Kündigung wegen Eigenbedarf?

4 Antworten

Klar, genau für einen solchen Fall ist die Eigenbedarfskündigung möglich!

Der einzige Punkt ist die Frage ob der "Wohnungswunsch" der Tochter schon vor zwei Jahren absehbar war......aber nur wenn der Mieter beabsichtigt sich zu wehren.

Dazu kann ich nichts sagen, bis auf dass eigenbedarf sehr schwierig ist. aber wie wärs wenn man mit dem mieter redet? wenn ihr dem Mieter beim Auszug hilft und ihn vielleicht auch noch zusätzlich geld bietet, wird er vielleicht auch freiwillig ausziehen