Darf Vermieter Sanierung als Auszugsgrund vorgeben und nicht einhalten?

1 Antwort

Eine Sanierung, hier außerdem eine vorgetäuschte, ist kein zulässiger Grund für die Kündigung des Mietvertrages. Vielmehr wären für die Zeit eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen und die Kosten vom Vermieter zu tragen die in disem Zusammenhang entstehen.