Kann man eine Eigenbedarf Kündigung erfolgreich gerichtlich abwenden wenn man selber sonst in ein Obdachlosenheim müsste?


05.09.2021, 20:16

Ich meine es ist doch nicht mein Problem wenn andere Kinder zeugen oder ihre Wohnung verlieren

7 Antworten

Selbstverständlich ist das Dein Problem, denn Du wirst dann wirksam wegen Eigenbedarf gekündigt. Es ist sogar umgekehrt so, dass es nicht das Problem Deines Vermieters ist, ob Du eine andere Wohnung findest.

464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:24

Aber er kann mich doch so nicht kündigen bei Eigenbedarf schon aber warum soll er es bei Eigenbedarf dürfen da würde ich vor das höchste Gericht gehen und darauf setzen das ich eine Wohnung brauche und diese hatte bevor ein anderer seine Wohnung verloren bzw gezeugt wurde

0
Ratefuchs007  05.09.2021, 20:32
@464564
Aber er kann mich doch so nicht kündigen bei Eigenbedarf schon aber warum soll er es bei Eigenbedarf dürfen...

Du schreibst wirres Zeug.

...da würde ich vor das höchste Gericht gehen und darauf setzen das ich eine Wohnung brauche...

Kannst Du machen, da würdest Du aber haushoch verlieren und nur gutes Geld in den Sand setzen.

...und diese hatte bevor ein anderer seine Wohnung verloren bzw gezeugt wurde

Und wieder wirres Zeug.

Wie alt bist Du eigentlich?!?

1
BLAEKK  05.09.2021, 21:21
@464564

Ich muss zugeben, soviel Unfug in so wenig Text, das ist äußerst selten.

2

Es ist nicht dein Problem, wenn andere Kinder zeugen. Aber der Vermieter kann dich DENNOCH wegen Eigenbedarfs kündigen. Allein dass man sich eine andere Wohnung suchen müsste ist hierbei kein Argument, um die Kündigung abzuwenden, denn in der Regel wirst du nicht von heute auf Morgen rausgeworfen, sondern hast eine gewisse Zeit, um dir eine andere Wohnung zu suchen.

Wenn du das nicht hinbekommst oder dir keine andere Wohnung zusagt (warum auch immer) ist das NICHT das Problem des Vermieters.

464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:25

Da würde ich bis vor das höchste Gericht dem Bundesverfassungsgericht klagen

0
BeviBaby  05.09.2021, 20:32
@464564

Dann tu das. Danach bist du obdachlos UND hast enorm viele Schulden.

Das Bundesverfassungsgericht kann da auch nicht viel machen.

2
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:51
@BeviBaby

Ich glaube du unterschätzt das Bundesverfassungsgericht

0
BeviBaby  05.09.2021, 20:56
@464564

Ich glaube du hast keine Ahnung davon wofür das Bundesverfassungsgericht da ist...

Die ganze Sache ist schnell geklärt: Bist du durch eine gesetzliche Regelung, ein Urteil etc. in deinen Grundrechten verletzt? NEIN.

Das BVerfG ist KEINE Superrevisionsinstanz!

2
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:05
@BeviBaby

Dann eben ein anderes verantwortlich höchstes gericht

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:08
@464564

Ich mache jetzt mal keinen direkten Vermerk zu dem Umstand, dass du mir noch im letzten Kommentar vorgeworfen hast, ich hätte keine Ahnung...

AUCH der BGH wird dir NICHTS anderes sagen. Und auch alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte werden dir nichts anderes sagen. Selbst der kleinste Rechtspfleger wird dir in einem solchen Fall sagen können, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs, sofern sie wirksam ausgesprochen und inhaltlich unproblematisch ist, in Ordnung ist und du die Wohnung zu verlassen hast.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:13
@BeviBaby

Es gibt aber Gesetze auf die würde ich mich Stützen bis es nicht mehr geht natürlich würde ich ausziehen wenn ich müsste würde dann aber weiter klagen

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:17
@464564

Und auf welches Gesetz gedenkst du dich zu stützen? Das würde mich mal interessieren, ich hab nämlich grade ein BGB neben mir liegen und wäre HÖCHST interessiert daran...

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:37
@BeviBaby

Ein Beispiel • Menschenwürde

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:59
@464564

Ein PASSENDES Beispiel. Ein ANGEMESSENES Beispiel. Ein Beispiel, das auch irgendwie Hand udn Fuß hat.

Das ist als würde ich vor Gericht stehen wegen Mordes und dann ziehe ich das Einkommensteuergesetz raus.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:17
@BeviBaby

Beispiel Menschenwürde > Beispiel warum soll ich ausziehen habe einen Vertrag eine Wohnung ist würde.

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:21
@464564

Nein, ist es nicht. Und jetzt leg dich schlafen.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:25
@BeviBaby

Das sehe ich aber 100% so das eine Wohnung würde ist und das würde ich bis es nicht mehr geht klagen

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:32
@464564

Sagen wirs so: Eine Wohnung als solche gehört zu deiner Existenzgrundlage. Die Wahrung dieser Existenzgrundlage wiederum gehört in den Rahmen deiner Menschenwürde.

Dementsprechend muss dir der Staat, sofern du sie nicht selbst zahlen kannst, zumindest die Möglichkeit bieten dass du eine Wohnung bekommst. EINE Wohnung. Irgendeine. NICHT eine bestimmte Wohnung.

Ein Anrecht auf eine BESTIMMTE; DIESE bestimmte Wohnung, hast du nämlich NICHT. Das läuft auch nicht im Rahmen deiner Menschenwürde, dass du diese Bestimmte Wohnung oder überhaupt eine Wohnung haben musst, die dir besonders gefällt. Ein Dach über dem Kopf muss dir, zumindest rein theoretisch, zur Verfügung stehen.
Das heißt: Ein-Zimmer Wohnung für dich als Einzelperson mit dem absoluten Minimum, also Möglichkeit für eine Küche und kleines Badezimmer. Was nicht vorgeschrieben ist ist z.B. WO. Das heißt, wenn halt eben keine Wohnung im Stadtkern frei ist, die du dir leisten kannst, dann musst du halt etwas weiter nach draußen ziehen. Oder in ein Viertel, das dir etwas WENIGER zusagt. Diese Möglichkeit musst du, zumindest in der Theorie, haben.

Dass du dich querstellst ist keine Sache des Gerichts, keine Sache der Menschenwürde und VOR ALLEM keine Sache des Vermieters.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:45
@BeviBaby

Ich nix umziehen müssen da ich Wohnung habe deren Mietvertrag meine Meinung nach nicht aufzulösen geht zimdest erkenn ich keinen Grund.

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:46
@464564

Kündigung ist ein Grund. Wenn nicht wegen Eigenbedarfs dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin, doch gekündigt wird dir und das ist auch vollkommen rechtens.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:49
@464564

Da hat es nix zu sagen ob der Staat ein Obdachlosenheim Wohnung Container als wohnung zahlen muss wieso soll er was zahlen müssen habe doch eine Wohnung

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:51
@464564

Du hast BALD keine Wohnung mehr.

Und dann wird er auch nicht zahlen müssen sofern DU genug verdienst um dir selbst eine Wohnung zahlen zu können. Das wird dann entsprechend festgestellt. Solltest du dich halt eben weigern in eine andere Wohnung als diese einzuziehen, dann sitzt du halt eben im Endeffekt auf der Straße. Doch das ist nicht das Problem des Staates. Oder des Vermieters. Oder des Gerichts.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:54
@BeviBaby

Wenn vom Gesetz her ich gekündigt werden kann würde ich klagen weil ich dadurch meine würde verletzt sehe weil ich in dem Moment ja keine andere Wohnung irgendwo habe da ich kein anderen Vertrag habe und was ich abschließen könnte ist eine Sache was ich abschließe eine andere und dazu kann mich außer Gefängnis Psychiatrie usw. keine zwingen ich habe meinen Wohnraum Und mir ist nicht bekannt daß mir gekündigt werden kann

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:57
@BeviBaby

Hier für so schlaue wie dich Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.https://www.google.com/search?q=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&oq=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&aqs=chrome..69i57j0i512l4.14214j0j7&client=ms-android-gotron&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:02
@BeviBaby

Wenn ich mich weigere umzuziehen ist es sehr wohl meiner Ansicht nach Vermieter problem da ich bestimme wo ich bin und wenn ich net kündige und mir gekündigt wird ist es meiner Ansicht nach eine Verletzung meiner Menschenwürde.

0
BeviBaby  05.09.2021, 23:08
@464564
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. 
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,

Weiterlesen mach Freude...

0
BeviBaby  05.09.2021, 23:09
@464564
sehr wohl meiner Ansicht nach Vermieter problem

Ist es auch. Doch er ist im Recht, er kann die Wohnung räumen lassen, er kann dich von der Polizei von seinem Grund und Boden zerren lassen... geht alles...

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:25
@BeviBaby

Wie ich zu dem Thema Eigenbedarf stehe habe ich ausführlich dargelegt mit dem Ergebnis Eigenbedarf gibt es für mich nicht

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:27
@BeviBaby

Das verletzt eindeutig meiner Meinung nach meine Menschenwürde

0
BeviBaby  05.09.2021, 23:27
@464564
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. 
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:31

Meiner Ansicht nach ist es aber Vermieterproblem wenn er mich rausschmeißen will da es meiner Meinung nach zum Beispiel Menschenwürde verletzt nur Mal ein Beispiel. Ich kenne genung Leute die sagen vermieten werd ich nicht die haben teilweise 2 Häuser leer stehen weil sie sich sagen wie soll ich jemand raus bekommen wenn er net raus will komischerweise haben sehr viel von denen einen Dr. Titel die es so sehen ich habe aber auch Leute die keinen Dr. Haben die einfach dazu keine Meinung haben was rechtlich richtig ist.

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:34
@464564
Meiner Ansicht nach ist es aber Vermieterproblem wenn er mich rausschmeißen will da es meiner Meinung nach zum Beispiel Menschenwürde verletzt nur Mal ein Beispiel.

Ja, DEINER MEINUNG. Dass DEINE MEINUNG juristisch vollkommener Qutsch ist und kein Gericht der Welt überzeugen wird ist eine Andere Sache. Er will dich nicht 'einfach so' rausschmeißen, er hat einen Grund dafür... deswegen die Kündigung wegen EIGENBEDARFS.

Das ist, nebenbei, auch ein Unterschied zu denen, die 'teilweise 2 Häuser leerstehen haben', denn wenn man jemandem kündigt, einfach nur um ihn loszuwerden gelten strengere Einschränkungen als wenn man jemandem mit einem triftigen Grund kündigt, hier eben Eigenbedarf für sich oder z.B. auch die Kinder.

Ein Dr. Titel hat mir sowas nichts zu tun. Keine Ahnung warum du dich an sowas so absurd aufhängst.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:47
@BeviBaby

Für mich ist die Menschenwürde ein Beispiel ich habe eine Wohnung da hat kein anderer Mensch meiner Meinung nach ein Recht drauf auf die Wohnung bis ich raus muss und ich würde klagen bis ich raus muss und darüber hinaus da es für mich aktuell kein ersichtlichen Grund gibt mir meine Wohnung zu nehmen außer wenn man sagt hier genau an dieser Stelle muss ein Loch in den Boden gebohrt werden da dort Luft raus kommt und die benötigt wird dies wäre ein Grund für mich da fällt mir Grad ein es gibt ja Blitze demnach wäre auch dies eine Verletzung meiner Menschenwürde finde ich wenn man mich aus der Wohnung wirft ohne gleichwertigen Ersatz

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:04
@464564
Für mich ist die Menschenwürde ein Beispiel

Die Menschenwürde wird in diesem Falle aber nicht tangiert!

ich habe eine Wohnung

Nein. Du MIETEST eine Wohnung. Das ist NICHT deine Wohnung, zumindest NICHT dein Eigentum. Du mietest sie. Auf Basis eines Vertrages. Wenn dieser Vertrag abläuft oder gekündigt wird, dann musst du (ggf. zum entsprechenden Termin) AUSZIEHEN aus der Wohnung.

da hat kein anderer Mensch meiner Meinung nach ein Recht drauf auf die Wohnung bis ich raus muss

Da stimm ich dir zu. Punkt ist allerdings: Dir wird im Rahmen der Eigenbedarfskündigung ein Zeitpunkt genannt und bis zu dem MUSST DU RAUS SEIN.

da es für mich aktuell kein ersichtlichen Grund gibt mir meine Wohnung zu nehmen

Doch gibt es: Der Vermieter möchte da einziehen. Oder sein Sohn oder seine Tochter möchte einziehen. Das ist ein hinreichender Grund. Den musst DU nicht akzeptabel finden.

demnach wäre auch dies eine Verletzung meiner Menschenwürde finde ich wenn man mich aus der Wohnung wirft ohne gleichwertigen Ersatz

Es wirft dich ja auch niemand aus der Wohnung, dir wird lediglich der Mietvertrag gekündigt, so wie der Vertrag es als Möglichkeit vorsieht und dementsprechend bist du verpflichtet (das steht auch im Mietvertrag drin, den du mal irgendwann unterschrieben hast) die Wohnung entsprechend zum Auszugstermin zu räumen und zu verlassen.

Eine Entschädigung steht dir, selbstverständlich, nicht zu.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:12
@BeviBaby

Dieser Mietvertrag kann aber meiner Meinung nach nicht ablaufen da meiner Meinung nach keine Kündigung möglich ist zumindest erkenne ich keinen Grund Eigenbedarf ist für mich nicht kein Grund mich dazu zwingen zu können auszuziehen ich würde allerdings ausziehen wenn Ich es muss trotzdem würde ich klagen

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:13
@464564

Ja, für dich. Aber Gerichte sehen das anders und hier in diesem Land machst halt eben nicht DU das Gesetz...

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:23
@BeviBaby

Das Gesetz Menschenwürde gibt es bereits und wenn es nunmal meine rechte (Menschenwürde) verletzt wenn ich gekündigt werde ist dies halt eine Rechtsverletzung . Für dich mach ich nochmal die Mühe > ich Mensch > ich Wohnung gemietet > werde ich gekündigt meiner Meinung nach zum Beispiel MenschenWürde verletzt > Wohnung meiner meinung nach würde eines Menschen

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:27
@464564

Die Wohnung ist aber nicht gleichzusetzen mit der Menschenwürde.

Und damit ist dieser ganze Mist, den du hier verzapfst juristisch gesehen vollkommen belanglos.

Fakt ist: Natürlich kann dir ein Vertrag gekündigt werden, insbesondere ein Mietvertrag, ohne dass deine Menschenwürde verletzt ist. Was du daraus machst ist DEINE Sache und DEIN Problem. Aber kein Gericht wird auf den Trichter kommen, dass hier IRGENDJEMAND deine Menschenwürde verletzt.

Und wenn jemand ankommt und die Menschenwürde als Argument vorbringt, dann ist das in der Regel ein Zeichen, dass ihm nichts besseres eingefallen ist.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:17
@BeviBaby

Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.

https://www.google.com/search?q=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&oq=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&aqs=chrome..69i57j0i512l4.14214j0j7&client=ms-android-gotron&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8

0
BeviBaby  05.09.2021, 23:18
@464564
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. 
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:30
@BeviBaby

Haha gehen dir die Kommentare aus zum Thema Eigenbedarf hab ich genug gesagt

0
BeviBaby  05.09.2021, 23:36
@464564

Halt leider nur Schwachsinn. Und jetzt gute Nacht. Mach gerne weiter mit deinem Reichsbürgerunsinn von wegen *ich erkenne geltendes Gesetz nicht an', es wird dir nicht viel nützen

0
464564 
Fragesteller
 06.09.2021, 00:49
@BeviBaby

Geltendes Gesetz interessiert mich gegen des was ich als rechtsverletzung sehe klage ich

0

Realistisch : Nein. Das reicht als Grund nicht.

"Ich meine es ist doch nicht mein Problem wenn andere Kinder zeugen oder ihre Wohnung verlieren" Ist auch nicht Problem des Vermieters, wenn der Mieter nicht solvent genug ist um eine andere Wohnung zu finden

464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:18

Also mich kann man bei Wohnungsmangel kündigen wenn andere Kinder zeugen oder ihre Wohnung verlieren?

1
BLAEKK  05.09.2021, 20:19
@464564

Selbstverständlich. Allerdings: was hat es mit Kinder zeugen zu tun. Gibt mannigfaltige Gründe für Eigenbedarf.

1
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:21
@LePetitGateau

Sollte das der Fall sein würde ich in jedem Fall klagen weil ich bin auch ein Mensch warum soll ich für einen ebenfalls mensch weichen nö

0
LePetitGateau  05.09.2021, 20:22
@464564

Wenn du so viel Geld hast um zu klagen, hast du bestimmt auch genug Geld um dir eine andere Wohnung zu suchen :)

Dann wirst du halt mit Gewalt aus der Wohnung entfernt.

2
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:31
@BLAEKK

Na klar z Beispiel wenn man eine kleine Wohnung hat und einen Rollstuhl hat und alles vergrößert werden muss das sehe ich dann tatsächlich als Eigenbedarf aber auch da wäre es mir schnuppe und ich würde klagen da ich auch ein Mensch bin und ich gemietet habe als alles in Ordnung war und ich für eine mit einmal Rollstuhl brauchen nicht verantwortlich bin da würde ich bis vor das höchste Gericht dem Bundesverfassungsgericht klagen

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:34
@LePetitGateau

Ich habe nicht gemeint das ich die Wohnung nicht verlasse wenn ich es muss aber ich würde während einer Kündigungsfrist klagen und ich habe die Möglichkeit und Anwälte um bis vor das höchste Gericht zu klagen und dein Kommentar mit dem ich könnte auch in andere Wohnung ziehen macht absolut kein Sinn für mich weil mir gefällt's doch hier warum sollte ich wegziehen außer wenn ich es müsste.

0
BLAEKK  05.09.2021, 20:35
@464564

Es steht Dir frei zu klagen - Deine Chancen: null

3
BLAEKK  05.09.2021, 20:35
@464564

Du hast offenbar keine Ahnung vom Instanzenweg.

2
LePetitGateau  05.09.2021, 20:36
@464564

"um bis vor das höchste Gericht zu klagen " Ne, so weit kommt so eine Kleinigkeit nicht

1
BLAEKK  05.09.2021, 20:36
@464564

Mein Tipp: trolle doch woanders, hier beißt Du auf Granit.

1
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:00
@BLAEKK

Die Anwälte der richtigen Richtung mit Dr. Im Ausweis wissen denke ich wie man klagt

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:03
@464564

Du kannst einen Anwalt mit so vielen Dr.-Titeln haben wie du willst (hoffen wir er hat sie auch in Recht erlangt) und der hat TROTZDEM von Steuerrecht keine Ahnung, wenn ihr Metier IT-Recht ist.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:08
@BeviBaby

Ich schrieb der richtigen Richtung

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:09
@464564

Auch die der richtigen Richtung können dir einen offensichtlichen Fall nicht drehen.

1

Was ist denn das für eine Argumentation von dir? Da könnte dein Vermieter auch sagen: Nicht mein Problem, dass er keine eigene Wohnung hat.

464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:26

Nein wieso hab doch eine bin ein Mensch zahle miete habe eine Wohnung sehe Eigenbedarf nicht als Grund wurde dagegen auch bis vor dem höchsten Gericht Bundesverfassungsgericht klagen

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:28
@Max3005000

Was redest du da wohne ich schon lange

0

Kommt ganz darauf an, wie man Erfolg definiert.

Also die Wahrscheinlichkeit, im juristischen Sinne zu verlieren ist sehr hoch.

Aber Du kannst Zeit schinden und es dem Vermieter schwer machen zu seinem Wunschtermin zu räumen.

Eine neue Wohnung zu finden dauert recht lange - möglicher Weise 12 bis 18 Monate.

Die Kündigungsfristen bei Eigenbedarf sind meistens kürzer.

Also bevor ich obdachlos würde, würde ich alles ausreizen was geht - ich würde bis zur Räumung gehen und selbst die noch anfechten.

Selbst wenn ich am Ende juristisch verliere, habe ich dennoch wertvolle Zeit für die Wohnungssuche gewonnen.

BeviBaby  05.09.2021, 20:36
Selbst wenn ich am Ende juristisch verliere, habe ich dennoch wertvolle Zeit für die Wohnungssuche gewonnen.

Ist halt teuer erkaufte Zeit... Anwalt, Gerichtskosten... alles Sachen, die dann am Mieter hängen bleiben. Räumung ebenso...

Und dir ist hoffentlich auch klar, dass sich sowas rumspricht und

0
stealthuser  05.09.2021, 20:40
@BeviBaby

Du warst wohl noch nie obdachlos, sonst wüsstest Du das besser.

Ich werde ganz bestimmt nie wieder obdachlos.

1
BeviBaby  05.09.2021, 20:46
@stealthuser

Der Umstand, DASS du obdachlos warst spricht entweder dafür, dass du diesen Plan angewandt hast und er hat nicht funktioniert, dann würde ich ihn nicht weiterempfehlen oder dass du ihn nie angewandt und dementsprechend ausprobiert hast.

Und letzteres lässt wieder darauf schließen, dass auch du keine Ahnung hast wovon du sprichst, während ich mir relativ sicher bei meiner Kostenaussage bin.

Die einzige Option sowas zu umgehen wird wohl sein, dass du kein Geld hast, das man sich holen könnte und dementsprechend alles am Vermieter hängen bleibt und du in die Privatinsolvenz flüchtest und deinen armen Vermieter auf einer Menge Rechnungen rumsitzen lässt... und das finde ich widerlich.

1
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:46
@BeviBaby

Von einer Rechtschutz für alle Bereiche inklusive miete und Behörden hast du noch nix gehört oder?

1
BeviBaby  05.09.2021, 20:54
@464564

Und du glaubst wirklich, dass deine Rechtschutzversicherung deinen ganzen Jammerweg bis zum Bundesverfassungsgericht und zurück klaglos zahlt? Oh... my sweet sweet summer child...

1
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:54
@BeviBaby

Ich sag dir Mal was ich widerlich findE deine Ansicht mit MITmenschen umzugehen

1
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 20:56
@BeviBaby

Meinst du ich könnte mir nicht die besten Anwälte leisten?

0
BeviBaby  05.09.2021, 20:57
@464564

Könntest du das, dann würdest du nicht so rumjammern wegen einer Eigenbedarfskündigung, würde ich sagen...

1
BeviBaby  05.09.2021, 21:00
@464564

Siehst du... das ist meistens so der erste persönliche Angriff, wenn meinem Gegenspieler hier die Argumente ausgehen.

Ich bin nicht hier, um super nett zu sein, ich bin hier, um besagten Mitmenschen kompetent zu helfen. Und dazu zählt ggf. auch die Schwachstellen dessen aufzudecken, was andere schreiben, VOR ALLEM wenn es Antworten sind, die dem Fragesteller auf den ersten Blick sehr gut in den Kram passen.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:18
@BeviBaby

Du ich wohne ganz hoch über einer Staat ich sehe gar nicht ein meinen Wohnraum zu verlassen wenn ich es nicht muss klagen würde ich bis zum Ende glaub mir ich habe die Möglichkeit Mir gehen nicht die Kommentare aus du machst mich mit deiner Ansicht nur immer wieder sprachlos deine Ansicht passt nicht zu meine ansicht von zum Beispiel MenschenWürde ist UNANTASTBAR

0
stealthuser  05.09.2021, 21:21
@BeviBaby

Wir leben in einem System in dem meistens die gewinnen die es am geschicktesten benutzen.

Von mir gibt es manchmal Antworten die denen schaden die normaler Weise die Gewinner sind.

Du kannst davon ausgehen, das meine Antwort von oben funktioniert und für den Mieter sogar eine günstigere Lösung ist als wenn man gleich die Segel streicht.

Die Kündigungsfristen betragen oft nur 3 Monate in so kurzer Zeit eine neue bezahlbare Wohnung zu finden ist nahezu unmöglich.

Einfach ausziehen und die Möbel bei einer Spedition einlagern kann sich auch keiner leisten - so eine Einlagerung ist sogar noch teurer als wenn man eine Wohnung mietet.

Selbst wenn ich keine Rechtschutzversicherung habe und ich nach einem Jahr 4000,- an Gerichtskosten zahlen müsste, wäre das immer noch günstiger als Einlagern oder in eine Wohnung zu ziehen, die ich mir langfristig nicht leisten kann.

Sechs bis neun Monate Zeitgewinn können für den Mieter einen unbezahlberen Vorteil darstellen.

1
BeviBaby  05.09.2021, 21:23
@464564
sehe gar nicht ein meinen Wohnraum zu verlassen

Das ist KEIN Rechtliches Argument. Das ist im wesentlichen nur 'die Wohnung gefällt mir'. Das ist schön aber es ist kein Grund, warum du da zwangsweise drinnenbleiben müsstest, wenn der Vermieter dir wegen Eigenbedarfs kündigt.

nicht muss klagen würde ich bis zum Ende glaub mir ich habe die Möglichkeit

Die Möglichkeit hast du. Dafür sorgt unser Rechtsstaat. Allerdings ist es halt eben gänzlich UNSINNIG und garantiert nicht von Erfolg gekrönt.

deine Ansicht passt nicht zu meine ansicht

Ja. Denn meine Ansicht ist einigermaßen kompetent und immerhin mit halbwissen versetzt, deine ist die eines bockigen Kleinkindes, das sein Spielzeug nicht hergeben will...

MenschenWürde ist UNANTASTBAR

Das stimmt. Doch deine Menschenwürde wird nicht dadurch verletzt, dass man dir die Wohnung mit einem triftigen Grund kündigt und du von der hübschen Wohnung in eine weniger hübsche umzuziehen hast.

Irgendwie ist die Menschenwürde so zur Auffangvorschrift geworden. Wenn man kein anderes Argument hat; Menschenwürde geht immer. Und warum? Weil sie vom Begiff her immens SCHWAMMIG ist.

0
BeviBaby  05.09.2021, 21:29
@stealthuser
Du kannst davon ausgehen, das meine Antwort von oben funktioniert und für den Mieter sogar eine günstigere Lösung ist als wenn man gleich die Segel streicht.

Ähm... nein!

Einfach ausziehen und die Möbel bei einer Spedition einlagern kann sich auch keiner leisten - so eine Einlagerung ist sogar noch teurer als wenn man eine Wohnung mietet.

Das wüsste ich aber... Einlagerungen sind vergleichsweise relativ günstig. Es kommt halt eben darauf an WO man sie einlagert, doch sowas lässt sich in der Regel relativ kostengünstig veranlassen... wenn man weiß wo.

In jedem Falle kommt man innerhalb eines Halben Jahres (oder von neun Monaten) eben NICHT auf diese 4000 €, die du hier so freundlich prognostizierst. Und auf die kommt natürlich noch die Miete der Altwohnung drauf...

Insofern stellt sich die Frage, ob 4000 € Gerichtskosten die Kosten für das Einlagern von Möbeln übersteigt... und das wird in der Regel NICHT der Fall sein.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:04
@BeviBaby

Ich würde auch klagen wenn es eine gleiche Wohnung gibt da es für mich immer noch nicht ersichtlich ist wie man ohne eine Rechtsverletzung (für mich wäre es zum Beispiel ein Angriff auf meine Menschenwürde wenn man mich zwingen könnte du ziehst um) mir meine Wohnung nehmen können soll wenn ich doch meinen Wohnraum nicht selber kündige

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:08
@464564

Es ist kein Angriff auf die Menschenwürde dir einen Vertrag zu kündigen.

Ein Vertrag hingegen, der DIR ein einseitiges Kündigungsrecht zugestehen würde, dem Vermieter allerdings nicht wäre sehr ungleichmäßig und dementsprechend eventuell anfechtbar, da der Vermieter immens benachteiligt wäre.

wenn man mich zwingen könnte du ziehst um

Niemand zwingt dich 'du ziehst um'. Und niemand zwingt dich 'du ziehst hierhin'.

Allerdings kann dir natürlich der Vertrag gekündigt werden und wenn die Kündigung durch ist und die darin bezeichnete Frist abgelaufen, kann der Vermieter die Wohnung entsprechend räumen lassen und natürlich auch von seinem Recht als Eigentümer Gebrauch machen und dich von seinem Grund und Boden verweisen. Du kannst dich natürlich draußen auf dem Bürgersteig irgendwie häuslich einrichten, wenn du das möchtest. Dagegen kann der Vermieter nichts tun.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 22:34
@BeviBaby

Ich sehe da sehr wohl eine Verletzung der Menschenwürde wenn der Vermieter mich zwingen kann auszuziehen da eine Wohnung Menschenwürde ist ich sehe desweiteren auch keinen Grund der es dem Vermieter ermöglicht mich von einer Wohnung in eine vergleichbare umziehen da ich meine Wohnung als meine würde ansehe natürlich würde ich wenn ich raus müsste raus gehen klagen würde ich weiter bis zum ende

0
BeviBaby  05.09.2021, 22:35
@464564

EINE Wohnung. IRGENDEINE. NICHT DIESE Wohnung.

0
464564 
Fragesteller
 05.09.2021, 23:22
@BeviBaby

ICH BESTIMME DEN ORT AN DEM ICH MICH AUFHALTE IM RAHMEN DER GESETZE EINE KÜNDIGUNG IST MEINES WISSEN NICHT MÖGLICH DURCH DEN VERMIETER WENN ICH DAMIT NICHT EINVERSTANDEN BIN

Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Quelle: https://www.google.com/search?q=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&oq=K%C3%BCndigung+Wohnung+vermieter&aqs=chrome..69i57j0i512l4.14214j0j7&client=ms-android-gotron&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8

0
BeviBaby  05.09.2021, 23:27
@464564
Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen. Grundsätzlich nur dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen kann. 
Das sind zum Beispiel folgende Fälle:
Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt,
0