Vermieter verweigert Einzug des Partners mit 6 jährigem Kind?
Ich wohne in einer 43,4qm Wohnung (1.5 Zimmer). Mir wurde die Absage erteilt.Ist es nicht so, dass pro Person 10qm berechnet werden? Das Kind würde im Schlafzimmer und wir im Wohnzimmer schlafen.
Würde es durch Heiraten dann möglich sein doch die Wohnung zu 3 zu nutzen?
7 Antworten
Grundsätzlich darf der zugug des )artnes mit Kind nicht verweigert werden.
Es müssen schon bedeutende Gründe für den Vermieter vorliegen um die Zustimmung zu verweigern. Unzumutbarkeit für in der Person liegt oder eine Überbelegung können das sein?
Hat der Vermieter seine Ablehnung begründet? Ohne Begründung ist seine Ablehnung grundsätzlich nicht rechtens. Fordere ihn erneut am besten schriftlich zur Zustimmung auf. Verweigert er weiter grundlos muss man im Zweifelsfall vor Gericht ziehen.
Führt er einen Grund auf, wie z. B. Überbelegung, dann würd es komplizierter. Die 10 wn sind nur ein Richtwert. Es kommt auf vieles Umstände an. Deine Wohnsituation ist auf jeden Fall am Rande der Überbelegung. Im Zweifel müsste auch hier ein Gericht entscheiden.
Der Vermieter ist in diesem Fall wohl im Recht, da er der Nutzung des Wohnzimmers als Schlafraum nicht zustimmen muss. Es läge eine Überbelegung der Wohnung durch den Einzug zweier weiterer Personen vor. Das wird nicht einfach nur pauschal nach qm berechnet sondern auch nach Anzahl der Räume.
Wenn man das mit ihm nicht noch klären kann, werdet ihr euch wohl was anderen suchen müssen.
Der Vermieter darf untersagen das die beiden einziehen, wenn im Mietvertrag steht das die Wohnung nur vom Mieter bewohnt werden darf.
Dein Vermieter ist offenbar der Meinung das 1,5 Zimmer mit 43,4 qm zu klein ist für zwei Erwachsene und ein Kind, die Wohnung wäre überbelegt.
Ich würde das bei meiner vermieteten 2 Zimmer Wohnung mit 46qm auch nicht erlauben.
Besuche auch wenn sie über mehrere Wochen gehen muss man ja nichtmal dem Vermieter melden, also kann er es auch nicht verbieten.
Aber auf Dauer wäre eine so kleine Wohnung natürlich schon zu klein für zwei Erwachsene und ein Kind. Vorallem wird euer Kind ja auch noch grösser.
Wenn ihr dauerhaft zusammenziehen woll dann solltet ihr euch schon nach einer grösseren Wohnung umsehen.
Eine 1,5-Zimmerwohnung ist als Singlewohnung konzipiert. Mit drei Personen darin zu wohnen, wäre eine Überlegung. Besuch über's Wochenende kann dir nicht verboten werden; drei Personen "richtig wohnen", da gäbe dir kein Gericht Recht.
und würde es gehen wenn man verheiratet wäre ?