Kann der Vermieter verlangen Löcher die noch von Vormieter sind vom Profi zu versiegeln lassen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein , der Vermieter kann von Euch höchstens verlangen , Bohrlöcher "fachgerecht" zu verfüllen und beseitigen . "Fachgerecht" bedeutet dabei , das Ihr das damit auch selber durchführen könntet ohne Beauftragung eines Handwerkers .

Zur Sache der Löcher vom Vormieter kann ich nichts sagen , wenn es dahingehend kein Übergabeprotokoll aus dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe an Euch gibt .

Feuerlöscher müssen regelmäßig vom TüV überprüft werden und bekommen dann eine neues Sigel. Dann sind die so gut wie neu und können ohn...

LÖCHER. Du meinst LÖCHER.

...

keine Ahnung. Sry.

Erst einmal NEIN! Wenn du bei der Wohnungsübernahme zum Mietbeginn diese Löcher schon festgestellt hast und während deiner Mietzeit den Zustand belassen hast, ist der Vermieter wohl in der Pflicht die Löcher zu verfüllen und zu glätten.

Dazu bedarf es aber den Nachweis im Wohnungsübergabeprotokoll bei Mietbeginn.

Wenn die vorher da waren stehen sie doch im Übergabeprotokoll das du unterschrieben hast.

Wenn es nicht drinsteht, dann waren sie vorher ( rechtlich) nicht da und du musst es machen

Wenn es kein Protokoll gibt kann es dir am Ar... vorbeigehen.

Ja klar, Du hast die Wohnung so übernommen, also müsstest Du beweisen, dass Du die Löcher nicht zu verantworten hast .