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Meinung des Tages: Keine Erhöhung des Bürgergeldes 2025 - ist die Entscheidung Eurer Meinung nach richtig?

Für viele Menschen hierzulande stellt das Bürgergeld eine wichtige finanzielle Stütze dar. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil allerdings soll es im kommenden Jahr keine Erhöhung des Bürgergelds geben. Das kritisiert vor allem der Paritätische Wohlfahrtsverband...

Was ist das Bürgergeld?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, um das Existenzminimum zu gewährleisten. Das Bürgergeld soll auch dazu dienen, Ausbildungen, Weiterbildungen oder Abschlüsse zu fördern und finanziell zu unterstützen.

Anspruch auf das Bürgergeld haben grundsätzlich Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsfähig und hilfebedürfig sind. Zudem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Derzeit erhält eine alleinstehende Person laut Regelsatz 563€, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt 1012€. Der Regelsatz umfasst die Kosten für den Bedarf des täglichen Lebens, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Strom.

Keine Erhöhung für das Jahr 2025

Während eines Interviews, das der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Sender RTL gab, kündigte dieser an, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht erhöhen zu wollen. Laut Rechtsmechanismus würde eine mögliche Erhöhung des Bürgergeldes zum 1. Januar anstehen.

Die Nichterhöhung begründete Heil mit dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Berechung möglicher Regelsätze. Die Berechnungen ergaben, dass die Inflation in den vergangenen Monaten deutlich weiter als zunächst erwartet zurückging. Für 2024 waren die monatlichen Zahlungen um mehr als 12% gestiegen, was seitens vieler Politiker und Experten auf Widerstand stieß.

Bundesjustizminister Marco Buschmann machte sich jüngst sogar für eine Senkung des Bürgergeldes stark, welches nach dem gesetzlich festgelegten Berechnungsmodus eigentlich um 24€ monatlich verringert werden müsste.

Kritik vom Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die Pläne der Bundesregierung, das Bürgergeld im kommenden Jahr nicht anheben zu wollen, stieß insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massive Kritik. Der Hauptgeschäftsführer, Joachim Rock, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das "Bürgergeld [aktuell] immer noch viel zu niedrig" sei, während sämtliche Preise und Umkosten weiterhin steigen würden. Weiterhin kritisierte er die als "sozialpolitischen Rückschritt" bezeichnete Entscheidung dahingehend, dass eine geringere Inflationsrate nicht automatisch geringere Belastungen bedingen würde.

Rock zufolge seien die Methoden der Bundesregierung zur Berechnung des Bürgergeldes realitätsfern und "viel zu knapp" bemessen. Der aktuelle Regelsatz von 563€ für einen alleinstehenden Erwachsenen zu wenig, um eine "regelmäßige gesunde Ernährung, [ . ] angemessene Mobilität und soziale Teilhabe" zu ermöglichen.

Der Verband fordert, das Bürgergeld von derzeit 563€ für Singles auf 813€ anzuheben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, das Bürgergeld 2025 nicht anheben zu wollen?
  • Haltet Ihr den aktuellen Regelsatz für angemessen?
  • Denkt Ihr, dass die Hürden, um Bürgergeld zu bekommen zu hoch/zu niedrig sind?
  • Wie bewertet Ihr generell den Absicherungsmechanismus des Bürgergeldes? Was findet Ihr gut, was weniger?
  • Sollte das Bürgergeld Eurer Meinung nach ggf. sogar eher gesenkt werden?
  • Sollte es beim Bürgergeld beispielsweise strikte Staffelungen nach Bezugsdauer geben?
  • Müsste die Höhe des Bürgergeldes vielleicht sogar regional angepasst werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-wohlfahrtsverband-kritik-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/buergergeld-erhoehung-2025-nullrunde-heil-100.html

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/buergergeld-keine-erhoehung-nullrunde-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-linnemann-buergergeld-grundsicherung-arbeit-100.html

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Ich finde die Entscheidung richtig, da... 62%
Ich kritisiere die Entscheidung, weil... 31%
Andere Meinung und zwar... 8%
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Meinung des Tages: Nach Mehrheit durch AfD-Stimmen - glaubt Ihr, dass eine Zusammenarbeit zwischen Union sowie SPD und Grünen noch möglich ist?

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik konnte ein Antrag mithilfe der AfD die nötige Mehrheit bekommen. Während sich Kanzlerkandidat Merz für sein Verhalten rechtfertigt, üben SPD, Grüne und Linke scharfe Kritik.

AfD-Stimmen verhelfen zur Mehrheit

CDU/CSU brachten am gestrigen Mittwoch einen Antrag für konsequentere Zurückweisungen an Grenzen und Abschiebungen im Bundestag ein. SPD und Grüne äußerten bereits im Vorfeld Kritik. Sowohl hinsichtlich der rechtlich unklaren Umsetzung als auch in Bezug auf mögliche Stimmen der AfD.

Auch die Kirchen äußerten ihre Bedenken in Richtung der CDU/CSU. Der gestrige Antrag erreichte mithilfe der Stimmen von AfD und FDP die nötige Mehrheit.

Kritik an Friedrich Merz

Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete die gemeinsame Zustimmung von Union, FDF und AfD als "Tabubruch". Scholz betonte zudem, dass er Merz nicht mehr trauen könne, da dieser im Vorfeld stets bekräftige, Situationen wie die gestrige niemals herbeiführen zu wollen.

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, äußerte sich kritisch und empfand es als "enttäuschend, dass die demokratischen [ . ] Kräfte [ ... ] nicht in der Lage waren, sich auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen und damit der AfD diese Bühne bereitet haben".

Merz selbst verteidigte sein Vorgehen und bekräftigte erneut, nicht mit der AfD koalieren zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass eine künftige Zusammenarbeit zwischen SPD und CDU/CSU oder Grüne und CDU/CSU noch möglich ist?
  • Würdet Ihr die gestrige Zusammenarbeit von Union und AfD ebenfalls als "Zäsur" oder "Tabubruch" betrachten?
  • Ist es Eurer Meinung nach okay, moralische Bedenken beiseite zu kehren, wenn es um wichtige Gesetzesentwürfe für das Land geht?
  • Ändert die gestrige Abstimmung Euer Wahlverhalten bei der Bundestagswahl?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Ja, eine Zusammenarbeit mit SPD/Grünen ist noch möglich, da... 48%
Nein, eine künftige Zusammenarbeit ist undenkbar, weil... 34%
Andere Meinung und zwar... 18%
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Abiturverleihung - Wie bittet man um die Rede aus dem Kollegium?

Hallo!

Wir machen nächstes Jahr Abi und als Komitee der Abiverleihung ist es nun unsere Aufgabe, jemanden aus dem Kollegium für die Rede zu gewinnen. Im Jahrgang wurde bereits darüber abgestimmt und wir haben ein sehr klares Ergebnis erhalten, nach dem zwei Lehrer Wunsch des Jahrgangs sind. Nun sind wir uns darüber bewusst, dass dies eine sehr ehrenvolle Aufgabe ist, diese jedoch aber auch einen gewissen Aufwand bedarf, den man bereit sein muss, erbringen zu wollen.

Ein Gespräch zwischen Tür und Angel fänden wir daher doof, um die beiden zu fragen. Sowieso halten wir es für angebracht, die beiden gemeinsam und nicht getrennt voneinander zu fragen, ob sie sich das vorstellen können. Nun ist die Überlegung, inwiefern formell sich das vielleicht gestalten lässt. Eventuell lässt sich für solche Anlässe ein Mix aus einem Antrag und einer Einladung erstellen? Gibt es vergleichbare Situationen? Bis eben dachte ich bei Antrag noch an öden Papierkram, aber bezüglich Hochzeit ist dies ja auch gerne ein festlicher Akt.

Irgendwelche Ideen, wie wir das nett überbringen und gleichzeitig etwas mit wertschätzenden Formulierungen überreichen können, damit sie dann Zeit zum Nachdenken haben, ob sie die Kapazitäten haben, diesem Wunsch nachzugehen.

Wir wären über Anregungen und Erfahrungen sehr dankbar!!

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Ungewollter Antrag?

Gestern Abend hat mein Ex Freund (M21) mir (F19) einen Antrag gemacht.

Kontext:

Wir sind seit 7 monaten getrennt und haben davor 2 Jahre lang eine Fernbeziehung geführt. Damals hatte er beschlossen zu mir zu ziehen (ich lebe noch bei meinen Eltern), leider hat es nicht geklappt, da ich mit dieser Situation komplett überfordert war, weil ich keine freie Minute für mich hatte. Er wollte bei allem dabei sein. Ich habe noch keinen Job oder eine Ahnung wie mein Leben in Zukunft aussehen wird. Er hingegen hatte schon eine Eindeutige Vorstellung. Er war außerdem ziemlich eifersüchtig auf männliche Freunde und hat diese sogar aus meine online Freundesliste entfernt. Das Ganze hat mich immer weiter von ihm Weg getrieben. Deswegen mussten wir die Beziehung beenden.

Ich möchte noch erwähnen, dass ich depressiv bin und auch in stätiger Behandlung deswegen fällt es mir sehr schwer mit Stress um zu gehen.

Die Situation:

Er hat sich entschieden mich noch einmal zu besuchen und ich habe zugestimmt um zu sehen ob ich noch Gefühle für ihn habe und ob wir eventuell wieder zusammen kommen könnten. (in den 7 Monaten hatten wir nur via Text Kontakt) Ich habe ihm Im Vorhinein deutlich gesagt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass wir wieder ein Paar werden können. Leider ist mir in den letzten Tagen aufgefallen, dass dieses prickelnde Gefühl des Verliebt seins einfach nicht mehr da ist. Und ich mich mit seinen Berührungen nicht so wohl fühle.

Gestern Abend hat er mich in einen sehr romantisch dekorierten Raum geführt und mir mit einem Ring einen Antrag gemacht. Es war wirklich sehr süß aber ich weiß wirklich nicht was ich machen soll. Die ganze Situation überfordert mich total.

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Wie formuliere ich einen formlosen Antrag auf Arbeitszeitverteilung aufgrund Kinderbetreuung?

Hallo, nachdem ich schon unzählige Webseiten durchgelesen habe und trotzdem immer noch keine passende Formulierung gefunden haben, hoffe ich, dass es hier Jemanden gibt, der vielleicht schon selbst in meiner Situation war oder/und mir Jemand helfen kann wie ich am besten meinen Antrag formulieren kann.

Folgende Situation: Ich arbeite seit gut einem halben Jahr als Kundenbetreuer im Home Office. Bei der Einstellung wurde ich darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeiten regulär von 07:00 - 22:00 Uhr, am Wochenende sowie auch an Feiertagen wäre - allerdings würde man höchstens an einem, max. zwei Wochenenden arbeiten müssen und auch höchstens eine Woche bis 22 Uhr arbeiten müssen. Hier wurde mir noch vermittelt, als wäre der Dienstplan vorher abzusprechen und man würde sich bemühen, die jeweilige familiäre Situation bzw. Möglichkeiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es wäre sogar die Möglichkeit die Schicht zu splitten.. Dies wäre alles flexibel lösbar und planbar...

Jetzt, sechs Monate später, hat sich herausgestellt, dass davon so gut wie alles nicht der Realität entspricht. Der Dienstplan wird zwei Tage vor Monatsende dem Arbeitnehmer bekanntgegeben. Als Beispiel sah der Dienstplan letzten Monat für mich so aus, dass ich von 30 Tagen an 11 Tagen bis 22 Uhr arbeiten musste (also fast die Hälfte des ganzen Monats), davon an 3 von 4 Wochenenden (auch hier meistens bis 22 Uhr), es gibt überhaupt keine Möglichkeit bereits vereinbarte Termine so wirklich mitzuteilen, dass dementsprechend die Schicht zuvor darauf abgestimmt werden könne, usw. ....

Ich bin alleinerziehend und habe eine 10 jährige Tochter... Es ist für mich deshalb nicht möglich, zu solchen Zeiten zu arbeiten, vorallem nicht, wenn vorher (leider nur mündlich) etwas ganz anderes mitgeteilt wurde.

Nun ja. Jetzt habe ich von meinem Vorgesetzen einen Erfassungsbogen bekommen, welchen ich ausfüllen und begründen soll. So etwas wie eine "Sondervereinbarung".

Nun meine große Bitte: Wie formuliere und begründe ich in dem formlosen Antrag meine Situation am besten, kurz, freundlich und so, dass man Arbeitgeber ihn nicht gleich ablehnt.

Ich habe im Internet bisher nur Formulierungshilfen bzgl. Arbeitszeitverkürzung usw. gefunden. Bei mir geht es aber tatsächlich darum, dass meine Schichtpläne so angepasst werden, dass ich quasi überwiegend frühs eingesetzt werden möchte, nicht öfter als einmal die Woche am Wochenende arbeiten kann usw..

Hat Jemand vielleicht ein paar Ideen, wie ich dies formlos schreiben kann? Ich bin für jeden Tipp wirklich sehr dankbar!

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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