Mieter ignoriert Eigenbedarf?

6 Antworten

Nachdem Du sie schon informiert hattest und Du jetzt bemerkt hast, dass sie eine neue Küche bekommen, würde ich auch direkt die Kündigung zum 30.6.. oder 31.7.2021 schriftlich und rechtskonform zusenden. In dem Schreiben darauf verweisen, dass der Eigenbedarf für kommendes Jahr schon mündlich angekündigt war.

Geh am besten jetzt schon zu einem Rechtsanwalt, der die Kündigung so formulieren soll, dass sie einer evtl. späteren gerichtlichen Auseinandersetzung Stand hält.

Schon zum früheren Zeitpunkt kündigen, um ggf. noch ausreichend Zeit zu haben, wenn sie sich weigern sollten.

Sollte schon früher eine Aussage oder ein Widerspruch zur ordentlichen Eigenbedarfskündigung kommen, dann direkt Klage einreichen und nicht erst bis zum Schluss warten.

hast du dir mal überlegt, wie schnell heutzutage Möbel geliefert werden? diese armen Mieter haben wahrscheinlich vor 3 oder mehr Monaten die neue Küche bestellt. Also bevor du unverbindlich etwas vom Eigenbedarf erzählt hast.

Am sichersten ist es, die Kündigung persönlich, zusammen mit einem Zeugen, zu übergeben.

Einschreiben geht auch.

Die Kündigungsfrist beträgt hier 9 Monate.

Folgendes musst du in der Kündigung angeben:

Datum des Mietendes

Person, die einzieht.

Dass es dein Sohn ist. (Verwandtschaftsverhältnis)

Grund: z.B. Arbeitsplatzwechsel

Genaue Infos erhältst du bei immowelt.de

Ich wollte eigentlich, Anfang Dezember zum 31.08.2021 kündigen.

Genau so mach es. Erst wenn nach Ablauf der Kündigungsfrist die Mieter nicht ausziehen, kannst du rechtliche Schritte einleiten (Räumungsklage).

Was jetzt gesagt wird, ist rechtlich nicht relevant.

Sofort die Kündigung schreiben, per Einschreiben mit Rückschein am besten.

DerCaveman  29.09.2020, 14:51

Ohne Rueckschein! Wenn beim Zustellversuch niemand da ist und sie das Schreiben dann auch nicht bei der Post abholen, geht's zurueck, wurde nicht zugestellt und bewirkt somit gar nichts.

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DaKaBo  29.09.2020, 15:05

Der Fehler wird gern gemacht. Auf keinen Fall mit Rückschein! Immer Einwurf-Einschreiben. Wenn's der Adressat nicht aus dem Briefkasten holt, sein Problem.

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Ente4711  23.01.2022, 04:21

Was ist mit der Begründung der Kündigung?

Das muss auch begündet werden und zwar detailliert.

Weißt du aber, oder nicht?

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