Fehler bei Auszählung für BSW-Stimmen, aber BVerfG lehnt Neuauszählung ab. Sind dem BVerfG die Stimmen der Wähler egal?


14.03.2025, 13:33

Bitte denkt daran, es geht NICHT darum, ob Ihr für oder gegen das BSW seid!

Stellt Euch die Frage, ob das ok ist, dass bei einer demokratisch legitimierten Partei, wo Fehler bei der Auszählung der Stimmen festgestellt wurden, eine Neuauszählung abgelehnt wurde.

Nein 58%
Ja 33%
Weiß nicht 9%

43 Stimmen

18 Antworten

Nein

Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht abgelehnt, die Stimmen neu auszählen zu lassen. Es hat sich schlicht für noch nicht zuständig erklärt. Auch Frau Wagenknecht und das BSW müssen die Reihenfolge einhalten.

"Wahlprüfung

Das Wahlprüfungsverfahren dient dazu, die Gültigkeit einer Bundestagswahl oder einer Europawahl sowie die Verletzung subjektiver Rechte im Wahlverfahren zu prüfen. Zuständig für die Prüfung ist der Deutsche Bundestag. Die Prüfung der Wahlunterlagen unmittelbar nach der Wahl durch den Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter und den Landeswahlleiter wird zwar verschiedentlich ebenfalls als Wahlprüfung bezeichnet, dabei handelt es sich aber nicht um eine Wahlprüfung im engeren Sinne.

Das Wahlprüfungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes. Es setzt einen schriftlichen Einspruch beim Deutschen Bundestag voraus, den jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen kann. Der Einspruch ist zu begründen. Er muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag beim Deutschen Bundestag eingehen. Die Entscheidung des Bundestags bereitet der so genannte Wahlprüfungsausschuss vor. Über den Einspruch entscheidet abschließend das Plenum des Bundestags durch Beschluss. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Monaten Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden (Wahlprüfungsbeschwerde)."

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlpruefung.html

Woher ich das weiß:Recherche

GlaenziBlase2 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 13:40

Ich beziehe mich auf die Medienberichte.
bsw abgelehnt - Google Suche

DerHelme  14.03.2025, 13:42
@GlaenziBlase2

Und? Das ändert nichts daran, dass das BSW hier das vorgeschriebene Prozedere nicht eingehalten hat. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ist erst nach der Prüfung durch den Bundestag möglich.

GlaenziBlase2 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 13:46
@Waldi2007

Klick doch auf den Link.
Sämtliche Medien berichten, das BVerfG habe den Antrag abgelehnt.
Meine Güte. 🙄

Waldi2007  14.03.2025, 13:48
@GlaenziBlase2

Dann hättest Du ja jede Menge Links, die Du hier posten kannst! Aber hast Du denn auch den einen oder anderen gelesen? Wenn ja, welchen?

DerHelme  14.03.2025, 13:49
@GlaenziBlase2

Ja, es hat den Antrag abgelehnt und zwar mit der Begründung/dem Verweis, dass auch das BSW das Prozedere einhalten muss und das schreibt nun einmal vor, dass zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages tätig werden muss.

WalterMatern  14.03.2025, 13:53
@GlaenziBlase2
Klick doch auf den Link.
Sämtliche Medien berichten, das BVerfG habe den Antrag abgelehnt.
Meine Güte. 🙄

Um was zu erreichen?

Verklagt du deinen Arbeitgeber eine Woche bevor er deinen Lohn bezahlt darauf die Angaben prüfen zu lassen?

Weil er sich möglicherweise verrechnen wird?

Was bewirkt so eine Frage?

Warum stellt man so eine Frage?

Um das Vertrauen in demokratische Institutionen zu schwächen.

Das Bundesverfassungsgericht hat höchstrichterlich entschieden, das heißt, das BSW hatte Unrecht. Was immer es für Beschwerden hatte, es wurde nun entschieden, dass die Unrecht waren. Es war das Recht des BSW diese Beschwerden vorzubringen und es war die Pflicht des Bundesverfassungsgerichts diese zu prüfen. Und die Prüfung hatte nun ein Ergebnis.

Indem man dies nun in Frage stellt, höhlt man das Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht aus.

Die richtige, demokratische Reaktion ist: "Oh, da hat das BSW sich geirrt. Schade."

Alles andere ist Anti-Demokratisch und spielt unseren Feinden in die Hände.


GlaenziBlase2 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 13:35

Das BVerfG hat den Antrag als unbegründet abgelehnt.
Was bitte ist daran unbegründet, wenn faktisch Fehler bei der Auszählung festgestellt wurden, dass man eine Neuauszählung fordert?

Bitte auch meinen Nachtrag lesen. Danke.

Und vielleicht auch mal sich die Frage stellen, ob du das genau so sehen würdest, wenn mit der Partei, die du wählst, so umgegangen würde.

Oppulus  14.03.2025, 13:44
@GlaenziBlase2

Wer bin ich, wer bist du, dass wir dieses Urteil in Frage stellen?

Hast du Jura studiert, warst Jahrelang tätig und wurdest dann in das höchste Richteramt befördert?

Ich maße mir nicht an die zu kritisieren und ich bin wirklich nicht bescheiden oder um eine Meinung verlegen.

Was befähigt dich da mitzureden?

Inwiefern ist deine Meinung mehr Wert als das Urteil von Bundesverfassungsrichtern?

Mikaru808  14.03.2025, 14:28
@GlaenziBlase2

Unbedgründet ist er, wie es in der Entscheidung auch steht, da sich das BSW eben nach dem Endergebnis nicht an das Bundesverfassungsgericht zu richten hat sondern an die Bundeswahlleiterin mit einer solchen Beschwerde. Man kann auch im Nachgang Neuzählungen und sogar Wahlwiederholungen anordnen - wenn es denn einen Anlass gäbe.
Die Begründungen des BSW reichen dafür aber kaum aus. Ein Argument von de masi z.B. war, dass eine Frau berichtet hat, dass sie ihr Kreuz falsch gesetzt, dann durchgestrichen und das BSW angekreuzt hat. Er meinte daraufhin, dass das ja garnicht als ungültig zählen würde sondern der Wählerwillen 'deutlich erkennbar' wäre.
Und das zieht sich auch so durch bei dem Rest der Argumente des BSW.

Nein
aber BVerfG lehnt Neuauszählung ab.

Nein.

Das BVerfG verweist auf das rechtlich vorgeschriebene Verfahren.

Das sieht vor, dass sich das BSW zunächst zur Klärung dieser Frage an den Deutschen Bundestag wendet.

Das heißt, das BVerfG ist nicht zuständig und darf das gar nicht entscheiden!

Weiß nicht

Leider weiß ich nicht, welche Regelung die Wahlordnung dafür vorsieht. Ich denke aber nicht, daß sich das BVerfG so einfach über geltende Gesetzt hinweggesetzt hat. Ich gehe daher davon aus, daß es mit dem Urteil seine Ordnung hat!

Ich weiß leider auch nicht, wiviele Wahlkreise davon betroffen waren und um wieviele Stimmzettel es sich dabei gehandelt hatte. Daher halte ich Deine Frage für sinnlos.

Du weißt warum das BVerfG die Klage abgewiesen hat? wohl nicht. ließ Dir das nochmal durch.

Der BSW hat Klage eingereicht- wofür der BVerfG gar nicht zustündig ist.