Was meint Merz mit seiner Forderung "Bundespolizei muss Haftbefehle beantragen können"?
Soweit ich weiß, werden Haftbefehle von Richtern ausgesprochen. Aber wer kann sie beantragen, wenn nicht die Polizei?
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7 Antworten
Hallo
Was meint Merz mit seiner Forderung "Bundespolizei muss Haftbefehle beantragen können"?
Soweit ich weiß, werden Haftbefehle von Richtern ausgesprochen. Aber wer kann sie beantragen, wenn nicht die Polizei?
Ein weiterer, sehr durchdachter Vorschlag von Friedrich Merz...
Hier sollte unterschieden werden, zwischen Antrag und Erlass.
Aktuell sieht es wie folgt aus...
- Die Polizei, in Deinem Fall die Bundespolizei, greift beispielsweise eine Person auf.
- Diese Personen müssen einem Staatsanwalt vorgeführt werden. Haftbefehle werden von der Staatsanwaltschaft, bzw. von einem Staatsanwalt beantragt.
- Ein Richter entscheidet über den Antrag.
Aussage Friedrich Merz: "Die Bundespolizei muss endlich das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Einen dahingehenden Antrag werden wir noch in der nächsten Woche in den Deutschen Bundestag einbringen. Vor allem greift die Bundespolizei regelmäßig an den Grenzen, in den Bahnhöfen und an den Flughäfen ausreisepflichtige Personen auf. Der Zustand, dass die Bundespolizei nicht über das Recht verfügt, Haftbefehle zu beantragen, muss beendet werden."
Quelle: CDU
Pressestatement des Kanzlerkandidaten der Union, Friedrich Merz, vom 23.01.2025
Mit der Umsetzung dieses Vorschlages würde der Staatsanwaltschaft viel Arbeit abgenommen werden. Jedes Verfahren würde zeitlich reduziert werden. Du kannst es Dir wie eine Pyramide vorstellen. Es existieren viele Polizisten, aber nur wenige Staatsanwälte und noch weniger Richter. Es wäre eine extreme Entlastung der Staatsanwälte.
Jeder Bundespolizist sollte soweit geschult sein, zu unterscheiden, ob und/oder wenn beispielsweise ganz offensichtlich eine Straftat vorliegt oder es ist einsehbar, dass eine Person keine Aufenthaltsgenehmigung hat, ausreisepflichtig ist, etc...
Momentan muss eine solche Person immer erst einem Staatsanwalt vorgeführt werden. Aktuell entscheidet ein Staatsanwalt über eine Antragstellung und erstellt ihn. Es würde ein Schritt wegfallen. Am Ende entscheidet trotzdem ein Richter, aber es wäre eine deutliche Erleichterung. Staatsanwälte haben genug andere Arbeit. Die schieben keine Langeweile...
Alles Gute Dir... und bleib gesund
Gruß, RayAnderson 😉

Bei Abschiebungen die Ausländerbehörde, bei Strafverfahren die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft beantragt dies.
Die Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen und schneller Haftbefehle beantragen können.
bürokratie abbau !
Das wäre aber unter dem Aspekt der Gewaltenteilung zweifelhaft und möglicherweise verfassungswidrig.