Kann der Vermieter, bei einer Besichtigung draußen warten?

3 Antworten

Ja, hast du. Du bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht und bestimmst deshalb, wer wann weshalb Zutritt erhält.

Und lasse immer nur 1 Person (mit Schutzmaske) rein.

Die Termine müssen mit dir abgestimmt werden.

Miyazawa 
Fragesteller
 01.02.2021, 23:11

Er sagt ich darf ihn nicht daran hindern die wohnung weiter zu vermieten. Deshalb wäre ein Zutritt zu gewähren

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verreisterNutzer  01.02.2021, 23:25
@Miyazawa

Machst Du doch garnicht ,auch wenn Du "IHN" aussperrst und nur zu vereinbarten Terminen die potenzielle Kundschaft durchschleust .... 🙄

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Wenn der Vermieter solche Besichtigungstermine im Vorlauf rechtzeitig ankündigt , so kannst Du ihm leider da nicht grundlegend den begleitenden Zugang der potenziellen Nachmieter zu den Wohnräumen untersagen , da der Vermieter letztlich selber in der Lage sein muß , den potenziellen Interressenten genaue Details zur Wohnung zu erörtern .

Natürlich darf der Vermieter da dann nicht Termin an Termin ( und teils mehrmals pro Woche ) reihen , so lange der bisherige Mieter die Wohnung noch selbst bewohnt und nicht beräumt hat .

Zu Zeiten von Corona gelten da natürlich je nach Auflagestatus der Regierung momentan noch stark eingeschränkte Zugangsregularien nebst Abstandsgebot .

Im Einzelfall könnte man ( derzeit ) vermutlich nur mit anwaltlicher Unterstützung ggf. über ein gerichtliches Unterlassungs- / oder Verfügungsverfahren versuchen , den Vermieter bei massiv zerrüttetem Vertrauens- / oder Mietverhältnis am vorläufigen Zutritt in die Wohnung zu hindern und lediglich die potenziellen Interressenten durchzuschleusen .

Miyazawa 
Fragesteller
 01.02.2021, 23:12

Er sagt, dass die Zugangregularien bei einer weiter Vermietung aufgehoben sei. Und mehrere Parteien dürften dadurch meine Wohnung betreten

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verreisterNutzer  01.02.2021, 23:22
@Miyazawa

So lange Du noch einen gültigen Mietvertrag hast ( auch durch Kündigung auslaufend ) , gilt alles immer noch so , wie ich bereits schrieb .

"Corona" schreibt da ggf. derzeit noch zusätzlich einschränkend für Besichtigungsbegehungen ins Befugnisbuch des Vermieters .

Ansonsten dürften meine , und eingehend gleichlautende Erörterungen da grundlegend unangetastet auch in Deiner Frage bleiben .

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albatros  02.02.2021, 10:16

Noch mal: Termine sind zu vreinbaren und nicht zu diktieren. Und: Der Mieter ist Besitzer und hat das Hausrecht. Er muss nicht gruppenweise Besichtigungen gewähren. Gerade jetzt darf er zu Bedingungen des Seuchenschutzes auf deren Einhaltung bestehen.

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Im Moment mußt bzw. darfst Du nicht mehr als 1 Person die nicht zu deinem Hausstand gehört in die Wohnung lassen.