Welche Konsequenzen kann das haben, wenn man aus einer gekündigten Wohnung nicht ausziehen kann, weil nichts neues gefunden wurde?

12 Antworten

Wenn wirksam gekündigt wurde und Du die Wohnung nicht verlässt, droht Dir eine Zwangsräumung. Das heißt, der Vermieter rückt mit dem Gerichtsvollzieher und Umzugsunternehmen an -- alles auf Deine Kosten.

Wenn Dein Vermieter aber keinen Nachmieter hat und Du weiter die Miete zahlen kannst, dann würde ich mit dem Vermieter nochmal reden.

christl10 
Fragesteller
 10.08.2019, 20:00

In welchem Zeitraum kann das passieren?

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DerHans  10.08.2019, 20:04
@christl10

Das hängt dann davon ab, wann ein Gerichtstermin frei ist. Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen. Vom ersten Tag an, wo du dort "illegal" wohnst, wird es teuer für dich.

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Sobald die Kündigung wirksam wird, bist du schadensersatzpflichtig. Wenn der Vermieter die Wohnung bereits neu vermietet hat, muss dieser neue Mieter ja seine Möbel einlagern und in ein Hotel ziehen. Außerdem muss er erneut ein Umzugsunternehmen beauftragen.

Das wird dann u.U. SEHR TEUER.

christl10 
Fragesteller
 10.08.2019, 20:07

Die Wohnung soll nach dem Auszug zunächst einmal renoviert und saniert werden. Es wartet kein neuer Mieter darauf. Es wurde auf Eigenbedarf gekündigt.

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DerHans  11.08.2019, 09:47
@christl10

Auch wenn sich diese Renovierungsarbeiten jetzt verzögern, löst das ja einen Schadensersatzanspruch aus. Handwerksfirmen müssen ihre Termine verschieben.

Auch das kann ziemlich teuer werden.

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AchIchBins  16.08.2019, 22:57

Aber wie User Gerhart schon schreibt, ich vermute auch, dass die Kündigung nicht rechtens ist, also garnicht wirksam wird.

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Nach dem Lesen deiner zahlreichen Kommentare komme ich zu der Überzeugung, dass die ordentliche Kündigung des Vermieters nach § 573 und § 573 c BGB unwirksam und damit angreifbar ist. Du solltest also der Kündigung durch Einwurfeinschreiben an den Vermieter widersprechen, weil der Vermieter zur Begründung des Eigenbedarfes nicht die Personen und deren Verwandtschaftsgrad zu ihm genannt hat. Diese Begründung solltest du aber für dich behalten, denn der Vermieter könnte deine Rüge dazu benutzen erneut und dann wirksam zu kündigen.

Nach deinem Widerspruch wird vermutlich der Vermieter eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache gegen dich einleiten. Im Zuge des Verfahrens wird sich die Unwirksamkeit der Kündigung herausstellen und du wirst vermutlich den Prozess gewinnen. Beantrage Prozesskostenhilfe, wenn du bedürftig bist und eventuell eine negative Feststellungsklage gegen die Eigenbedarfskündigung vorbringen willst.

Lass dich durch einen Fachanwalt für Mietrecht vertreten oder wende dich an den Mieterbund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Vermieter kann eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen,und Dich auf Schadensersatz auf alle enstandenen Kosten wegen das verzögerten Auszugs verklagen.Wenn er wegen Eigebdarf gekündigt hat und da Termine nicht gehalten werden können da die Wohnung nicht bezogen werden kann dann kann das für Dich richtig teuer werden,und alle Kosten der Räumungsklage kommen sowieso auf Dich zu.Und wenn jemand geräumt wurde ist es für denjenigen besonders schwer eine neue Wohnung zu finden,versuche da lieber eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu finden.

Das man zwangsgeräumt wird, damit der neue Mieter einziehen kann. Zudem ist man verpflichtet, ggf. Schadensersatz zu leisten.

christl10 
Fragesteller
 10.08.2019, 20:05

Die Wohnung soll nach dem Auszug zunächst einmal renoviert und saniert werden. Es wartet kein neuer Mieter darauf. Es wurde auf Eigenbedarf gekündigt.

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Benediktiner  10.08.2019, 20:18
@christl10

Dann würde ich als erstes mal das Gespräch suchen mit dem Vermieter. Wenn Du dem Vermieter kein Geld schuldest und die Arbeiten vielleicht erst später beginnen sollen, gibt er Dir vielleicht noch ein paar Wochen.

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