Kennzeichen im falschen Winkel, 60€ Strafe?

5 Antworten

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Es ist vorgeschrieben, dass das Kennzeichen im zulässigen Winkel angebracht werden muss.

Oft werden Kennzeichen – egal aus welchem Grund – in einem zu flachen Winkel angebracht, wodurch sie nicht mehr lesbar sind.

Dies widerspricht jedoch § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit der Richtlinie 2009/62/EG vom 13. Juli 2009.

Für Versicherungskennzeichen ergibt sich dies aus § 27 FZV.

Bei Verkehrskontrollen wird gelegentlich der Winkel des Kennzeichens überprüft – dies geschieht mit einem Winkelmesser, bei senkrecht stehendem Motorrad.

Wenn das Kennzeichen „nur“ in einem falschen Winkel angebracht ist, kann das eine „kostengünstige“ Ordnungswidrigkeit sein, ist die Abweichung vom zulässigen Winkel jedoch so groß, dass das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, kann ein Strafverfahren gem. § 22 StVG eingeleitet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Darki362 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 15:48

Der Winkel war 39° ein ganz Normales bekommt aufgrund der ausführlichkeit die Beste Antwort

Darki362 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 17:27

Kurze Frage glaubst du ich kann mir die Kosten des Verfahrens aufgrund dieses Signifikanten Fehlers erstatten lassen.

Ja, denn dieser Winkel war von hinten nicht einsehbar, auch das Kennzeichen nicht, also biste ohne unterwegs gewesen, weil kein Kennzeichen zu sehen war.

Ist aber eigentlich bekannt, wie son Ding angetackert werden muss für Kontrollen und Blitzer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Darki362 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 15:48

Das Kennzeichen war dann nicht im Ordnungsgemäßen Zustand weil angebracht ist es ja

Du wusstest dass das nicht zulässig ist. Die Blauen schätzen ein ob es noch sichtbar ist oder nicht. Bei nicht ist das so wie fahren ohne. Ist es nicht einsehbar, ist es wie ohne.

Wenn stimmt, was du sagst, dann ist das natürlich nicht gerechtfertigt.


Darki362 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 15:28

Steht genau so da das Kennzeichen fehlt und das Kennzeichen wurde falsch angebracht

Darki362 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 17:25
@Destranix

Ja ich vermute ich kann auch zum Teil die Kosten des Verfahrens erstattet bekommen