Auto - Versicherung und Steuer?
Ich habe vor längerer Zeit ein Auto für meine Partnerin angemeldet, d.h. ich bin Versicherungsnehmer und sie Fahrzeughalterin (es ist ihr Auto und nur sie fährt damit)...
Nun ist die Beziehung gerade dabei in die Brüche zu gehen und ich habe gerade die Versicherung zum nächstmöglichen Termin (in 2 Monaten) gekündigt.
Wie läuft das jetzt mit der KFZ-Steuer, die bis dato immer per Lastschrift von meinem Konto abgebucht wurde? Endet die Erlaubnis zum regelmäßigen Bankeinzug mit dem Ende der Versicherung, oder muss ich mich darum auch noch kümmern? Falls ja, wie? Einfach eine Mail an die Zulassungsstelle?
Von meiner Partnerin ist übrigens keine Kooperation zu erwarten, sie würde mir weder die Nummernschilder geben noch sonst irgendwas tun oder unterschreiben...
4 Antworten
Dafür gibt es beim Zoll die SEPA-Mandatsänderung wie folgt:
https://www.help.zoll-portal.de/_verwaltung/KRAFTST/Inhaltsseiten/DE/kraftfahrzeugsteuer.html
Gruß siola55
Das Ende der Versicherung bedingt die Zwangsabmeldung des Autos was jedoch einige Zeit benötigt. Bis dahin könnte auch weiter Steuer abgebucht werden. Wenn das Auto bisher auf dich zugelassen war sollte nunmehr eine Umschreibung erfolgen. Das hätte dann zwangsläufig ein Ende der Kosten für Versicherung und Steuer für dich zur Folge normalerweise. Deine Partnerin müsste es dann selbst versicherung und kriegt dann auch die Bescheide für Steuer.
klingt komisch, aber für die Steuern ist der Zoll zuständig! Wende dich an den!
Ein VN hat mit Steuern nichts am Hut, das ist eine Sache vom Halter.
Ein Kontoinhaber kann seine LS natürlich widerrufen, die er dem Zoll gegeben hat.
Aber doch nicht, weil Du VN bist, Steuern ist eine Sache vom Halter. Du hast für den unterschrieben.
Das Autohaus hat ihr Auto damals angemeldet, ich habe jedoch die eVB besorgt und meine Kontodaten angegeben. Insofern habe ich leider doch etwas mit den Steuern am Hut, daher ja die Frage...