

Die Rückgabe hat nichts mit dem Alter zu tun.
Ein stationärer Händler (kein Onlinekauf) muss überhaupt nichts zurücknehmen, das ist eine reine Kulanzentscheidung.
Also hingehen und fragen.
Die Rückgabe hat nichts mit dem Alter zu tun.
Ein stationärer Händler (kein Onlinekauf) muss überhaupt nichts zurücknehmen, das ist eine reine Kulanzentscheidung.
Also hingehen und fragen.
Das ist bei allen Bundeswehr-Stützpunkten, -Kasernen und -Fliegerhorsten so.
An Chemtrails, Feen, Elfen und Einhörner glauben nur diejenigen, bei denen der staatliche Bildungsauftrag komplett versagt hat.
Ich sehe nicht ein ihn den Kaufpreis für Unwahrheiten zurück zuerstatten uns dann ohne Geld und Kleidung darzustehen.
Darauf hast Du leider keinen Einfluss:
Der Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.
Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.
Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.
Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.
Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Klicken: Einbehaltene Zahlungen
Hier noch ein Beispiel, wie das mittlerweile bei eBay läuft:
Klicken: Käuferschutz bei eBay
Könnt ihr mir sagen wie ich meine Eltern überreden kann diese Bildschirmzeit auszuschalten?
Falscher Ansatz:
Du musst Deine Eltern nicht überreden, sondern sie davon überzeugen, dass sie Dir vertrauen können.
Habt ihr tipps und mir diese diskussion zu ersparen?
Ich würde das gar nicht diskutieren, warum auch?
Trink Deine alkoholfreien Getränke und fertig.
Die Frage nach einer Telefonnummer oder einer Mailadresse dient nur einem einzigen Zweck:
Du hast oder wirst eine gefälschte Nachricht erhalten, die angeblich von eBay Kleinanzeigen, von PayPal oder von einer Bank stammt, dass das Geld überwiesen wurde und Du es in dem Moment bekommst, in dem Du eine Paket-Tracking-Nummer postest oder ein angeblicher Kurier die Ware abgeholt hat.
Alles gefälscht. Keine Bank der Welt macht solche Geschäfte. Es gehört nicht zum Aufgabengebiet von Banken, den Versand zu überprüfen.
Das läuft immer so. Das ist eine alte Betrugsmasche. Gutgläubige Verkäufer schicken dann los oder geben ihre Ware raus ohne zu merken, dass sie betrogen wurden. Und das war’s dann - Du hörst nie wieder was, Geld kommt nie und Deinen Artikel bist Du los.
Klicken: Nigeria-Connection
Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.
Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.
Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:
Du kannst Versandarabatt anbieten, Du musst aber nicht.
Und der Käufer kann Dich positiv bewerten, er muss aber nicht.
Habt ihr gegebenenfalls sogar Tipps für mich?
Viel Geduld, genügend Startkapital und fundierte kaufmännische Kenntnisse, andernfalls wird das nix mit dem "Durchstarten".
Am sichersten ist immer noch die Kombination Barzahlung bei Abholung.
Die Einzelheiten dazu klärt man ausschließlich (!) über das Nachrichtensystem von eBay Kleinanzeigen und man gibt auch niemals (!) seine Handynummer oder seine Mailadresse an.
Und wenn Du dennoch unbedingt verschicken willst:
Dein Kollege bietet freiwillig PayPal an, ergo hat er alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.
Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wollte er ja so und dafür hat er ja auch noch die Gebühren bezahlt.
Und jetzt wird vermutlich folgendes passieren:
Der Käufer eröffnet einen Käuferschutzfall, PayPal friert sofort das Geld ein, er kommt nicht ran.
Auch dem hat er zugestimmt.
Er darf dann abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.
Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.
Es bleibt ihm dann natürlich unbenommen, seine Forderung zivilrechtlich gegen den Käufer durchzusetzen.
Es gibt leider Bieter und Käufer, die eBay für einen Kinderkaufmannsladen halten, hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.
Bei einem privaten Verkäufer muss der Käufer bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung auch erfolgreich einfordern oder sogar einklagen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Die Frage ist halt, ob sich das lohnt, sinnvoller ist meist das hier:
Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)
Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:
Klicken: Sperrliste
Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
Klicken: Nichtzahler ausschließen
Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen
Womit kann ich rechnen ? Auch im Gesetzlichen Sinne ?
Mahnung > Inkasso > gerichtlicher Mahnbescheid > Gerichtsvollzieher
So etwa in dieser Reihenfolge.
Du kannst den Versand nachweisen und solltest umgehend die Sendungsnummer bei eBay hinterlegen, falls nicht schon geschehen:
Klicken: Sendungsverfolgung für verschickte Artikel hinzufügen
Was kann man in meinem Fall machen.
Hast Du auf ein deutsches Bankkonto, erkennbar am DE in der IBAN überwiesen?
Dann warte noch ein paar Tage ab, wenn dann nichts kommt, dann kannst Du Anzeige wegen Warenbetruges gegen den Verkäufer, bzw. gegen den Bankkontoinhaber erstatten.
Das bringt Dir zwar Dein Geld nicht wieder, das musst Du entweder zivilrechtlich einfordern oder einklagen, es zeigt der Gegenseite aber, dass Du es ernst meinst:
http://iceolli.de/mahn/
https://www.online-mahnantrag.de/
Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Klicken: Gewerbeordnung
Egal was Du genommen hast:
Lass es bleiben, es bekommt Dir nicht.
...was soll ich machen wenn der es gar nicht...
Einen Käuferschutzfall eröffnen.
...oder zu spät abgibt ?
Abwarten.
Achmed, lass es einfach.
Was soll ich tun?
Das Einstellen lassen:
eBay Kleinanzeigen ist der Hausherr und der will das offenbar nicht.
Und wenn Du das noch ein paarmal versuchst, dann bist Du Deinen Account los.