Aus einer Wohnung zwei wohnungen machen?

3 Antworten

Ganz egal aus welchen Gründen dir der Vermieter das erzählt und ob es stimmt, es ist nicht verboten, aus einer Wohnung zwei zu machen. Das widerspricht auch nicht den Regelungen der Landesbauordnung. Deswegen musst du dir da keine Sorgen machen, der Vermieter kann dir deswegen nicht kündigen.

Sollte der Vermieter also irgend etwas verlangen von dir, lass es dir schriftlich geben mit Begründung, sodass du dann jemand fragen kannst um das genauer anzuschauen.

Brutozo 
Fragesteller
 18.03.2023, 22:01

Okay also soll ich mir absolut keine gedanken machen weil nichts passieren kann... hab nur keine Lust am ende iwie auf der Straße zu landen 😅

0
Renick  19.03.2023, 07:45
@Brutozo

Ich sehe aufgrund deiner Informationen keinen Grund, worüber du dir Gedanken machen musst. Wenn doch eine Kündigung kommen sollte, muss diese natürlich geprüft werden, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass diese wirksam sein kann.

0
ToffeeFee50  20.04.2023, 08:38

Das stimmt nicht! Natürlich darf man nicht einfach aus einer Wohnung zwei machen. In welchen Bundesländern soll das gehen? Normal ist in den B Plänen und in der Baugenehmigung exakt geregelt, wieviel Wohnungen das Haus haben darf

0
Renick  21.04.2023, 08:29
@ToffeeFee50

Das ändert aber nichts daran, dass der Mietvertrag gültig ist und der Vermieter diesen erfüllen muss. Eine Kündigung wäre unwirksam.

0

Nein, dein Vermieter kann während deiner Mietzeit den vorherigen Zustand nicht wieder rekonstruieren. Weise ein derartiges Ansinnen zurück.

als Mieter brauchst du dich nicht um das Baurecht zu kümmern. Dein Vermieter muss einen Antrag beim Bauamt stellen auf umnutzung usw. Wird das abgelehnt, dann muss du zwar ausziehen aber der Vermieter muss dir alles bezahlen und ist vollumfänglich Schadensersatzpflichtig