wenn ein behinderter in ner stadt lebt, in der es extrem schwer ist eine wohnung zu bekommen eine kündigung wegen eigenbedarf erhält, was ist zu tun?

4 Antworten

Grundsätzlich hat bei einer wirksamen Kündigung der Mieter zum Ablauf der Kündigungsfrist die Mietsache zu räumen und zu übergeben.

Der Mieter kann jedoch schriftlich widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts darstellen würde. Dafür hat er Zeit bis zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses (§ 574 b BGB).

Eine Härte kann zum Beispiel hohes Alter oder Krankheit sein, aber auch berufliche Gründe, Schul- oder KiTa-Wechsel, Schwangerschaft, Ausbildung oder fehlender Ersatzwohnraum. Die Gerichte müssen dabei allerdings immer den Einzelfall prüfen, hat der Bundesgerichtshof jüngst angemahnt. Allgemeine Fallgruppen, in denen eine soziale Härte vorliegt, lassen sich laut dem Urteil nicht bilden.

Beruft sich der Mieter auf eine gesundheitliche Härte, muss zudem ein Sachverständigengutachten eingeholt werden (BGH, Az.: VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Sie sollten sich vor dem Aussprechen einer Kündigung wegen Eigenbedarf deshalb auf jeden Fall über die Lebensumstände Ihres Mieters informieren.

Widerspricht der Mieter der Kündigung ohne Erfolg, hat er die Möglichkeit, eine Räumungsfrist zu beantragen. Diese kann höchstens ein Jahr beantragen und hängt davon ab, ob sein Interesse, zeitweise weiter in der Wohnung zu verbleiben, größer ist als das des Eigentümers, schnell die Wohnung selbst zu nutzen.

Quelle: https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/vermieterrechtsschutz/mieter-kuendigen-eigenbedarf/

Eine Behinderung ist kein Freifahrtschein für eine Sonderbehandlung.

Wenn die Kündigung, wegen Eigenbedarf, ordentlich ausgeführt wurde und in einer bestimmten Zeit, kein Widerspruch eingelegt wird, hat der Mieter die Wohnung zu räumen.

Wenn es darum geht eine neue Wohnung zu finden, kann man sich bei der Krankenkasse oder beim zuständigen Amt Hilfe holen.

Es gibt Härtefall Regelungen allerdings kann ich nicht genau erklären wie und was. Googel das mal.

Wenn die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist und der Eigenbedarf tatsächlich vorliegt, dann ja, dann muss auch ein Mensch mit Behinderung sich eine neue Wohnung suchen.

Er kann sich an die Krankenkasse bezüglich Unterstützung wenden wenn er selbst keine Wohnung finden kann.