Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet ( Sohn zieht ein) muss Der Sohn dann trotzdem einziehen?auch wenn wir früher eine andere Wohnung gefunden haben?
Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet ( der Sohn zieht ein) wir hätten noch ein 18 Monate ( bis Juli 21) Zeit gehabt. Haben aber schon jetzt etwas neues gefunden. Wir ziehen am 1.7 um! so jetzt meine Frage,
muss Der Sohn dann trotzdem einziehen auch wenn wir früher ausziehen und das Haus vielleicht leer steht. Oder kann er dann jemand andere einziehen lassen und mehr Geld verlangen?!?
8 Antworten
Sofern sich in der Zwischenzeit die Gründe des Sohnes für den Eigenbedarf zerschlagen haben, muß der nicht einziehen und der Vermieter kann dann durchaus zu einem ihm genehmen Zeitpunkt anderweitig, zu welchem Mietzins auch immer, vermieten.
Sie sind da zunächst völlig draußen vor, solange Sie nicht beweisen wollen oder können, dass die Eigenbedarfskündigung zum Zeitpunkt der Mitteilung mißbräuchlich war.
Das problem ist, wenn der Vertrag da erst ausläuft müsst ihr solange zahlen.
Ihr könnt doch bestimmt auch selber Kündigen. Dann habt ihr ja nur 3 Monate.
Da ihr selber vor seinem Termin gekündigt habt,sieht das schlecht aus.
Ich versteh jetzt gar nichts mehr.
also darf er
- jemand anderes in das Haus einziehen lassen. Obwohl er uns wegen Eigenbedarf gekündigt hatten
- und wir können nichts dagegen tun ( z.b. Die umzugskosten geltend mache) weil wir jetzt schon gekündigt haben (weil wir handeln mussten). Habe ich das richtig verstanden?!?
Das bleibt dem Vermieter überlassen.
Ich würde auf jedenfall eine schriftliche Kündigung dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen sodass ihr auch auf jedenfall zum 01.07. sicher da raus seit.
Haben wir gemacht.
mir geht es nur darum. Wenn jetzt wir ausziehen hat er die Möglichkeit von Sich aus das zu ändern( kein Eigenbedarf) sondern er vermietet es an jemand ganz anderes Umkehr Geld herauszuholen?!? Darf er das und könnte ich ihn dann dafür belangen?