Wenn der Vermieter solche Besichtigungstermine im Vorlauf rechtzeitig ankündigt , so kannst Du ihm leider da nicht grundlegend den begleitenden Zugang der potenziellen Nachmieter zu den Wohnräumen untersagen , da der Vermieter letztlich selber in der Lage sein muß , den potenziellen Interressenten genaue Details zur Wohnung zu erörtern .

Natürlich darf der Vermieter da dann nicht Termin an Termin ( und teils mehrmals pro Woche ) reihen , so lange der bisherige Mieter die Wohnung noch selbst bewohnt und nicht beräumt hat .

Zu Zeiten von Corona gelten da natürlich je nach Auflagestatus der Regierung momentan noch stark eingeschränkte Zugangsregularien nebst Abstandsgebot .

Im Einzelfall könnte man ( derzeit ) vermutlich nur mit anwaltlicher Unterstützung ggf. über ein gerichtliches Unterlassungs- / oder Verfügungsverfahren versuchen , den Vermieter bei massiv zerrüttetem Vertrauens- / oder Mietverhältnis am vorläufigen Zutritt in die Wohnung zu hindern und lediglich die potenziellen Interressenten durchzuschleusen .

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