Kündigung wegen Eigenbedarf ( Sohn)?
Hallo liebe Leute, ich habe eine Frage.
wir möchten die Wohnung im Erdgeschoss unserer Sohn vermieten, da er gerne selbstständiger ( vor allem im Alltag) werden möchte und auf seinen ,,eigenen Beinen stehen“ möchte.
wir pflegen nicht das beste Verhältnis zu ihm, daher finden wir, dass uns das gut tun würde, wenn unser Sohn im EG wohnt. Er verdient nun sein eigenes Geld und zeigt auch großes Interesse daran, sein komplettes Leben umzukrempeln. Dieses wollen wir ihm natürlich ermöglichen.
würde diese Kündigung wegen Eigenbedarfes dann zählen?
3 Antworten
Ja, geht. Mit 3 monatiger Kündigungsfrist (wenn der aktuelle Mieter nicht schon Jahre dort wohnt).
Nö ist nicht einfach so möglich. Es besteht keine akkute not. Selbständig heißt eigene Wohnung weg von den Eltern.
Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will
3 Monate Kündigungsfrist, egal wieso weshalb warum.
Bilde Dich mal etwas ;) die Kündigungsfrist ändert sich im Laufe der Mietdauer