Meine Wohnung wurde zwangsgeräumt Vermieter will mir meine Möbel nicht geben?
Hey vor 4 Wochen wurde meine Wohnung mit einem Gerichtsvollzieher Zwangs geräumt ich war zu den Zeitraum nicht an meinem Wohnort ich hatte in der Wohnung 1 Bett 2 schränke meine ganzen Klamotten und ein Fernseher. Ich habe den Vermieter kontaktiert weil mir gesagt wurden ist das ich mich bei ihm melden soll um meine Möbel abzuholen leider weigert sich mein Vermieter die Möbel heraus zu geben. Hat er recht dafür was soll ich jetzt tun ich habe garkein Möbel mehr und meine ganzen persönlichen Sachen wie Bilder Fotos Klamotten etc sind weg.
7 Antworten
Der Gerichtsvollzieher sagt dir genau was zu tun ist , damit du deine Möbel bekommst.
Wenn du ihm noch Geld (offene Miete, Unkosten u.s.w.) schuldig bist, kann und wird er deine Kaution einbehalten und verrechenen, falls die Kaution dafür überhaupt ausreicht.
Ich vermute stark, dass du deinem Vermieter Geld schuldest und wenn du dies bezahlst, du deinem Möbel etc bekommst
Was hast Du denn für ein Problem damit? Eine Zwangsräumung kommt ja nicht einfach so! Hattest Du Mietschulden? Wenn Du ihm noch Geld schuldest, warum sollte er Deine Sachen herausgeben. Du kannst ja versuchen dagegen zu klagen und schauen, was dabei herauskommt.
Der Vermieter hat kein Recht darauf, Deine Sachen zurückzuhalten. Das ist Unterschlagung.
Er kann allenfalls bei Gericht einen Titel erwirken und Dein Konto pfänden lassen. Sachen pfänden darf aber nur der Gerichtsvollzieher.
(Als Nicht-Jurist ist meine Antwort ohne Gewähr!)
Bin auch Nicht-Jurist, aber dieser Paragraph ist mir bekannt:
§562 BGB:
(1) Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen.
Für die Ausübung dieses Pfandrechts braucht es keinen eigenen Titel. Wenn der Mieter behauptet, es wären Sachen darunter, die der Pfändung nicht unterliegen, dann möge er doch bitte eine Auflistung dazu machen und dann beim Vermieter zwecks Abholtermin nachfragen.
Am besten allerdings: Einfach die Schulden bezahlen und zwar alle inkl. Räumungs- und Gerichtsvollzieherkosten, sowie alle Gerichts- und Anwaltskosten.