkeit dahinter, bekam ich erst nach meiner Medikamentösen Einstellung. Da ich durch die Einstellung Stabil wurde, steht meiner Zukunft fast nichts mehr im Wege. Ich kann in meiner Verfassung nur einer Teilzeitstelle nachgehen, ich suchte nach einer Stelle und finde kaum etwas passendes. Es ist nicht einfach, Ungelernt, ohne Erfahrungen und in Teilzeit etwas zu finden. Wenn ich was geeignetes sehe und dort nach Teilzeit frage wird es abgelehnt, da die Firmen in Vollzeit Mitarbeiter brauchen. Eine Ausbildung finde ich auch nicht mit meinem Lebenslauf und in dem Alter.
Alleine komme ich nicht weiter und benötige Hilfe. Ich wollte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen um eine Ausbildung zu erhalten.
Meine Fragen dazu sind, bin ich zu Alt um bei einer Ausbildung Unterstützt zu werden? Ich erhalte Leistungen vom Jobcenter, stelle ich dort den Antrag oder beim Arbeitsamt? Es ist bekannt dass ich Psychisch Erkrankt bin jedoch wurde nie was in die Wege geleitet um mich zu Unterstützen, sollte ich meinen Psychiater nach einer Bescheinigung fragen und damit meine Hilfebedürftigkeit zu zeigen?
Ist dieser Antrag sinnvoll für mich in dieser Verfassung? Bekomme ich nach der Bewilligung des Antrags mehr Hilfe? Oder ist dies nicht sinnvoll?
Welche Hilfen kann ich noch in Anspruch nehmen um eine Ausbildung/Arbeit zu bekommen?
Ich hoffe das ihr mir Antworten geben könnt auf meine Fragen. :)
Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch.
3 Antworten
https://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Kreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a, § 6d). Es ist unter anderem zuständig für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) nach dem SGB II.
Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Im Konzept ist der Aufgabenbereich jedoch weiter gefasst.
Das Ziel von öffentlich geförderter Beschäftigung ist die Heranführung von Arbeitslosen an den Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, die soziale Integration zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen, und damit die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Arbeitsgelegenheiten (AGH)Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten (AGH) geschaffen werden.
Es gibt AGH mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjobs). Werden Arbeitsgelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosenheld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen (MAE) zu zahlen. Diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.
Ob das aufgezeigte Instrument für Sie das Richtige ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer Arbeitsvermittler/in oder Fallmanager/in.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Arbeitsmarkt
Situation in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland bezeichnet man mit Zweiter Arbeitsmarkt alle staatlich subventionierten Arbeitsverhältnisse. Zu diesen gehören vor allem die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM).
Ziel des Zweiten Arbeitsmarktes ist insbesondere, dass die dort Beschäftigten besser in den regulären (ersten) Arbeitsmarkt integriert werden können. In der kritischen Presse wird den Maßnahmen vorgeworfen, dass sie wenig effizient seien.
Dem Zweiten Arbeitsmarkt kommt vor allem in Ostdeutschland eine große Bedeutung zu, wo er eher genutzt wird, um die Arbeitslosigkeit zu senken, und weniger, um die dort Beschäftigten beruflich zu fördern. Er dient damit dem sozialen Frieden.
Mit dem Hartz-Konzept wurden die für subventionierte Arbeit zur Verfügung stehenden Geldmittel deutlich reduziert und versucht, die Effizienz der Maßnahmen zu erhöhen.
Den Antrag kannst du bei der Agentur für Arbeit stellen, dazu musst du aber einen Termin vereinbaren.
Der zuständige Berater kann Dir dann ganz genaue Auskünfte geben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesagentur_f%C3%BCr_Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt (§ 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik (§ 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung (§ 288 Abs. 2 SGB III).
Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs (z. B. Kindergeld) und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.
Die Bundesagentur für Arbeit ist mit etwa 96.100[5] (Stand 2018) Mitarbeitern (davon etwa 3.900 Nachwuchskräfte) eine der größten Behörden in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.
Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als Regionaldirektionen bezeichnet, auf lokaler Ebene als Agenturen für Arbeit.