Kennzeichen im falschen Winkel, 60€ Strafe?
Hallo, mein Kennzeichen war in einem falschen Winkel angebracht. Laut Bußgeldkatalog handelt es sich dabei um den Tatbestand: 'Hinteres amtliches Kennzeichen entspricht nicht den Vorschriften' – mit einem Verwarngeld von 10 €. Dennoch wird mir nun fälschlicherweise das Fahren ohne Kennzeichen vorgeworfen, obwohl im nächsten Satz ausdrücklich steht, dass das Kennzeichen lediglich im falschen Winkel montiert war.
Nun meine Frage ist das gerechtfertigt?
5 Antworten
Es ist vorgeschrieben, dass das Kennzeichen im zulässigen Winkel angebracht werden muss.
Oft werden Kennzeichen – egal aus welchem Grund – in einem zu flachen Winkel angebracht, wodurch sie nicht mehr lesbar sind.
Dies widerspricht jedoch § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit der Richtlinie 2009/62/EG vom 13. Juli 2009.
Für Versicherungskennzeichen ergibt sich dies aus § 27 FZV.
Bei Verkehrskontrollen wird gelegentlich der Winkel des Kennzeichens überprüft – dies geschieht mit einem Winkelmesser, bei senkrecht stehendem Motorrad.
Wenn das Kennzeichen „nur“ in einem falschen Winkel angebracht ist, kann das eine „kostengünstige“ Ordnungswidrigkeit sein, ist die Abweichung vom zulässigen Winkel jedoch so groß, dass das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, kann ein Strafverfahren gem. § 22 StVG eingeleitet werden.
Der Winkel war 39° ein ganz Normales bekommt aufgrund der ausführlichkeit die Beste Antwort
Kurze Frage glaubst du ich kann mir die Kosten des Verfahrens aufgrund dieses Signifikanten Fehlers erstatten lassen.
Ja, denn dieser Winkel war von hinten nicht einsehbar, auch das Kennzeichen nicht, also biste ohne unterwegs gewesen, weil kein Kennzeichen zu sehen war.
Ist aber eigentlich bekannt, wie son Ding angetackert werden muss für Kontrollen und Blitzer.
Das Kennzeichen war dann nicht im Ordnungsgemäßen Zustand weil angebracht ist es ja
Du wusstest dass das nicht zulässig ist. Die Blauen schätzen ein ob es noch sichtbar ist oder nicht. Bei nicht ist das so wie fahren ohne. Ist es nicht einsehbar, ist es wie ohne.
Wenn stimmt, was du sagst, dann ist das natürlich nicht gerechtfertigt.
Ja ich vermute ich kann auch zum Teil die Kosten des Verfahrens erstattet bekommen
MMn Grund für Einspruch.
Steht genau so da das Kennzeichen fehlt und das Kennzeichen wurde falsch angebracht