Vermieter behindert meinen Auszug?

6 Antworten

Du hast 2 Optionen:

  • Du übergibst den Schlüssel und die Besichtigung finden in deiner Abwesenheit statt
  • Du nimmst die Termine persönlich wahr.

Grundsätzlich musst Du zwar nicht jeden (kurzfristigen)Termin des Vermieters akzeptieren, aber Du kannst auch keine Besichtigung für einen Zeitraum von 14 Tagen verwehren.

bwhoch2  30.03.2021, 11:34
aber Du kannst auch keine Besichtigung für einen Zeitraum von 14 Tagen verwehren.

Wenn es einen triftigen Grund gibt, kann das natürlich verwehrt werden. Zudem ist die Frage, ob es für den Vermieter so sinnvoll ist, eine Wohnung vorzuzeigen, in der noch Auszugs-Chaos herrscht.

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ChristianLE  30.03.2021, 15:40
@bwhoch2

Die Aussage: "Ich bin gerade am Ausziehen und möchte niemanden rein lassen", ist sicher kein triftiger Grund

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bwhoch2  30.03.2021, 16:20
@ChristianLE

Als Vermieter würde ich das aber als triftigen Grund ansehen.

  1. die Gefahr, dass dabei was kaputt geht
  2. der Eindruck, den eine Chaos Wohnung auf Mietinteressenten macht. Ich habe da schon meine schlechten Erfahrungen.

Rein objektiv hast Du aber recht.

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ChristianLE  30.03.2021, 16:41
@bwhoch2

Da hast Du ja durchaus recht, aber hier scheint die Konstellation zu sein, dass der Vermieter das dennoch will.

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ich hatte letzte Woche 3 erfolgreiche Besichtigungen zugelassen.

Woran misst Du den "Erfolg"?

Es ist DEIN Umzug, aber die Wohnung DEINES VERMIETERS.

Dennoch, wenn in einem so langen Zeitraum mal 2 Wochen lang keine Besichtigung stattfinden kann, sollte das zu verkraften sein.

Nun „wünscht“ der Vermieter, dass ich mit dem Umzug die Schlüssel abgebe, damit der Vermieter nicht bei der weitervermietung „behindert“ wird.

Die Frage ist, ob es so sinnvoll ist, eine Wohnung vorzuzeigen, die noch sehr nach Chaos aussieht, weil mitten im Umzug.

Dies habe ich natürlich abgelehnt, da ich weiß, dass ich dennoch weiter Miete zahlen müsste auch wenn ich gar kein Zutritt mehr habe.

Das ist natürlich der total falsche Ansatz. Du solltest im Gegenteil daran interessiert sein, dass die Wohnung vielleicht sogar schon ab Mai an neue Mieter übergeben werden kann. Du würdest Dir eine Monatsmiete sparen.

Natürlich kannst Du darauf bestehen, dass weitere Besichtigungen erst nach der Renovierung stattfinden, aber ob das so sinnvoll ist?

Während Deiner Abwesenheit sollte sowieso niemand in die Wohnung und ich verstehe den Vermieter nicht, der das will, obwohl Du ihm anschließend evtl. Beschädigungen oder Verlust an Deinen Sachen unterschieben könntest.

So lange noch Sachen von Dir in der Wohnung sind, sollten Besichtigungen nicht während Deiner Abwesenheit stattfinden, wenn Du dem Vermieter misstraust.

Zunaechst einmal ist die Ueberschrift zu deiner Frage irrefuehrend. Nicht der Vermieter behindert deinen Auszug sondern du hinderst ihn moeglicherweise an einer Neuvermietung.

Du wirst ihm die Moeglichkeit geben muessen, Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen. Dies natuerlich nicht unbegrenzt, aber 2 bis 3 x in der Woche sicherlich (nach rechtzeitiger Terminabsprache).

Was hindert dich jetzt daran, dem Vermieter nach deinem Auszug die Schluessel zu geben? Natuerlich bist du nicht dazu verpflichtet, aber dann musst du es ihm halt auf andere Weise ermoeglichen, Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen. Vielleicht findet er ja dann sogar noch einen, der bereits vor dem 1. Juni anmietet und du kannst dadurch etwas an Miete sparen. Waere doch alles auch in deinem Interesse.

Kelly0345 
Fragesteller
 30.03.2021, 13:18

Wie gesagt Interessenten waren bereits da und alle möchten die Wohnung.

der VM weiß ganz genau wann ich nicht da bin und hat es akzeptiert. Dass ich die Schlüssel abgeben soll kam erst heute und es wurde auch heute von mir abgelehnt, da ich die Schlüssel erst am Abend des letztes Tages meiner Mietzeit abgeben werde.

ich gebe jedem Interessenten 3 Termine unter der Woche. Bei dem letzten (der es hinauszögert) war auch ein Samstag dabei, da dieser VZ arbeitet. Er hat weder ab- noch zugesagt. Wenn er sich meldet (von meiner Seite aus melde ich mich nicht) bekommt er nächste Woche wieder 2-3 Termine unter der Woche. Man kann sich als Arbeitnehmer ja schließlich auch mal einen Tag frei nehmen oder ggf. einen Urlaubstag nehmen wenn man eine Wohnung unbedingt möchte.

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TomEF98  14.03.2022, 12:45

Solange du Miete zahlst, und die Wohnung noch nicht übergeben ist, ist es doch absolut verständlich, dass man zumindest einen Schlüssel selbst behalten möchte. Schon weil man sich wegen der Renovierung der neuen Wohnung die Möglichkeit offen halten möchte, z.B. noch Möbel in der alten Wohnung zu lassen oder z.B. den Keller noch zu nutzen. Findet der Vermieter einen Nachmieter der eher einziehen kann, ist dies ein anderes Thema, dann kann man tatsächlich die Übergabe vorziehen. Ansonsten sehe ich es halt auch fraglich als Mieter die Wohnung und meine Ansprüche daran mit einer vorgezogenen Übergabe abzugeben und weiterhin verpflichtet zu sein dafür zu zahlen, genauso wie ich ungern den Vermieter und Interessenten ohne mein Beisein (oder Beisein einer vertrauten Person, der ich einen Schlüssel gebe, z.B. Nachbar, Freunde, die in der Nähe wohnen...) in die Wohnung zu lassen, solange diese nicht übergeben ist und im Übergabeprotokoll alle eventuellen Schäden festgehalten sind oder gar noch meine Sachen da stehen.

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Die Überschrift passt irgendwie nicht, im Text steht auch nichts von Behinderung.

Fakt ist, der liebe Mieter ist bis zur Rückgabe zuständig für den Mietberreich, das ist richtig. Er hat bis zu letzt zu lüften und hat hoffentlich Wasser und Strom abgestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Landet die Sache vor Gericht, entscheidet ein Richter über Ihr Verhalten und den evtl. vom Vermieter geltend gemachten Schadenersatz wegen der Behinderung einer zeitnahem Neuvermietung.

Was spricht gegen eine Überlassung eines Schlüssel zu treuen Händen zu der ohnehin geräumten Wohnung zu reinen Besichtigungszwecken?

Ihre Entscheidung ob es dazu kommt!

Erleichtern Sie Ihre Gedanken.

Kelly0345 
Fragesteller
 30.03.2021, 13:13

Ich habe mir ja nichts vorzuwerfen.. ich habe Termine genannt die vom Potentiellen MI (Mietinteressenten) abgelehnt wurden. Der VM weiß auch genau, wann ich nicht da bin und hat es akzeptiert. Solange meine Sachen in der Wohnung sind und ich Miete zahle führe ich die Besichtigungen durch. Und wenn diejenigen die Interesse haben und die Wohnung auch besichtigt haben in der Zeit abspringen ist es auch nicht mein Problem.

Die Wohnung ist auch nur mit einem Paragraph 5 (für 2 Personen) Schein beziehbar. Das wird auch erst kontrolliert wenn der VM sich einen zur Nachmiete raussucht.

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schelm1  30.03.2021, 14:28
@Kelly0345

Ihre Meinung steht Ihnen ebenso frei wie meinen Rat zu überdenken..

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