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Beschwerde einreichen übers Versorgungsamt?

Ich habe einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt gestellt, bezüglich meines Grades der Behinderung/Schwerbehindertenrecht. Dieser Post bezieht sich NICHT auf einen Widerspruch, sondern auf folgende Situation:

Das Versorgungsamt trat nicht mit mir, sondern mehrfach mit meiner Mutter über den falschen Namen in Kontakt.

Als ich den ersten Grad der Behinderung bekommen habe, war ich minderjährig und habe unter anderem Namen gelebt. Ich habe dem Versorgungsamt natürlich alles mitgegeben, um die Namensänderung zu bestätigen und habe den Änderungsantrag auch schon in neuem Namen ausgefüllt.

Da mehrfach mein Geburtsdatum auf dem Antrag, sowie der mitgeschickten Unterlagen steht, müssten sie wissen, dass ich jetzt schon seit 2024 volljährig bin.

Das war beim ersten Mal ja auch noch schön und gut, auch wenn ich Glück hatte, dass meine Mutter das Schreiben offen rumliegen hatte (da sie mir von sich aus nicht gesagt hätte, dass sich das Versorgungsamt gemeldet hätte und somit nicht mitbekommen hätte, dass das Versorgungsamt auf den Antrag reagiert hat) und entsprechend reagieren konnte (unter Anderem indem ich dem Versorgungsamt erneut mitgeteilt habe, dass ich nicht mehr unter dem alten Namen lebe und auch darauf verwiesen habe, dass ich volljährig bin und sie bitte doch mit mir kommunizieren sollen, da ich schließlich der Antragsteller bin).

Trotzdem haben sie danach mehrfach nur meine Mutter kontaktiert und mich immer noch bei falschem Namen genannt. Ich persönlich habe das nicht mitbekommen, da mir meine Mutter nichts davon gesagt hat. Erst vor kurzem hat sie mir gesagt, dass mein Änderungsantrag abgelehnt worden sei, da die angegebenen Ärzte nicht alle geantwortet hätten und die Aktenlage entsprechend unzureichend sei.

Das ist insofern nochmal mehr frustrierend, da ich im Antrag und in den Akten bemerkt hatte, dass vereinzelt Ärzte, die damals zuständig waren heute nicht mehr arbeiten und die jeweils jetzt zuständigen Ärzte genannt. Außerdem habe ich ihnen ALLE Dokumente geschickt, die erstellt wurden, alles was das Versorgungsamt also zusätzlich anfordern würde wäre doppelt gemoppelt.

Und ich weiß zwar nicht, ob sich das geändert hat, aber zumindest damals hat es gereicht, die Unterlagen hinzuschicken und keine Schweigepflicht-Entbindung zu unterschreiben (wodurch auch keine Ärzte kontaktieren und Berichte anfordern können. Entsprechend wurde der GdB nur anhand dessen beurteilt, was meine Mutter für hingeschickt hat), weshalb das eigentlich keinen Grund darstellen sollte, den Antrag aufgrund „unzureichender Aktenlage“ abzulehnen.

Sie haben ALLES, was es an Berichten/Diagnosen etc über mich gibt (inklusive veralteter Berichte, weil man ja nur alles hinschicken soll, was jünger ist als 2 Jahre), die Ärzte würden ihnen auch nix neues schicken können, weshalb man definitiv NICHT sagen könnte, dass die den Antrag ablehnen müssen, weil die Ärzte vereinzelt nicht geantwortet haben.

In den letzten Tagen habe ich dann Kontakt zum Versorgungsamt aufgenommen, um sie zu fragen, was der Scheiß den fürn Quatsch sein soll (natürlich sachlich die Situation geschildert, dass nicht mir mir, sondern fälschlicherweise mit meiner Mutter kommuniziert wurde, ich volljährig bin, eine schriftlich bestätigte Namensänderung und in den Akten alle wichtigen Berichte usw zugeschickt habe).

Antwort des Versorgungsamtes: „Hier ist kein Antrag eingereicht worden von Ihnen!“.

Dann habe ich denen die Bestätigung (und nach und nach alles andere wichtige) per E-Mail geschickt und dann hat man mir (unter der gleichen E-Mail-Adresse, die meinen neuen Namen beinhaltet und ich hab schließlich auch immer mit meinem vollen Namen in den Mails geantwortet) plötzlich geantwortet, dass zwar ein Antrag eingegangen, aber keine Dokumente angekommen sein (ich hab es denen extra, damit es in der Post nicht verloren geht, in Persona ausgehändigt…).

Das Beste am letzten „Absatz“?

Ich wurde mit meinem alten Namen angesprochen.

Also gehe ich davon aus, dass die meine mehrfach per E-Mail und auch im Antrag selber angesprochene Namensänderung ignoriert haben (und auch, dass ich seit 2 Jahren volljährig bin) und dadurch meine eingereichten Dokumente ignorieren, weil der Absender schließlich meinen neuen und nicht den alten Namen enthält.

Somit zu meiner eigentlichen Frage: Da es ja scheinbar scheißegal ist, wie (oft) ich das Versorgungsamt kontaktiere, möchte ich gerne Beschwerde gegen das Versorgungsamt einreichen. Welche Stelle ist zuständig, wenn das Versorgungsamt nicht richtig arbeitet? Und am Besten nichts per Anwalt oder so, denn auch wenn ich im Recht sein sollte, kann ich im Schlimmstfall die Kosten nicht bezahlen.

Recht, Rechte, Amt, Antrag, Behinderung, Beschwerde, Grad der Behinderung, Namensänderung, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, volljährig

Weitergehen nach 18. Lebensjahr der Pflegetochter?

Hallo, ich habe seit fast 18. Jahren eine Pflegetochter vom Jugendamt. Das Pflegegeld zahlt das Sozialamt , da sie eine geistige Behinderung hat und betreut wirf sie vom Jugendamt.

Da ich wegen meiner Pflegetochter nicht arbeiten gehen kann, da sie abgesehen von der Schule vollzeit Pflege braucht und ich immer von ihr gefragt bin.

Jetzt wird sie 18 Jahre, das Pflegegeld soll wegfallen und ich soll, Bürgergeld beantragen ebenfalls meine Tochter, damit bin ich aber gar nicht einverstanden. Jetzt habe ich einen Antrag gestellt für die Eingliederungshilfe in Form der Betreuung in einer Pflegefamilie gemäß Paragraph 113 Abs.2.Nr.4i.V.m Paragraph 80 SGB IX für mein Pflegekind.

Natürlich mit Begründung hier ein Teil der Begründung: Fortstehende Behinderung, erforderlichkeit der familiären Betreuung, Schulbesuch noch 1,5 Jahre, und aufgrund der Rechtsgrundlage.

Da die Betreuung in einer Pflegefamilie am 1.1.2020 auf Volljährige ausgeweitet wurde.

Der Antrag wurde mündlich am Telefon abgelehnt, schriftlich habe ich bis heute nichts bekommen. 🫤

Was sagt ihr zu den Fall, soll ich jetzt wirklich in Bürgergeld reingehen, oder bin ich im Recht.

PS: habe auch einen Antrag auf ,,Hilfe für Junge Volljährige " gestellt der wurde ebenfalls abgelehnt, da ich das Pflegegeld von Sozialamt bekomme und nur betreut werde vom Jugendamt.

Vielen Dank schon im voraus 😊

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Wie kriegt eine undokumentierte deutsche Person Dokumente?

Folgendes Szenario:

Person A wird in einem Haus zur Welt gebracht, wo niemand, außer Person B (die Mutter) von dessen Existenz weiß. Person B, also die Mutter, meldet die Geburt und Existenz ihres Kindes (Person A) nicht. Somit wird keine Geburtsurkunde für Person A ausgestellt. Gemeinsam leben beide Personen 25 Jahre lang in dem Haus. Nur Person B (Mutter) darf das Haus verlassen, Person A (Kind) nicht. Nach 25 Jahren stirbt Person B (Mutter) und Person A (Kind) geht zum ersten Mal in ihrem Leben aus dem Haus.

Folgendes Problem: Da niemand von der Existenz der Person A wusste, hat die Person keine Geburtsurkunde, demzufolge auch keinen Ausweis oder ähnliches. Sie ist nie zur Schule gegangen, kann nicht schreiben oder lesen, aber Deutsch sprechen. Person A hat also null Dokumente und null Beweise, dass sie wirklich in Deutschland geboren wurde und deutsch ist (da Mutter als einzige Zeugin gestorben ist). Die Mutter war während der Schwangerschaft auch nie bei einem Gynäkologen oder Arzt oder ähnliches, weshalb die Schwangerschaft offiziell nicht dokumentiert wurde.

Folgende Frage: Wie könnte Person A, welche jetzt offiziell erwachsen, aber undokumentiert ist, ein normales Leben anfangen und woher könnte sie Dokumente kriegen, um nicht abgeschoben zu werden? Da die Person keine Dokumente hat, hat sie ja keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, oder?

Amt, Antrag, Aufenthaltserlaubnis, Ausweis, Dokumente, Geburtsurkunde, Papiere, Beantragung, Identifikation

Mein Geld als Azubi reicht nicht zum überleben, was tun?

Ich bin 22 und wohne in einem Wohnheim. Ich mache eine schulische Ausbildung, das heißt ich kriege Bafög, Bürgergeld und Kindergeld. Meine monatlichen Ausgaben sind Miete, Schulgeld, Deutschlandticket und Lebensmittel.

Ich möchte keine genauen Beträge nennen, aber ich bin permanent pleite, sogar jetzt am Monatsanfang habe ich absolut nichts und ich muss jeden Monat meine Eltern oder Freunde nach Geld fragen.

Ich habe schon den Bürgergeld Höchstsatz, aber es reicht nicht. Ich suche nach einem Minijob für mehr finanzielle Sicherheit, aber mache schon freelance Arbeit im 150€ Bereich (mehr darf ich nicht dazuverdienen). Dieser Betrag macht in meiner Situation fast keinen Unterschied.

Gibt es irgendeine Förderung, die ich übersehe? Kann mir, wenn ich permanent pleite bin, das Sozialamt oder Jugendamt die Ausbildung zahlen? Das Jobcenter tut es nicht.

Ich bin ständig müde und ausgelaugt wegen der Sache mit dem Geld. Ich hab Angst, dass ich irgendwas falsch berechne, mir niemand hilft und ich dann ohne Ausbildung, Essen oder Wohnheim dastehe.

Finanzen, Wohnung, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Agentur für Arbeit, ALG II, Antrag, Arbeitsamt, Ausbildungsplatz, Ausbildungsvergütung, BAföG, Förderung, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Jugendamt, Kindergeld, Sozialamt, Sozialhilfe, sozialhilfeempfänger, Wohngeld, Ausbildungsförderung, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Bürgergeld, BAföG-Anspruch, Schüler BAfögG

bearbeitungszeitraum?

Hallo liebe Community,
Also.. mein Ehemann und ich wollten uns an die Familien Kasse wenden, denn unserem ältesten Kind wurde einfach mal für einen gewissen Zeitraum das Kindergeld nicht ausgezahlt worden ist und das obwohl wir immer pünktlich alle Unterlagen eingereicht haben.
Leider haben wir darauf vertraut dass es reicht immer wieder die Kasse anzustoßen und darum zu bitten das Geld auszuzahlen, anstatt dass wir schon da einen Einspruch eingelegt haben.
Lange Rede kurzer Sinn:
Wir erhielten einen Bescheid der uns die Begründung dafür gab, warum das Geld nicht ausgezahlt wurde.
Gegen diesen Bescheid haben wir dann mit erneuten Nachweisen einen Überprüfungsantrag gestellt.
Nach 8 Wochen erhielten wir eine Rückmeldung in der es hieß, dass wir Einspruch eingelegt hätten aber die Frist nicht beachtet hätten.
Ein paar Tage später kam dann wieder die Nachricht, dass dem Einspruch teilweise stattgegeben werden kann, jedoch wurde bei der Nachzahlung trotzdem keine Summe angegeben,
Also haben wir erneut auf die Nachricht geantwortet postalisch natürlich und klar erläutert das wir niemals einen Einspruch sondern einen Überprüfungsantrag eringereicht haben und dieser bitte auch als solcher gewertet werden soll.
Das ganze war vor zwei Wochen.
Wann darf ich jetzt mit einer Rückmeldung rechnen und gibt es hier jemanden der in einem solchen Verwaltungsberuf tätig ist und mir sagen kann ob die Chancen noc gut stehen?

Kinder, Recht, Gesetz, Antrag, Behörden, Familienkasse, Unterlagen

Festlegung Bewilligungszeitraum?

Hallo zusammen,

Ende August lief mein letzter Bewilligungszeitraum meines Bürgergeldbezuges aus. Zuvor war mein Weiterbewilligungsantrag abgelehnt worden, weil mein Vermögen zwischenzeitlich die Schonvermögensgrenze überschritten hatte. Ich hatte zuvor durch extreme Spatsamkeit Geld angespart, um für meine neue Wohnung Möbel anschaffen zu können. Als ich die geplanten Anschaffungen getätigt und mein Vermögen dadurch deutlich reduziert hatte, stellte ich im Oktober erneut einen Bürgergeldantrag. Dieser wurde im November bewilligt, wobei trotz Antragstellung im Oktober der Beginn des neuen Bewilligungszeitraums mit Anfang November festgelegt wurde. Dabei lag mein Kontostand bereits im September deutlich unter der Schonvermögensgrenze. Für die erneute Antragstellung hatte uch bewusst den nächsten Monat abgewartet. Mehrmals rief ich bei der Servicehotline des Jobcenters an, um eine Änderung des Bewilligungsbescheides zu erwirken, der in dem genannten Punkt meines Erachtens eindeutig fehlerhaft ist. Dies bestätigten mir auch die Callcenter-Mitarbeiter des Jobcenters. Trotzdem ist bisher kein Änderungsbescheid ergangen. Ich wollte die Angelegenheit eigentlich ohne großes Aufheben regeln, fürchte aber inzwischen, offiziell Widerspruch einlegen zu müssen. Schließlich geht es um rund tausend Euro. Wie seht Ihr das? Was kann man machen?

Herzllche Grüße

Marmers

Antrag, Arbeitsamt, Jobcenter, Widerspruch, Widerspruch einlegen, Bürgergeld, Weiterbewilligungsantrag

Bei mir wird gegen meinen Willen Kindergeld beantragt?

Hallo (ich bin 21 Jahre alt), bei mir wird Kindergeld, weil ich aufgrund von Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis 50 Gdb) einen Anspruch darauf habe und das Kindergeld zu steht.

Ich war bei der Familienkasse und habe gesagt, dass ich kein Kindergeld bekommen bzw beantragen möchte, weil mir dann dementsprechend das Bürgergeld gekürzt wird.

Somit wird bei mir am Anfang des Monats das zugeteilte Bürgergeld ausgezahlt und am Mitte/Ende des Monats wird bei mir das Kindergeld ausgezahlt.(Was ich nicht möchte und es für mich keinen Sinn ergibt)

Da habe ich einfach keine Lust darauf zugeteilte Leistungen im Monat verteilt zu bekommen, sondern möchte den gesamten Regelsatz bzw Bürgergeld auf einmal bekommen.

Dies habe ich zu der Familienkasse explizit klick und klar gesagt dass ich es nicht möchte und ich keine Lust darauf habe, zugeteilte Leistungen im Monat verteilt zu bekommen. Denn ich bekomme ja insgesamt das gleiche Geld, aber halt aufgeteilt durch Bürgergeld und Kindergeld im Monat verteilt.

Dazu hat die Familienkasse zu mir gesagt, dass sie es verstehen können, aber das Kindergeld steht mir zu und darum haben die Mitarbeiter der Familienkasse einfach den Antrag auf Kindergeld und Rückzahlungen des Kindergeldes im einen Zeitraum von 2022/23 beantragt.

Die Rückzahlungen stehen mir aber nicht zu, weil ich in diesen Zeitraum in der Kinder- und Jugendwohnheimeinrichtung untergebracht war. Da erhält das Jugendamt normalerweise das Kindergeld und nicht ich.

Dann muss ich noch nächste Woche den Jobcenter-Bescheid und den Abschlusszeugnis von der 10. Klasse an die Familienkasse einreichen.

Da ich aber kein Kindergeld beantragen bzw bekommen möchte, weil ich den gesamten Regelsatz (Bürgergeld 563 Euro) auf einmal im Monat und nicht zugeteilt im Monat bekommen möchte (Ich möchte kein Kindergeld und kein zugeteiltes Bürgergeld), möchte und werde ich auch keinen Jobcenter-Bescheid (ALG 2 Bescheid) und den Abschlusszeugnis einreichen.

Was soll ich da machen?

Was soll ich machen, damit ich kein Kindergeld bekomme, sodass ich den gesamten Regelsatz vom Bürgergeld alles auf einmal im Monat bekomme?

Was soll ich dafür tun?

Soll ich da einfach den Jobcenter-Bescheid (ALG 2 Bescheid) und den Abschlusszeugnis an die Familienkasse nicht einreichen?

Was passiert, wenn ich den Jobcenter-Bescheid und den Abschlusszeugnis an die Familienkasse nicht einreiche?

Könnt ihr mein Anliegen verstehen?

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Online-Anträge bei Behörden - der gläserne Bürger wird wahr dank KI und Tech-Anbieter, die mitverarbeiten und mitlesen können im öffentlichen Auftrag?

Die wachsende Digitalisierung von Online-Anträgen bei Behörden und der damit verbundene Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Auftrag begründen die berechtigte Sorge vor dem sogenannten "gläsernen Bürger".

Das Risiko liegt dabei in der Kette der Datenverarbeitung. Öffentliche Stellen lagern die Entwicklung und Wartung ihrer Online-Portale häufig an externe Tech-Anbieter und große Cloud-Dienstleister aus. Dies verschafft diesen privaten Dritten, wie Microsoft oder Amazon, administrativen Zugriff auf die Infrastruktur und theoretisch auf sensible Bürgerdaten.

Diese Problematik wird besonders verschärft, wenn Server außerhalb der EU stehen und ausländische Gesetze (wie der US CLOUD Act) theoretisch Zugriff auf Daten von EU-Bührgern ermöglichen könnten. Hinzu kommt die Rolle der KI. Sie analysiert die Antragsdaten nicht nur, sondern verknüpft sie in großem Umfang über verschiedene Quellen hinweg, wodurch detaillierte und potenziell invasive Bürgerprofile entstehen können, die weit über das hinausgehen, was ein einzelner Sachbearbeiter manuell erfassen würde.

Zwar soll die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dieses Risiko durch strenge Regelungen zur Zweckbindung und Datensparsamkeit sowie durch die Definition der Tech-Anbieter als weisungsgebundene Auftragsverarbeiter eindämmen, doch die technische Möglichkeit zur Überwachung ist durch die Digitalisierung zweifellos geschaffen worden.

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