Wohnungskündigung nach 17 Jahren?
Uns (2 Personen) wurde zum Sept. 2024 nach 17 Jahren gekündigt, Grund Eigenbedarf für den Sohn, der in NB wohnt und ab und zu mal die Wohnung braucht.
Neue Wohnung liegt preislich über den Verdienst und Möbel könnten wir auch nicht mitnehmen. Hab mal gelesen 200 € pro m² Wohnfläche als Abfindung (ist das umsetzbar) bzw. kann er uns einfach so kündigen?
2 Antworten
Es ist leider (für den Betroffenen) so, dass das Gesetz das Eigentum schützt und dass ein Hauseigentümer, der einen Teil seines Eigentums vermietet, den Mietvertrag kündigen kann, wenn er sein Eigentum selbst nutzen will.
Es kommt nicht darauf an, wie oft oder wie lange er nutzen will.
Eine Abfindung aus diesem Grund braucht er nicht zu zahlen und muss es auch nicht.
Der Vermieter kann kündigen, nach 17 Jahren gilt eine relativ lange Kündigungsfrist.