Darf der neue Eigentümer plötzlich mich wegen Eigenbedarf kündigen?

7 Antworten

Es hängt davon ab, wie der Vermieter die Kündigung insgesamt begründet. Er muss das in der Kündigung genauer darlegen. Und dann kommt es darauf an, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht, oder ob man in einem Gerichtsprozess sachlich begründete Zweifel an dem Eigenbedarf vorbringen kann. Daher lässt sich die Frage so gar nicht beantworten. Grundsätzlich kann der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, aber ob diese Kündigung dann wirklich zur Beendigung des Mietverhältnisses führt, ist damit nicht gesagt.

Im Prinzip ist natürlich eine Eigenbedarf Kündigung möglich.

Es muss aber auch wirklich der Bedarf bestehen

Von Experte Gerhart bestätigt

Nein, es gibt keine Sperrfrist, da diese Wohnung nicht erst jetzt in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde.

Die Tatsache, dass nur Kapitalanleger gesucht wurden, spielt keine Rolle. Der Käufer kann jederzeit anders entscheiden.

Nachdem Dein neuer Vermieter schon Schwierigkeiten damit hatte, eine Mieterhöhung und die Erhöhung der Nebenkosten korrekt umzusetzen, gehe ich mal davon aus, dass er das auch mit der Eigenbedarfskündigung nicht so sauber hinbekommen wird.

Hast Du die Kündigung schon bekommen? Wie ist sie abgefasst? Da gibt es einige Fallstricke und Dein Anwalt wird schon heraus finden, wo es hakt.


HexHex1974 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 08:57

Danke für die Antwort. Und die Kündigung ist schon begründet. Ich vermute, dass er da das Internet genutzt hat.

Aber es gibt noch ein bis zwei Sachen die bei mir den härte Fall unterstreichen würden. Und er hat auch noch eine andere Immobilie. Wie gesagt, zu offensichtlich.

bwhoch2  03.03.2025, 09:00
@HexHex1974

Wenn die Kündigung so begründet ist, dass er die Wohnung selbst nutzen will oder nahe Angehörige mit Namen und wie sie verwandtschaftlich zu ihm stehen, dann liegt wohl Eigenbedarf vor.

Wenn außerdem korrekt auf Deine Kündigungsfrist hingewiesen wurde, ist das auch i. O.

Über den Rest, was evtl. noch problematisch sein könnte und auch, ob Du als Härtefall giltst, weiß Dein Anwalt Bescheid.

Dass Dein Vermieter noch eine andere Immobilie hat, spielt hingegen keine Rolle. Das könnte allenfalls beim Thema Härtefall noch ins Spiel kommen, aber das normalerweise erst vor Gericht, wenn die Räumungsklage verhandelt wird.

 Denn die Wohnung liegt in einem beliebten Stadtteil und er könnte mehr Geld kriegen wenn ich raus wäre.

Ich denke, dass kann er auch, wenn DU noch drin wohnst.

Wenn du da schon lange ohne eine Mieterhöhung wohnst, kann er das tun.

Das nennt sich * Miete dem ortsüblichen Mietspiegel anpassen *.

Wenn Du immer reichlich Nebenkosten nach der Jahresabrechnung zahlen musstest, darf er auch die Nebenkosten-Vorauszahlungen anheben. Wir wissen doch alle, wie die Preise gestiegen sind.

Der Vermieter ist kein Kreditinstitut.

Zitat:

Oft haben langjährige Mieter über viele Jahre keine Mieterhöhung bekommen, so dass sie deutlich weniger Miete gegenüber vergleichbarer Wohnungen zahlen. Der Vermieter darf hier wegen der Mietpreisbremse maximal um 20 Prozent, in Städten mit Wohnungsknappheit sogar nur 15 Prozent binnen 3 Jahren die Miete anheben.

Wie hoch darf die Miete bei Eigentümerwechsel erhöht werden?

Bei Mieterhöhungen nach einem Eigentümerwechsel ist neben der ortsüblichen Vergleichsmiete auch die Kappungsgrenze zu beachten. Das heißt, die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen, in vielen beliebten Wohngegenden sogar nur um 15 Prozent.


ascii0815  03.03.2025, 09:05

Der Vermieter kann die Miete bei Neuvermietung in der Regel deutlich höher ansetzen, da keine Kappungsgrenze beachtet werden muss und die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, wie du es ja selbst schon schreibst. Insofern kann die Neuvermietung für den Vermieter schon interessanter sein.

Allerdings darf der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen, um die Wohnung danach wieder auf dem freien Markt zu vermieten.

HexHex1974 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 09:08
@ascii0815

Ich bin ja bereit mehr zu zahlen. Aber der Zustand der Wohnung müsste dann auch besser sein. Es gibt hier viele Dinge (Altbau) die renoviert werden müssen.

HexHex1974 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 09:01

Die letzten Mieterhöhung war erst vor ca 1 1/2 Jahren. Der vorherige Vermieter hat das alle 3 Jahre (glaube ich) gemacht. Ich bin Bürgergeld Bezieher und habe das dem Amt geschickt. Und die haben gesagt, dass das nicht rechtens ist. Der neue Vermieter wollte einen neuen Mietvertrag mit einer sehr hohen Mieterhöhung. Den habe ich aber nicht unterschrieben. Hat das Amt mir von abgeraten

Osterkarnigel  03.03.2025, 09:05
@HexHex1974

Ja das Amt rät immer von allen Sachen ganz toll ab, weil das Amt dann weniger bezahlen muss.

Meine Mieter (Familie mit 2 Kindern) muss sich nun auch eine neue Wohnung suchen weil das Amt tolle Ratschläge gibt und ich zu den aktuellen Konditionen nicht weiter vermieten kann und zum andere das Amt eine Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen will obwohl entsprechende Belge da sind.

Aber hey bin mir sicher die finden nochmal ne 90qm Wohnung für 670 Euro kalt in der Innenstadt wo alles in laufreichweite ist und die Kinder es nicht weit zur schule haben....

DeernVomDienst  03.03.2025, 09:06
@HexHex1974

Dann will er dich wohl raus haben, aus welchem Grund auch immer. Mitunter soll dann auch renoviert werden, investiert werden....nach Eigentümerwechsel, um dann höhere Miete verlangen zu können.

HexHex1974 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 09:14
@DeernVomDienst

Ich bin ja bereit mehr zu zahlen. Und ich bin nunmal vom Amt abhängig. Aber ich zahle schon mehr als das Amt an Miete zahlt. Und wenn es gerechtfertigt ist und der Preis der Qualität entspricht finde ich eine lösung. Nur ist dem nicht so. Seit Jahren warte ich darauf, dass einige Sachen hier renoviert werden weil sie einfach durch sind. Altbau halt. Doch da hat sich nichts getan. Würde es ja selber machen, hatte ich ihm auch angeboten. Aber das hat er ignoriert.

DeernVomDienst  03.03.2025, 09:19
@HexHex1974

vielleicht sind die Sanierungsarbeiten so aufwendig, dass man das nicht in einer bewohnten Wohnung ausführen kann. Stichwort Sanierungsstau.

Ich weiß es nicht...nur muss der neue Eigentümer die Finanzierung zum Kauf der Wohnung auch wieder irgendwie *reinholen*. Verstehst du? Viele möchten, dass sich eine neu gekaufte Immobilie *von selber trägt*....durch die Kaltmiete.

HexHex1974 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 09:26
@DeernVomDienst

Ich verstehe das total. Und nein, die Renovierung der kaputten Sachen wären nicht so aufwendig. Und ich hatte ihm auch angeboten, dass wenn das erledigt wäre ich gerne bereit bin mehr zu zahlen. Aber darauf ist er nicht eingegangen.

Osterkarnigel  03.03.2025, 10:32
@DeernVomDienst

:D ja das war wohl ein wenig Ironie. Ich Vermiete recht günstig und hab extra ne Famillie gesucht und wohne selber in der kleinen wohnung im gleichen gebäude weil das eine schöne Wohnung mit 2 Stpockwerken ist, kindergarten in der nähe, schule in der nähe und einkaufsmöglichekeiten. Kostet 670 Euro Kalt für 90qm....

Problem ist das Strom und Wasser und so zusammen hängen in dem Haus. Nun hab ich halt Meine Nebenkostenabrechnung gemacht und weil die halt seit Jahren die nebenkosten nicht erhöht haben sind halt 2023 als die kosten so explodiert sind am ende 1800 Euro über geblieben was sie bezahlen müssen. Das amt hat das wohl abgelehnt oder sie haben sich nicht sauber drum gekümmert.

Ich hab es mehrmals versucht aber nun ist mir das halt auch egal. Ich hab das jetzt ans Gericht gegeben und die Kündigung geschrieben.

Weiß nicht was sich das amt vorstellt wie die jemals zu dem Geld wieder ne wohnung finden unter 900 Euro bekommst du nichts vergelichbares. Und die können sich auch sicher sein das ich keinen mehr rein hole der vom Amt lebt....

Toll, so hilft man den menschen -.-

DeernVomDienst  03.03.2025, 12:11
@Osterkarnigel

Ich hatte mal 6 Mietparteien und ich weiß, dass Vermieter sein, auch der Wahnsinn sein kann. Ich hatte den Kanal so voll, dass ich *verkauft habe*. Und nun habe ich meine Ruhe 😅

Keine Mietnomaden, keine quengelnden Nervensägen, kein Verwaltungskram, keine Katzen die einfach zurückgelassen werden, wenn Frau-chen einfach unbekannt weggezogen ist ....und jede Menge Gerümpel zurücklässt. 🙄

Wie kann man seine Haustiere nicht mitnehmen. Sorry...man muss immer beide Seiten versuchen zu verstehen, aber Mieter haben mehr Rechte als Vermieter. Ist so.

Jetzt quaken die Mieter nach dem Verkauf und merken mal, wie gut sie es mit mir hatten. 😅

DeernVomDienst  03.03.2025, 12:14
@Osterkarnigel

Die Nebenkostenvorauszahlungen habe ich gleich angepasst und erhöht, nachdem die Preise für Gas und Strom so gestiegen sind.

Osterkarnigel  03.03.2025, 14:10
@DeernVomDienst

Hab ich dieses Jahr auch gemacht. Sie sind inzwischen angepasst.

Was mich noch am meisten nerven wird, die haben Ihre Kaution nicht selbst hinterlegt sondern über so eine Kautionsbank... und ich weiß genau mit der werde ich später auch Haufen Ärger haben. Weil die natürlich auch Ihr möglcihstes tut nichts zu bezahlen.

Mündliche Absprachen sind nichts wert. Solange du kein schriftlich festgehaltenes Wohnrecht hast, ist eine Eigenbedarfskündigung jederzeit möglich. Da du sowieso schon zum Anwatr gehst, wird der dir die Feinheiten und Widerspruchsmöglichkeiten sicher erklären. Ich würde mir an deiner Stelle aber überlegen, was du gewinnen kannst, wenn du diesen Wohnungskrieg bis zum bitteren Ende weiterführst...