Wohnungskündigung nach 17 Jahren?

2 Antworten

Es ist leider (für den Betroffenen) so, dass das Gesetz das Eigentum schützt und dass ein Hauseigentümer, der einen Teil seines Eigentums vermietet, den Mietvertrag kündigen kann, wenn er sein Eigentum selbst nutzen will.

Es kommt nicht darauf an, wie oft oder wie lange er nutzen will.

Eine Abfindung aus diesem Grund braucht er nicht zu zahlen und muss es auch nicht.

Der Vermieter kann kündigen, nach 17 Jahren gilt eine relativ lange Kündigungsfrist.

hellaxa  04.02.2024, 02:51

Ich wohne seit 28 Jahren hier, seit das Häuschen gebaut wurde.

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