Wann melden bei Arbeitsagentur nach Aussteuerung von Krankenkasse?

2 Antworten

Erkann sich zunächst und das sollte er schon heute, sich online wieder arbeitslos melden. Das persönliche Erscheinen ist am 1. Tag zwingend erforderlich, nur so sichert er sich den Anspruch auf "durchgehende" Leistungen.

Wenn Dein Neffe sich mit Sicherheit nach seiner Aussteuerung aus dem Krankengeld wieder dem Arbeitsmarkt > 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stellen will und kann , dann sollte er sich am besten heute schon mal bei der Agentur für Arbeit telefonisch arbeitsuchend melden , und optimalerweise am ersten Tag nach der Aussteuerung persönlich bei der AfA seinen Antrag auf ALG I stellen .

Wenn sein KG also z.B. diese Woche Freitag ausläuft , sollte er spätestens den darauf folgenden Montag zwecks ALG I - Antragstellung persönlich bei der AfA vorsprechen, da beim ALG I die Leistung erst ab dem Tag der persönlichen Antragstellung gewährt wird .

Selbst wenn er nach seiner Aussteuerung aus dem Krankengeld noch eine kurze Weile erwerbsgemindert , oder erwerbsunfähig sein sollte , steht ihm zunächst auf Antrag noch für bis zu 6 Wochen ALG I zu , bis seine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt , oder festgestellt ist , bzw. er sich dann um andere Leistungen zum Lebensunterhalt kümmern kann .

( Laut Deiner Aussage hat er ja noch einen ALG I - Restanspruch )

Das ist in soweit also prinzipiell erst mal das ganz normale Prozedere , wie bei der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auch .

Sollte mit einer längeren Zeit der Bearbeitung und Bewilligung des ALG I - Antrages zu rechnen sein , kann er bei wissentlicher Bedürftigkeit nach o.g. Prozedere zusätzlich einen Antrag auf überbrückendes ALG II beim Jobcenter für den Zeitraum zwischen Antrag und erster Auszahlung des ALG I beim Jobcenter stellen .

( Beim Antrag auf überbrückendes ALG II ist allerdings eine Bedürftigkeitsprüfung durch das Jobcenter gefordert )