Nein , der Vermieter kann von Euch höchstens verlangen , Bohrlöcher "fachgerecht" zu verfüllen und beseitigen . "Fachgerecht" bedeutet dabei , das Ihr das damit auch selber durchführen könntet ohne Beauftragung eines Handwerkers .
Zur Sache der Löcher vom Vormieter kann ich nichts sagen , wenn es dahingehend kein Übergabeprotokoll aus dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe an Euch gibt .