Meldepflicht?

3 Antworten

Weisen Sie den Vermieter auf folgendes hin:

Erteilt der Wohnungsgeber/Vermieter dem Mieter keine Vermieterbescheinigung oder versäumt er die Frist, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 54 Abs. 3 BMG). Dies gilt auch bei unvollständigen und fehlerhaften Angaben. Bei Scheinanmeldung beträgt das Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Deshalb sollte der Wohnungsgeber seine Pflicht gem. § 19 BMG ernst nehmen und die Bescheinigung wahrheitsgemäß und gewissenhaft ausfüllen.

Eine Kündigung seitens des Vermieters muss schriftlich begründet erfolgen; Geschwätz reicht da nicht.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Begründungstellt die erleichterte Kündigung dar:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters. (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf.
Maurizio2 
Fragesteller
 07.12.2022, 20:00

Vielen Dank!

Werde ich machen.

Mein Vermieter wohnt nicht im selben Gebäude und ist Eigentümer von nur dieser Wohnung.

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  1. Der Meldebhörde behördlich melden, dass der Vermieter seiner Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nicht nachkommt und sich dagegen sperrt, als Wohnungsgeber zu unterschreiben.
  2. Mündliche Eigenbedarfsforderungen sind Humbug und ignorierbar. Da fehlen sowohl die Nachweisbarkeit als auch die festgehaltene Begründung.
Maurizio2 
Fragesteller
 07.12.2022, 19:55

Vielen Dank.

Ja das habe ich rausgegangen, jedoch hat er mir seit meinen Einzug 1. November auch keinen Mietvertrag (wie vereinbart) zukommen lassen.

Habe nur die Bestätigung dass ich die Kaution gezahlt habe und die zwei Mieten in dieser Zeit..

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anitari  07.12.2022, 20:01
@Maurizio2

Einen schriftlichen Mietvertrag brauchst Du nicht. Zahlung der Kaution und der Mieten reicht als Nachweis für einen wirksamen mündlichen Mietvertrag.

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priesterlein  07.12.2022, 20:02
@Maurizio2

Ein Mietvertrag wird eigentlich vor dem Einzug unterschrieben. Hier muss man dann anscheinend von einem mündlichen Vertrag ausgehen, der durch die akzeptierte Kaution und die Mieten von beiden Seite angenommen wurde. Darauf solltest du auch deinen Vermieter hinweisen.

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Maurizio2 
Fragesteller
 07.12.2022, 20:13

Habe einen Tag vor meinen Einzug den befristeten Mietvertrag über 3 Jahre unterschrieben.

Jedoch hat er diesen wieder mitgenommen weil er ihn vollgeblutet hat.

Vielen Dank für die ganzen Informationen.

Habe einfach Angst dass er Ende des Monats vor der Tür steht und ich gehen muss.

Wie schon gesagt bin ich am 1. Nov eingezogen, am 15ten Nov steht er vor der Tür und sagt dass es sich seit 3 Wochen herauskristallisiert hat dass er sich scheiden lässt und diese Wohnung beziehen will.

Somit wusste er vor Vertragsunterzeichnung Bescheid.

Wir haben 2 Wochen später telefoniert weil er wissen wollte ob ich schon was neues gefunden habe, darauf sagte ich dass er eine gerichtliche eigenbedarfskündigung braucht.

Natürlich wurde alles abgestritten und gesagt dass ich das hinnehmen muss.

Habe ihm nach dem Telefonat per WhatsApp auch meinen Meldezettel geschickt und um meinen Mietvertrag gebeten.

Seitdem ist funkstille.

Es ist eine riesen Schweinerei.

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Dazu ist er verpflichtet.

Wende dich ans Einwohnermeldeamt. Die machen ihm schon Beine.

Das kann ihm ein saftiges Bußgeld einbringen.

Maurizio2 
Fragesteller
 07.12.2022, 19:52

Vielen Dank.

Ja das hoffe ich sehr.

Danke für die Info, im Internet findet man nicht viel was dieses Thema betrifft.

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anitari  07.12.2022, 20:04
@Maurizio2

Goggel nach Bundesmeldegesetz. In § 19 betrifft die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers (Vermieter) und § 54 die Bußgelder für den Fall das jemand gegen das Meldegesetz verstößt.

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