Ist die Sanierung so zulässig?
Hallo,
Ich habe von meinem Vermieter erfahren, dass sanierungsarbeiten in den Wohnung durchgeführt werden müssen.
Wir wurden jetzt aufgefordert unsere Wohnung 1 Woche lang ca. 10stunden am Tag offen stehen zu lassen, ansonsten wird aufgebohrt. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. Jetzt kommt noch dazu das ich bis mittags schlafe aufgrund meines Jobs. Dazu kommt noch unser Hund der jederzeit weglaufen könnte und die Arbeiten stören kann. Muss ich das 1 woche lang akzeptieren?
Wohnlich wäre das ja nicht gerade.
6 Antworten
Ich würde das anders machen, wenn möglich. Vielleicht kennst du eine Person deines Vertrauens, die sich in der Wohnung aufhält, solange die Handwerker tätig sind.
Wenn es hier um eine Reparatur der Wasserleitung handelt, so dürfte diese Reparatur notwendig sein. Also muss den Handwerkern der Zutritt erlaubt werden.
Was allerdings der Vermieter vorgibt ist unzulässig. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. Oder Schloss wir aufgebohrt. Wenn die Wohnung offenbleiben soll und niemand ist anwesend, kann gestohlen werden. Das musst du nicht zulassen. Dann soll der Vermieter einen Sicherheitsdienst beauftragen, der die Wohnung während deiner Abwesenheit bewacht. Das würde ich dem Vermieter vorschlagen.
Das ist jetzt etwas drastisch ausgedrückt, aber grundsätzlich gilt, dass der Mieter notwendige Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zu dulden hat, d.h. er muss den Zugang gewährleisten. Siehe §§ 555a ff. BGB.
Hier steht es Dir natürlich frei, die Wohnung 10 Stunden am Tag offen zu lassen oder persönlich anwesend zu sein.
Das Schloss darf er nicht aufbohren, aber wenn Du den Zugang nicht gewährleistest, machst Du dich im E-Fall Schadenersatzpflichtig.
Bei solchen umfangreichen Maßnahmen besteht aber ggfs. ein Mietminderungsanspruch.
Um was für Sanierungsmaßnahmen handelt es sich?
OK, hier muss dann tatsächlich jeder Mieter da sein. Wann wurde die Maßnahme angekündigt?
Angekündigt wurde es tatsächlich schon vor einigen Wochen. Wir sind allerdings nicht davon ausgegangen, daß wir 1 Woche lang unsere Wohnung zur Verfügung stellen müssen.
Was stand denn in der Ankündigung drin. Der Austausch solcher Leitungen nimmt Zeit in Anspruch. Da seid ihr mit einer Woche sogar noch recht gut bedient.
Sanierungsarbeiten sind nicht gleich Modernisierungsarbeiten. In der Folge kann sich die Miete nicht verändern. Die Sanierung musst du zulassen. Die Modalitäten wie hier vorgestellt und vom Vermieter gefordert sind aber nicht zulässig. Und der Humbug mit Schloss aufbohren ist krass unzulässig. Wann soll es denn losgehen?
Losgehen soll das ganze in 1 Woche.
Morgens um 8uhr bis abends.
Ebenfalls am Wochenende.
Je nach Umfang und Notwendigkeit der Maßnahme könnte diese Frist zu kurz sein.
Kommt darauf an, was in welchem Umfang gemacht wird.
Wenn der Zugang über die angegebene Zeit erforderlich ist, dann ist das ja keine Schikane, sondern eine notwendige Maßnahme.
Weil das vermutlich auch andere Wohnungen betrifft, gibt es scheinbar diesen Termin, wo in dieser einen Woche alles gemacht wird - und da kann man daher keine Ausnahmen machen und auf die Möglichkeiten einzelner Mieter eingehen.
Was konkret soll den gemacht werden? Möglicherweise musst du gar nicht Zutritt gewähren.
Hier sollen die trinkwasserleitungen saniert werden