KFZ Abmeldung ohne jegliche Dokumente?
Hallo und schon einmal Dank für eure Hilfe,
obwohl man weiß was man nicht machen sollte, macht man manchmal trotzdem Fehler, insbesondere in einer Ausnahmesituation.
Ich habe meinen nicht fahrbereiten Pkw verkauft ohne Kaufvertrag. Papiere und Nummernschilder wollte ich behalten, da ich auch das Kennzeichen für das neue Fahrzeug nutzen wollte.
Es ist aufgrund meiner Ausnahmesituation zu dem Käufer ein Vertrauensverhältnis entstanden, der Käufer hat mir Kurzzeitnummernschilder für meinen neuen Gebrauchten besorgt, weil es bei mir vor Ort erst in 14 Tagen einen Termin gab, weiterhin hat er mich mit dem Schlepper (auf dem mein alter stand) zu der Adresse gefahren wo ich meinen neuen Gebrauchten abgeholt habe und mir auch die Nummernschilder angebracht. Nun meinte er, das er Papiere und Nummernschilder behält, das Fahrzeug abmeldet und mir die Nummernschilder zusendet. Da sich das alles was hier leicht und locker klingt im Zusammenspiel mit allen anderen damit verbundenen organisatorischen Dingen fast 20 Stunden non stop abgewickelt hat und ich noch 150km nach Hause fahren musste habe ich dem zugestimmt und nicht wirklich darüber nachgedacht.
Trotzdem ich ihn nun mehrfach angeschrieben habe, hat er das Fahrzeug bis jetzt noch nicht abgemeldet und reagiert immer nur kurz, mit den Worten ...wird noch gemacht..
Was kann ich jetzt tun, bitte keine Rügen, bitte HILFE
3 Antworten
Erstmal umgehend deine Versicherung auch die Zulassungsstelle über den Verkauf informieren, falls das noch nicht geschehen ist.
Dafür gibt es eigentlich extra eine Veräußerungsanzeige, die man mit dem Kaufvertrag zusammen ausfüllt und die beiden unterzeichnen. Aber schriftlich hast du ja nix, was im Zweifel sehr bescheiden ist.
Weise den Käufer doch mal darauf hin, dass er zur Ummeldung im allgemeinen innerhalb einer Woche verpflichtet ist. Ansonsten wirst du zur Zulassungsstelle gehen müssen und die Zwangsabmeldung beantragen müssen. Ob das ohne Schriftstücke eher einfach oder schwer wird, weiß ich nicht.
Papiere und Schilder braucht der Käufer für die Ummeldung bzw. um das Auto fahren zu dürfen. Daher sehe ich erstmal kein Problem darin, dass er beides erhalten hat.
Die entwerteten Schilder stehen dir danach dann auch zu, weil ihr das so vereinbart hattet. Kommt er dem nicht nach, musst du da im äußerst vor Gericht gegen vor gehen (ohne Belege oder Zeugen eurer Absprache eher wenig erfolgsversprechend). Kannst dir aber auch einfach die Schilder neu anfertigen lassen.
Für den Altwagen zahlst du solange,bis er abgemeldet ist.
Ja, das ist so. Das ändert sich erst mit der Ummeldung.
Verzögert das der Käufer entstehen dir daraus Schadensersatzansprüche (aber wie diese durchsetzen? Lohnt das überhaupt?).
Daher hättest du ja auch allen Grund die Zwangsabmeldung zu beantragen (die im übrigen auch was kostet).
Setze dem Käufer eine klare erfullbare Frist. Verstreicht sie, machst du die Zwangsabmeldung.
Da würde ich mal sagen dass du alles falsch gemacht hast was man falsch machen könnte.
Ich würde als erstes der Versicherung Bescheid geben dass du das Fahrzeug verkauft hast.
Und falls der Käufer es nicht schafft das Auto abzumelden würde ich die 150km in Kauf nehmen und direkt zu ihm fahren und mir die Papiere und die Kennzeichen geben lassen und das Auto eben direkt selber abmelden.
dankeschön, in der Hoffnung der ist auch zu Hause🤣, gibt es überhaupt eine Möglichkeit das Fahrzeug ohne jegliche Papiere abzumelden
Ruf mal beim Ordnungsamt des Ortes an, wo du den Wagen hinverkauft hast und bitte darum, den Käufer aufzusuchen und das Auto stillgelegten.
Bitte was, dafür ist die eigene Zulassungsstelle zuständig, und die kümmert sich auch. Genau deshalb wird sie ja über den Verkauf informiert. Die Versicherung ebenso.
Da ich einen solchen Fall, wenngleich dieser einige Jahre zurückliegt, in der Familie hatte, sind wir damals so vorgegangen. Das zuständige Ordnungsamt informiert, Sachverhalt geschildert,Nachweise erbracht und die haben sich tatsächlich um die Zwangsstillegung gekümmert!
Das verstehe ich nicht, ein zugelasseneens Fahrzeug wurde verkauft, der Käufer hat Schilder und Versicherung mitgekauft, der Verkäufer ist raus, muss nur seine vereinbarten Spielregeln mit der Zulassungsstelle und seiner Versicherung umsetzen.
das ist meine Frage, was heißt mit gekauft? das Fahrzeug ist auf mich zugelassen und ich bleibe in der Haftung und zahle weiter Versicherung und Steuer!?, kann ja gar keinen nachweis über den verkauf erbringen
Nö, Haftung endet meist mit der Übergabe, der Verkäufer kann nichtmal mehr seine ehemalige Versicherung kündigen, denn er hat ja keine mehr.
Haste denn die Vereinbarungen mit der Zulassungstelle und der Versicherung umgesetzt.
Nein! Ganz falsch! Der Wagen ist auf den Verkäufer zugelassen und der haftet,bis das Auto abgemeldet ist. Fährt der Käufer damit noch Jahre durch die Gegend, dann zahlt der Verkäufer trotzdem!
Ganz richtig, einfach mal belesen. Es müssen lediglich die vwereinbart5en Spielregeln mit der Zulassungsstelle und der Versicherung eingehalten werden.
Falls Du mal ein Auto versichern möchtest, darfst Du gerne Deinem Berater diese Themen mal vorlegen. Die Versicherungsbedingungen sind bei allen fast gleich.
das ist alles kein Problem, habe schon neue Schilder bestellt, muss mein Fahrzeug ja anmelden, aber ich zahle ja nun Versicherung und Steuer weiter??