Darf ein Vermieter wirklich verlangen wenn man ein Kind bekommt, das man dann ausziehen muß, und das in einer 3 Zimmer Wohnung?

9 Antworten

Verlangen kann er das sicher, aber nicht durchsetzen.

Erst wenn ein Kind nach dem anderen kommt, kann er Überbelegung geltend machen und auch kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

das ist gegen alle Gesetze , nicht zulässig..und sittenwidrig gehe mal zum Mieterbund..

Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft muß dem Vermieter weder angezeigt noch mitgeteilt werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag wären unwirksam.

Das Kind kann nach der Geburt ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden. Einzige Einschränkung: Es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen, diese braucht kein Vermieter hinzunehmen. Es kommt auch hier auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Maßgeblich ist der Zuschnitt, die Art und die Größe der jeweiligen Wohnung. Es kommt darauf an, mit welcher Zahl der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen musste (BayOLG Be v. 6. 10. 1997 RE-Miet 2/96). 7 Kinder in einer 2-Zimmerwohnung sind sicher zu viel.

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schwangerschaft.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-viele-personen-duerfen-in-einer-mietwohnung-wohnen_153702.html

Verlangen - ja.

Durchsetzen - nein.