Ich möchte meinen Lebenspartner mit in meine Wohnung aufnehmen. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es da?

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Kann die Wohnung dabei weiterhin nur auf mich laufen

Ja. Hierfür benötigt man n. § 540 I 1 BGB lediglich die Erlaubnis des VM:

"Sehr geehrte [Namen aller mietvertraglich benannten Vermieter],

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass mein Lebensgefährte, Herr [Name, Anschrift] n. Maßg. d § 553 I 1 BGB zum ... [Datum in ca. 4 Wochen] bei mir einziehen wird.

Nach der Rechtsprechung des BGH, Urt. VIII ZR 371/02 v. 5.11.2003, habe ich einen Anspruch auf Erteilung ihrer Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten in die angemietete Wohnung, da ich eine nichteheliche Gemeinschaft begründen will.

Ich darf Sie daher auffordern, mir diese Erlaubnis innerhalb von 14 Tagen nach dokumentierter Zustellung dieses Schreibens zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]"

Muss ich damit rechnen, dass nicht nur die Nebenkosten sich verdoppeln werden, sondern auch die Grundmiete ansteigen wird wegen stärkerer Abnutzung der Wohnung? Falls ja, um wieviel Prozent ungefähr?

Ja: "Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt." 'Angemessen' i. S. d. Rechtsvorschrift, § 553 II BGB, wäre der zusätzliche Verschleiß. Sind allerdings Schönheitsreparaturen wirksam umgelegt, Bodenbelag und Einbauküche vom M verbaut, liegt der bei n. h. M. bei 15-20 EUR im Monat. Andernfalls bei max. 50 EUR, mit der der VM nicht kalkulierte vorfristige Renovierung, Ersatzbeschaffung des Bodenbelags und häufigere Reparatur von E-Geräten seiner EBK kompensiert verlangen darf.

Viel Glück euch beiden :-)

G imager761

Alburnus 
Fragesteller
 23.09.2019, 22:21

Kannst Du mir vielleicht noch sagen, ob der Vermieter auch eine Meldebescheinigung meines Freundes braucht?

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imager761  24.09.2019, 07:18
@Alburnus

Das kommt darauf an: Er hat ein Anrecht darauf, die Person genau zu kennen, die in sein Haus einziehen möchte. Wenn ihm Name und letze Meldeanschrift aus deinem Antrag reicht, um ggf. Auskünfte einzuholen, braucht er die nicht. Andernfalls darf er seine aktuelle Meldebescheinigung anfordern oder sich den Personalausweis deines Lebensgefährten einmal ansehen.

Dein Partner muss sich aber an- bzw. ummelden; die dafür erforderliche Wohnungsgeberbescheinigung kannst du ihm selbst austellen oder deinem Antrag für deinen VM zur Unterschrift beifügen: https://www.pks.mpg.de/pages/visitorsprogram/WGBesch%20Formular_neu.pdf

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Padri  24.09.2019, 11:17
@Alburnus

Die braucht er nicht zwingend. Nur wenn er darauf besteht. In Deutschland besteht allerdings Meldepflicht und Ihr Partner ist daher verpflichtet, sich mit der neuen Wohnungsadresse beim Einwohnermeldeamt umzumelden.

Die städtischen Abgaben bei den Nebenkosten richten sich auch danach.

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Die Wohnung kann nur auf dich laufen, denn du hast den Vertrag mit dem Vermieter. Natürlich kann man einen Partner bei sich wohnen lassen ohne daß der Vermieter damit einverstanden sein muß. Ist die Frage ob sich der Partner an den Kosten beteiligt, wenn er nicht im Mietvertrag steht. Also keine Rechte hat.

Die Miete bleibt gleich, nur die Nebenkosten werden sich vielleicht erhöhen. Wenn ihr z.B. mehr Wasser verbraucht. Verdoppeln müssen sie sich nicht, wieso?

Die Wohnung muß auch nicht für 2 Personen berechnet werden, es ist eine Wohnung. Der Preis pro qm steht fest. Egal ob da noch ein Partner einzieht oder ob du noch 2 Kinder bekommst. Die Grundmiete darf nicht erhöht werden.

Eigentlich solltest du nur höfligerweise deinem Vermieter Bescheid geben, daß dein Partner mit einziehen wird. Mehr nicht. Das bedarf keiner Zustimmung. Mach dich nicht so klein.

DaKaBo  24.09.2019, 07:39

Nicht höflicherweise... Es MUSS dem Vermieter gemeldet werden. Er muss wissen, wer und wie viele Personen in seiner Wohnung gemeldet sind, mit Einzugsdatum, um z. B. die Anzahl der Mülltonnen anzupassen, wenn nötig, und einen neuen Verteilerschlüssel bei der Betriebskostenabrechnung zu verwenden. Ab dem Einzugsdatum werden die Betriebskosten für 2 Personen berechnet.

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Der Mietvertrag muss nicht geändert werden. Er kann weiterhin so bestehen bleiben mit Ihnen als Alleinmieter. Ihr Partner kann trotzdem einziehen.

Der Vermieter kann dann lediglich die monatliche Nebenkostenvorauszahlung erhöhen.

Wenn Sie oder Ihr Partner möchten, dass er in den Mietvertrag als Mitmieter mit aufgenommen wird, müssen Sie Ihren Vermieter fragen, ob er einen neuen Mietvertrag macht. Alternativ kann nachträglich auch einfach in beiden Mietverträgen der Name Ihres Partners mit eingetragen werden mit Einzugdatum.

Die Grundmiete bleibt gleich, diese hat nichts mit der Personenzahl zu tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrzehntelange Erfahrung

zu 1. Der MV kann weiter auf dich laufen, der Partner braucht keinen eigenen MV. Er sollte aber bei dir gemeldet sein, sprich eine Ummeldung ist erforderlich.

zu 2. Die NK werden steigen. Ob diese sich verdoppeln hängt vom Verbrauch ab. Die Grundmiete wird nicht steigen. Den Begriff " wegen stärkerer Abnutzung " lasse ich nicht gelten, denn wenn du von Anfang an mit 2 Pers. eingezogen wärst wäre die Grundmiete die Gleiche wie jetzt.

Als die Wohnung für den jetzigen Mietpreis angeboten wurde, war dieser Betrag ja sicher nicht an die Anzahl der Mieter gebunden, daran ändert sich also nichts. Eigentlich gilt das Selbe für die Nebenkosten, allerdings werden die natürlich steigen. Falls du also bislang eher was über hattest, gibt es keinen Grund, die anzuheben.

Ein separater Mietvertrag ist nicht nötig.