Mieterhöhung im Mietvertrag?
Morgen zusammen.
Wir haben gestern den Zuschlag für unsere neue Wohnung bekommen und wollen nun den Mietvertrag unterschreiben. Im Mietvertrag steht bereits ein Punkt zur Mieterhöhung den wir laut Vermieter selbst auswählen können.
a) Keine Vereinbarungen bzgl Mieterhöhung getroffen. Erhöhung der Miete oder Vorauszahlung von Betriebs- und Nebenkosten entsprechend gesetzlicher Bestimmungen bleibt dem Vermieter vorbehalten
b) Sofern sich die Parteien zukünftig über die Höhe einer zu bezahlenden Grundmiete nicht einigen können, richtet sich die Höhe der monatlichen Grundmiete nach folgender Mietstaffel (ab 2021 + xy euro (sind etwa 5%), ab 2023 + xy euro (sind dann nochmal etwa 6%), ab 2025 wird neu festgelegt).
Bisher hatte ich in meinen Mietverträgen nichts dazu drin stehen und von meiner aktuellen Wohnung wurde die Miete in 10 Jahren auch nur 1x erhöht.
Hat jmd Erfahrungen damit? Was wäre die beste Wahl? Die Wohnung liegt aktuell über dem durchschnittlichen m²-Preis der Stadt.
7 Antworten
Hierzu müsste man eigentlich wissen, wie die momentane Miete im Mietspiegel, bzw. in der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuordnen ist.
befindet sich diese schon an der oberen Grenze, dann kann man bedenkenlos a) wählen, weil der Vermieter dann wenig Spielraum hat, die Miete nach gesetzlichen Bestimmungen zu erhöhen.
Befindet sich die Miete allerdings an der oberen Grenze, könnte der Vermieter die Miete aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete zwischen 15-20% erhöhen. In dem Fall wäre b) die bessere Option.
Ich würde erstmal a auswählen. Wobei die BK Vorauszahlungen sich ja nicht nach Gesetz, sondern nach Höhe der tatsächlichen Kosten richtet.
Wobei die BK Vorauszahlungen sich ja nicht nach Gesetz
Doch sehr wohl. Ohne §560 Abs.4 BGB wäre eine Veränderung der Vorauszahlung gar nicht möglich egal in welcher Höhe.
Du solltest A wählen. Das ist in der Regel vorteilhafter. Denn bei einer Staffelmiete sind die Erhöhungen fest vereinbart, ohne dass sie näher begründet werden brauchen. Bei einer Erhöhung nach A hingegen muss erst mal anhand von Mietspiegel oder Vergleichsmieten geschaut werden, was angemessen ist als Erhöhung. Vielleicht ist eure Miete bereits jetzt am oberen Bereich des möglichen, und dann wäre keine weitere Erhöhung mehr möglich.
B gibt dem Mieter allerdings bis zum Jahr 2025 Sicherheit und schützt ihn weitestgehend vor Überraschungen.
Und die Erhöhungen halte ich, ohne weitere Details zu kennen, für sehr human!
Vielleicht noch gut zu wissen, dass Mieterhöhungen wegen Moderniserung während der Laufzeit der Staffelmiete ausgeschlossen sind. Falls also zu vermuten ist, dass der Vermieter irgend was moderniseren will in den nächsten Jahren, kann B besser sein. Denn Erhöhungen wegen Modernisierung kann schon einiges ausmachen.
zudem liegt die miete schon im oberen preissegment
Das spricht sehr dafür. A zu nehmen, also keinen Staffelmietvertrag. Denn wenn die Miete im hohen Bereich ist, wird der Vermieter vermutlich keine Erhöhung nach A durch bekommen und die Miete bleibt so.
Bei B wird die Erhöhung kommen ohne die übliche Höhe des Ortes anschauen zu müssen.
ich würde wohl a) wählen
ich verstehe das nicht als Auswahl, sondern als
wenn a) nicht greift tritt b) in Kraft ...
hab ich grade mal geschaut. üblich sind hier 10-13 euro / qm. unsere wohnung kostet knapp 15 euro /qm.