Kündigung wegen Eigenbedarf ( Sohn)?

3 Antworten

Ja, geht. Mit 3 monatiger Kündigungsfrist (wenn der aktuelle Mieter nicht schon Jahre dort wohnt).

Nö ist nicht einfach so möglich. Es besteht keine akkute not. Selbständig heißt eigene Wohnung weg von den Eltern.

Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_(Mietrecht)

3 Monate Kündigungsfrist, egal wieso weshalb warum.

Wiesel1978  30.09.2020, 17:21

Bilde Dich mal etwas ;) die Kündigungsfrist ändert sich im Laufe der Mietdauer

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SirAndius  30.09.2020, 17:23

Nö das ist Mumpitz

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